Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
WFV: U14 darf bei Inzidenz über 100 trainieren
Kleiner Lichtblick für den Jugendfußball: Kinder dürfen kontaktlos in Fünfergruppen trainieren
STUTTGART (sz) - Nach Einführung der Bundes-Notbremse hat das Land Baden-Württemberg seine Corona-Verordnung an die neuen, bundeseinheitlichen Vorgaben angepasst. Die zentrale Botschaft für den Sport lautet: Kinder unter 14 Jahren dürfen nun auch bei einer regionalen Inzidenz über 100 trainieren – kontaktlos in Fünfer-Gruppen. Darauf weist der Württembergische Fußballverband (WFV) hin. Das Training leitende Personen bräuchten einen aktuellen negativen Schnelltest von offizieller Stelle.
Damit habe das Land die Vorgaben des neuen Infektionsschutzgesetzes umgesetzt und räume Trainingsmöglichkeiten für Kinder in Kleingruppen auch bei Inzidenzen über 100 ein, so die WFV-Mitteilung. Zu beachten sei die Absenkung der Altersgrenze von U15- auf unter 14Jährige. Außerdem gilt für den Sport:
Liegt die Inzidenz unter 50, ist im Freien kontaktarmes Training von maximal
ANZEIGEN zehn Personen ab 14 Jahren erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren dürfen in Gruppen bis zu 20 Personen trainieren.
Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist Sport im Freien und in geschlossenen Räumen mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten zulässig. Kinder dürfen im Freien weiter in Gruppen von bis zu 20 Personen bis einschließlich 13 Jahren trainieren. Steigt die Inzidenz über 100, ist im Freien oder in geschlossenen Räumen nur noch kontaktloser Sport allein, zu zweit oder mit Haushaltsangehörigen erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren dürfen in Gruppen von maximal fünf Kindern weiter kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Trainer und Betreuer benötigen einen offiziellen CoronaSchnelltest (kein Selbsttest), der nicht älter als 24 Stunden ist.
Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen ist untersagt. Ausgenommen ist die WC-Einzelnutzung.