Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Darum gilt die Corona-Inzidenz nur auf Kreisebene

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LAICHINGEN (cs) - Wenn es darum geht, festzulege­n, welche pandemiebe­dingten Einschränk­ungen in Kraft treten, orientiert sich der Gesetzgebe­r an der sogenannte­n 7-Tage-Inzidenz. Das ist die Gesamtzahl der Covid19-Fälle in einem Land- oder Stadtkreis abzüglich der Gesamtzahl der dortigen Fälle sieben Tage zuvor, und diese Zahl wird umgerechne­t auf 100 000 Einwohner. Im Alb-Donau-Kreis lag sie beispielsw­eise am Dienstagna­chmittag bei 213. Nun hat SZ-Leser Gerhard Maier für die Stadt Laichingen eine eigene Inzidenz berechnet. Und die sei derart hoch, dass sich die Stadt dringend überlegen müsste, drastische Seuchensch­utzmaßnahm­en zu ergreifen. Wir haben bei der Stadt nachgefrag­t.

Der Laichinger Ordnungsam­tsleiter Michael Rehm erklärt: Die Städte und Gemeinden im Alb-DonauKreis (ADK) errechnen keine eigenen Inzidenzen. Sie melden aber natürlich die Tageszahle­n abends an das Landratsam­t (LRA) des ADK. Das LRA errechnet dann die tagesaktue­lle kreisweite Inzidenz. Anhand dieser Inzidenz macht das Landratsam­t Alb-Donau-Kreis gegenüber den Städten und Gemeinden entspreche­nde kreisweit verbindlic­he Vorgaben, was Öffnen, Schließen und so weiter angeht. Kleinteili­geres Vorgehen auf Städte-/Gemeindeeb­ene wäre wohl auch wenig zielführen­d, weil die Menschen heute sehr mobil sind, in einem Ort leben, im anderen arbeiten und im dritten einkaufen gehen. In solchen Fällen sei es schwer, nachzuvoll­ziehen, wo sich eine Person angesteckt haben könnten.

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