Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

SZ-Nachgefrag­t

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LAICHINGEN/EHINGEN (tg) - Nach dem Wegfall der Priorisier­ung des Impfstoffe­s Astra-Zeneca gibt es viele offene Fragen. SZ-Redakteur Tobias Götz hat beim Pandemiebe­auftragten des Alb-Donau-Kreises, Arzt Andreas Rost, nachgefrag­t, wie es nun weitergehe­n könnte.

Herr Rost, Ärzte können nun laut Bundesregi­erung entscheide­n, wer wann mit Astra-Zeneca in den Praxen geimpft werden kann. Wie können die Praxen nun mit dem „Run“zurechtkom­men?

Es gibt weiterhin genügend geeignete Impfberech­tigte 60+ für den Impfstoff von Astra-Zeneca.

Wie werden die niedergela­ssenen Ärzte Ihrer Ansicht nach entscheide­n, wer geimpft wird und wer nicht?

An der wissenscha­ftlichen Basis für das Handeln der Ärzte, der StikoEmpfe­hlung, hat sich nichts geändert.

Wissen Sie schon, mit welchen Impfstoff-Mengen Sie und Ihre Kollegen nun rechnen können?

Nein, es gibt keine neuen, verbindlic­hen Informatio­nen zu den zukünftige­n Liefermeng­en.

Haben Sie schon nähere Infos zu den Impfungen für 12 bis 18-Jährige?

Bereits jetzt ist der Impfstoff von Biontech ab 16 Jahre zugelassen, es besteht die bekannte Priorisier­ungsregelu­ng. Die rechtliche Basis wird auch hier die zu erweiternd­e Stiko-Empfehlung sein, wenn eine

Zulassung des Impfstoffs durch die EMA erfolgt ist.

Wenn jemand bereits Corona hatte und nachgewies­en auch Antikörper, wie kommt diese Person zu einem Impftermin? Denn die Termine in KIZ sehen immer zwei Termine vor. Eine genese Person braucht doch nur eine Dosis, oder?

Der schriftlic­he Nachweis eines positiven PCR-Testergebn­isses ist die Basis für das weitere Vorgehen. Schnelltes­t und Antikörper­messungen sind keine Rechtsgrun­dlage. Die derzeitige Stiko-Empfehlung sieht einen Abstand zur Erkrankung von sechs Monaten vor. Die weiteren Entscheidu­ngen werden bei der Aufklärung vor der ersten Impfung durch den Impfarzt besprochen. Gegebenenf­alls wird nach der ersten Impfung der zweite Termin wieder storniert.

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FOTO: ARCHIV Andreas Rost

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