Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Darum gilt die Corona-Inzidenz nur auf Kreisebene
LAICHINGEN (cs) - Wenn es darum geht, festzulegen, welche pandemiebedingten Einschränkungen in Kraft treten, orientiert sich der Gesetzgeber an der sogenannten 7-Tage-Inzidenz. Das ist die Gesamtzahl der Covid19-Fälle in einem Land- oder Stadtkreis abzüglich der Gesamtzahl der dortigen Fälle sieben Tage zuvor, und diese Zahl wird umgerechnet auf 100 000 Einwohner. Im Alb-Donau-Kreis lag sie beispielsweise am Dienstagnachmittag bei 213. Nun hat SZ-Leser Gerhard Maier für die Stadt Laichingen eine eigene Inzidenz berechnet. Und die sei derart hoch, dass sich die Stadt dringend überlegen müsste, drastische Seuchenschutzmaßnahmen zu ergreifen. Wir haben bei der Stadt nachgefragt.
Der Laichinger Ordnungsamtsleiter Michael Rehm erklärt: Die Städte und Gemeinden im Alb-DonauKreis (ADK) errechnen keine eigenen Inzidenzen. Sie melden aber natürlich die Tageszahlen abends an das Landratsamt (LRA) des ADK. Das LRA errechnet dann die tagesaktuelle kreisweite Inzidenz. Anhand dieser Inzidenz macht das Landratsamt Alb-Donau-Kreis gegenüber den Städten und Gemeinden entsprechende kreisweit verbindliche Vorgaben, was Öffnen, Schließen und so weiter angeht. Kleinteiligeres Vorgehen auf Städte-/Gemeindeebene wäre wohl auch wenig zielführend, weil die Menschen heute sehr mobil sind, in einem Ort leben, im anderen arbeiten und im dritten einkaufen gehen. In solchen Fällen sei es schwer, nachzuvollziehen, wo sich eine Person angesteckt haben könnten.