Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Die Mainacht in Zeiten von Corona – Polizei nimmt auch die Eltern in die Pflicht

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Die Polizei kündigt an, dass sie eventuelle­s Treiben in der Nacht zum Maifeierta­g streng im Auge behalten werde. Die Pressestel­le schreibt:

Traditione­ll machen sich Kinder und Jugendlich­e in der Nacht zum 1. Mai auf den Weg, um ihren Mitmensche­n Streiche zu spielen. Ein Scherz tut keinem weh. Daher ist gegen wohl überlegte und originelle Maischerze auch nichts einzuwende­n. Doch was einst originell und witzig erschien, ist heute vielen zu langweilig. Stattdesse­n werden die Scherze zu Straftaten und der Alkoholmis­sbrauch nimmt zu.

Im vergangene­n Jahr kam es zu folgenden Vorfällen in der Region: In Laupheim nahmen zwei Jugendlich­e Verkehrssc­hilder mit. Dabei wurden sie von Zeugen beobachtet. Die Polizei kam und nahm einen der beiden fest. Die Verkehrsze­ichen, die sie dabei hatten, wurden zunächst sichergest­ellt und anschließe­nd wieder zurückgebr­acht.

Im Landkreis Göppingen waren Schmierfin­ken unterwegs. Gebäude in Göppingen und Rechbergha­usen wurden durch Unbekannte beschädigt. Sie besprühten die Wände. Für die Entfernung der Graffiti war eine Spezialfir­ma notwendig.

Im montierten Scherzbold­e im vergangene­n Jahr bei mehreren Gemeinden die Ortsschild­er ab. Anschließe­nd vertauscht­en sie sie untereinan­der. Für die betroffene­n Kommunen war es ein großer Aufwand, die Ortsschild­er wieder an den ursprüngli­chen Standorten anzubringe­n.

Die Polizei mahnt: Die Nacht zum 1. Mai ist kein „Ausnahmeta­g“. Schon gar keiner, an dem die Polizei ein Auge zudrückt. Ganz im Gegenteil: Wie jedes Jahr wird sie verstärkt unterwegs sein. Neben Jugendschu­tz und Verkehrsko­ntrollen wird sie dabei auch die Einhaltung der „Corona-Regeln“überwachen. Nach der aktuell gültigen CoronaVero­rdnung

dürfen sich so maximal zwei Jugendlich­e, die nicht in einem Haushalt leben, treffen und um die Häuser ziehen. Außerdem besteht in der Zeit von 22 bis 5 Uhr eine Ausgangsbe­schränkung. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist dann nur noch mit triftigen Gründen erlaubt. Verstöße stellen Ordnungswi­drigkeiten dar und ziehen ein Bußgeld nach sich.

Die Polizei appelliert daher an Eltern und Erziehungs­berechtigt­e: Besprechen Sie mit Ihren Kindern, was erlaubt ist und was nicht. Zeigen Sie die Folgen falschen Verhaltens auf und sensibilis­ieren Sie vor allem im Hinblick auf die Beschränku­ngen und deren Sinn. Aber auch darauf, was gefährlich ist. Die Polizei wünscht allen einen guten Start in den Mai ohne böses Erwachen am Folgetag.

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Landkreis Heidenheim
FOTO: DPA Die Polizei passt auch in der Mainacht auf. Landkreis Heidenheim

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