Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
SZ-Nachgefragt
LAICHINGEN/EHINGEN (tg) - Nach dem Wegfall der Priorisierung des Impfstoffes Astra-Zeneca gibt es viele offene Fragen. SZ-Redakteur Tobias Götz hat beim Pandemiebeauftragten des Alb-Donau-Kreises, Arzt Andreas Rost, nachgefragt, wie es nun weitergehen könnte.
Herr Rost, Ärzte können nun laut Bundesregierung entscheiden, wer wann mit Astra-Zeneca in den Praxen geimpft werden kann. Wie können die Praxen nun mit dem „Run“zurechtkommen?
Es gibt weiterhin genügend geeignete Impfberechtigte 60+ für den Impfstoff von Astra-Zeneca.
Wie werden die niedergelassenen Ärzte Ihrer Ansicht nach entscheiden, wer geimpft wird und wer nicht?
An der wissenschaftlichen Basis für das Handeln der Ärzte, der StikoEmpfehlung, hat sich nichts geändert.
Wissen Sie schon, mit welchen Impfstoff-Mengen Sie und Ihre Kollegen nun rechnen können?
Nein, es gibt keine neuen, verbindlichen Informationen zu den zukünftigen Liefermengen.
Haben Sie schon nähere Infos zu den Impfungen für 12 bis 18-Jährige?
Bereits jetzt ist der Impfstoff von Biontech ab 16 Jahre zugelassen, es besteht die bekannte Priorisierungsregelung. Die rechtliche Basis wird auch hier die zu erweiternde Stiko-Empfehlung sein, wenn eine
Zulassung des Impfstoffs durch die EMA erfolgt ist.
Wenn jemand bereits Corona hatte und nachgewiesen auch Antikörper, wie kommt diese Person zu einem Impftermin? Denn die Termine in KIZ sehen immer zwei Termine vor. Eine genese Person braucht doch nur eine Dosis, oder?
Der schriftliche Nachweis eines positiven PCR-Testergebnisses ist die Basis für das weitere Vorgehen. Schnelltest und Antikörpermessungen sind keine Rechtsgrundlage. Die derzeitige Stiko-Empfehlung sieht einen Abstand zur Erkrankung von sechs Monaten vor. Die weiteren Entscheidungen werden bei der Aufklärung vor der ersten Impfung durch den Impfarzt besprochen. Gegebenenfalls wird nach der ersten Impfung der zweite Termin wieder storniert.