Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Für diese Projekte soll Umweltpreis eingesetzt werden
Antrag der BWV-Fraktion, gezielt Schottergärten-Renaturierung zu unterstützen – So entscheidet der Rat
LAICHINGEN - Unterstützung der Biodiversität, die nachhaltige Energieerzeugung und Energieeinsparung sowie die Vermeidung von Abfällen und Immissionen: Die Stadt Laichingen hatte im vergangenen Jahr erneut den Umweltpreis ausgelobt und Kriterien aufgestellt, die Interessierte bei förderwürdigen Projekten beachten müssen, um eine Bewerbung abzugeben. Als Preissumme wurden in den Haushalt der Stadt Laichingen insgesamt 3000 Euro eingestellt, die dann auf mehrere Bewerber verteilt werden können. Die Idee für den Umweltpreis kam einst aus der IGEL-Fraktion. Alle Fraktionen unterstützen diese.
Die Mitglieder des Rates beschäftigten sich in ihrer jüngsten OnlineSitzung mit diesem Umweltpreis. Der Hintergrund: Die BWV-Fraktion hatte einen Antrag gestellt – mit dem Vorschlag, den Umweltpreis für das Jahr 2021 nicht für allgemeine Maßnahmen auszuschreiben, sondern gezielt für die Förderung der Renaturierung von Schottergärten einzusetzen. Ratsfrau Esther Maria Eiben (BWV) erklärte dazu den Hintergedanken der Fraktion.
Das Anlegen von Schottergärten ist in Baden-Württemberg nun per Gesetz verboten (siehe Informationskasten). Allerdings war das Anlegen dieser eine Zeit lang modern. „Inzwischen bedauern manche möglicherweise ihre Entscheidung für einen Schottergarten. Für diese Bürger möchten wir mit einer Förderung einen Anreiz zur Renaturierung geben“, so Eiben. Ziel der Förderung sei die ökologische Aufwertung von Gartenflächen, insbesondere Vorgärten, im privaten Bereich. Es gehe nicht um Gewerbebetriebe. Gefördert werden könnte die ökologische Neugestaltung von mindestens fünf Quadratmetern Gartenfläche mit pauschal 50 Euro pro Quadratmeter.
Die Verwirklichung sollte zeitlich terminiert sein und von einer Kommission auch abgenommen werden. „Der Umweltpreis ist eine gute Sache. Doch was möchte man damit erreichen?“, fragte Eiben und gab die Antwort: „Veränderung.“Das könne mit „geringen Mittel“als Anreiz geschafft werden.
Bevor der Antrag zur Aussprache gestellt wurde, erläuterte der städtische Bauamtsleiter Günter Hascher nochmalig die Kriterien und Fördersumme. Mit dieser könnten dann 60 Quadratmeter Schottergarten-Renaturierung gefördert werden, rechnete er vor. „Ein Tropfen auf den heißen Stein“, meinte der Christdemokrat Joachim Reif. Er würde den Umweltpreis mit den derzeitigen Kriterien so belassen. Das sah auch Kurt Pöhler (LAB) so: Unter den Aspekt der Förderung der Biodiversität würde doch auch fallen, Schottergärten umzugestalten. Der Aspekt würde also bereits in die Kriterien fallen. „Ich plädiere, dass man es so lässt, wie es ist, und auch weiter jährlich vergibt“, sagte IGELFraktionsvorsitzende Gisela Steinestel. Die Auflösung von Schottergärten sei lobenswert, die Prämie aber zu hoch. Außerdem müsse auch die Art der Umwidmung bedacht werden und dahingehend der
entsprechende Beitrag zum Umweltschutz. Drastischer formulierte es Christian Killius (IGEL). Er könne nicht verstehen, warum die Öffentlichkeit bezahlen solle, weil sich andere nicht rechtskonform verhalten haben. Klarstellung seitens des Laichinger Bürgermeisters Klaus Kaufmann (parteilos): Schottergärten waren einmal rechtskonform, sind aber jetzt nicht mehr möglich. Gegenwind und Maßregelung dazu auch von den Ratsherren Ulrich Rößler (BWV) und Bernhard Schweizer (LAB): Man sollte Personen nicht einfach an den Pranger stellen.
Die Abstimmung über den Antrag der BWV-Fraktion ergab: neun JaStimmen, 15 Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Der Umweltpreis bleibt in seiner ursprünglichen Form erhalten. Der Antrag der BWV-Fraktion wurde abgelehnt.