Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Suche im Schneckentempo
Atommüll-Endlager: BGE antwortet auf Bedenken von Bürgermeister Marcus Schafft
RIEDLINGEN - Seitdem klar ist, dass die Region Riedlingen derzeit als ein mögliches Gebiet für die Endlagerung von Atommüll gilt, hat nun die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf eine Stellungnahme von Riedlingens Bürgermeister Marcus Schafft reagiert. Das Stadtoberhaupt hat der Bundeseinrichtung seine Argumente vorgelegt, die gegen ein Lager in Riedlingen sprechen. Die Antwort der BGE, die nach dem finalen Standort des Endlagers sucht, ist allerdings ausweichend.
Schaffts Hinweis, ein Endlager könne die Donau als internationales Gewässer und den damit verbundenen Trinkwasserschutz der Anrainer gefährden, sei zunächst nicht relevant. „Der Lauf der Donau an sich kann unseren Betrachtungen nur eine untergeordnete Rolle spielen, da sich der Lauf des Strom über den geforderten Betrachtungszeitraum (Lagerdauer: 1 Million Jahre, Anm. d. Red.) ändern wird und sich ein veränderter Lauf nicht negativ auf die Geologie des tiefengeologischen Endlagerstandorts auswirken darf“, lautet die Begründung in dem Schreiben der BGE. Grundsätzlich sei das geologische Gefüge der jüngst ausgewählten Gebiete, die als Endlager-Standort in Frage kämen, stabil. Das ist auch die Schlussfolgerung in dem Zwischenbericht Teilgebiete, den die BGE im vergangenen Herbst veröffentlichte. Demnach gelten gegenwärtig rund 54 Prozent des Bundesgebietes als grundsätzlich geeignet, eine endgültige Lagerstätte für hochradioaktive Abfälle zu beherbergen. Weiter sagt die BGE, erst in einem späteren Erkundungsschritt untertage werde an ausgewählten Orten geprüft, ob das unterirdische Gestein porös sei und junges Grundwasser in ein mögliches Lager durchsickere. Ein solcher Fall gelte als Ausschlusskriterium für ein Atommüll-Endlager.
Marcus Schaffts zweites Argument, dass die Region in einem erdbebengefährdeten Gebiet liege, hält die BGE für nicht stichhaltig. Das Bundesunternehmen weist daraufhin, Territorien, die seismisch aktiv seien, seien bereits aus dem Auswahlverfahren ausgeschlossen worden. Das sind Regionen, in denen Erdbeben mit einer Intensität von mindestens 7 gemäß der Europäischen Makroseismischen Skala auftreten könnten. Die Gemarkung Riedlingen befindet sich laut der offiziellen Karte der Erdbebenzonen in Baden-Württemberg sowohl in Zone 1 als auch in Zone 2. In Letzterer kann die Erdbeben-Intensität bis zu 7,5 betragen.
Schaffts drittem Argument, die internationalen Donau-Anrainer müssten bei dem Beteiligungsverfahren zur Suche des Endlagers, eingebunden werden, entgegnet die BGE, die Bürgerbeteiligung obliege laut Gesetz dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Erst nach den Fachkonferenzen „Teilgebiete“in diesem Jahr könnten Vertreter von Kommunen, Bürger, Umweltgruppen und Vertreter von Nachbarstaaten in Regionalkonferenzen ihre Argumente vorbringen.
Indessen wird am 10. Juni die zweite Fachkonferenz „Teilgebiete“ab 16 Uhr beginnen und bis zum 12. Juni dauern. Die Veranstaltung wird teils vor Ort in Berlin, teils virtuell stattfinden. Organisiert wird sie von der unabhängigen Geschäftsstelle Fachkonferenzen Teilgebiete beim BASE. Auch dieses Mal kann jeder Bürger an dieser Zusammenkunft teilnehmen (siehe unten).
Diskutiert wird in drei Arbeitsgruppen über Sicherheitsanforderungen eines Endlagers, Rückhaltemöglichkeiten von radioaktiven Abfällen, Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen von Ton-, Kristallingestein und Steinsalzen. Außerdem debattieren die Teilnehmer über Geodaten, Forschungsbedarf und Erfahrung der bisherigen und künftigen Veranstaltungsformate. Darüber hinaus wird ein Resümee einer Online-Veranstaltung gezogen, in der speziell junge Menschen über die Endlagerung des Atommülls ab 10. Mai diskutieren (siehe Infokasten). Immerhin ist die Lagerung von Atommüll eine generationsübergreifende Aufgabe.
Auf der Internetseite https:// www.fachkonferenz-anmeldung.de können sich Interessierte an der zweiten Fachkonferenz Teilgebiete anmelden. Wer in Berlin vor Ort teilnehmen will, für den gilt der Anmeldeschluss am 25. Mai. Fragen beantwortet die Geschäftsstelle Fachkonferenz Teilgebiete von Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 030/1843217222. E-Mail: geschaeftsstelle@fachkonferenz.info