Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Die Mainacht in Zeiten von Corona – Polizei nimmt auch die Eltern in die Pflicht
Die Polizei kündigt an, dass sie eventuelles Treiben in der Nacht zum Maifeiertag streng im Auge behalten werde. Die Pressestelle schreibt:
Traditionell machen sich Kinder und Jugendliche in der Nacht zum 1. Mai auf den Weg, um ihren Mitmenschen Streiche zu spielen. Ein Scherz tut keinem weh. Daher ist gegen wohl überlegte und originelle Maischerze auch nichts einzuwenden. Doch was einst originell und witzig erschien, ist heute vielen zu langweilig. Stattdessen werden die Scherze zu Straftaten und der Alkoholmissbrauch nimmt zu.
Im vergangenen Jahr kam es zu folgenden Vorfällen in der Region: In Laupheim nahmen zwei Jugendliche Verkehrsschilder mit. Dabei wurden sie von Zeugen beobachtet. Die Polizei kam und nahm einen der beiden fest. Die Verkehrszeichen, die sie dabei hatten, wurden zunächst sichergestellt und anschließend wieder zurückgebracht.
Im Landkreis Göppingen waren Schmierfinken unterwegs. Gebäude in Göppingen und Rechberghausen wurden durch Unbekannte beschädigt. Sie besprühten die Wände. Für die Entfernung der Graffiti war eine Spezialfirma notwendig.
Im montierten Scherzbolde im vergangenen Jahr bei mehreren Gemeinden die Ortsschilder ab. Anschließend vertauschten sie sie untereinander. Für die betroffenen Kommunen war es ein großer Aufwand, die Ortsschilder wieder an den ursprünglichen Standorten anzubringen.
Die Polizei mahnt: Die Nacht zum 1. Mai ist kein „Ausnahmetag“. Schon gar keiner, an dem die Polizei ein Auge zudrückt. Ganz im Gegenteil: Wie jedes Jahr wird sie verstärkt unterwegs sein. Neben Jugendschutz und Verkehrskontrollen wird sie dabei auch die Einhaltung der „Corona-Regeln“überwachen. Nach der aktuell gültigen CoronaVerordnung
dürfen sich so maximal zwei Jugendliche, die nicht in einem Haushalt leben, treffen und um die Häuser ziehen. Außerdem besteht in der Zeit von 22 bis 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist dann nur noch mit triftigen Gründen erlaubt. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und ziehen ein Bußgeld nach sich.
Die Polizei appelliert daher an Eltern und Erziehungsberechtigte: Besprechen Sie mit Ihren Kindern, was erlaubt ist und was nicht. Zeigen Sie die Folgen falschen Verhaltens auf und sensibilisieren Sie vor allem im Hinblick auf die Beschränkungen und deren Sinn. Aber auch darauf, was gefährlich ist. Die Polizei wünscht allen einen guten Start in den Mai ohne böses Erwachen am Folgetag.