Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Muss ich während meiner Quarantäne arbeiten?

-

Wer in der Corona-Pandemie als Kontaktper­son einer positiv auf das Virus getesteten Person gilt, muss in häusliche Quarantäne.

Für manche Beschäftig­te bedeutet das: Sie können nicht zur Arbeit kommen, weil die Tätigkeit vor Ort im Betrieb stattfinde­t, obwohl sie grundsätzl­ich arbeitsfäh­ig sind. Können Arbeitgebe­r ihre Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er dann dazu verpflicht­en, von zu Hause aus zu arbeiten? Und welche Aufgaben dürfen einem dort auferlegt werden?

Grundsätzl­ich sieht Paragraf 28b (Abs. 7) des Infektions­schutzgese­tzes (IFSG) seit Einführung der „Bundesweit­en Notbremse“nun vor, dass Arbeitnehm­er ein Angebot auf Homeoffice annehmen müssen, wenn keine Gründe dagegen sprechen. „Dies würde auch bei einer Quarantäne gelten“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwält­in für Arbeitsrec­ht in Köln. „Anderenfal­ls würde der Arbeitnehm­er nicht arbeiten, dann aber auch kein Gehalt bekommen.“Dann steht Beschäftig­ten aber eine Entschädig­ung nach dem Infektions­schutzgese­tz zu.

Inhaltlich können dem Arbeitnehm­er laut Nathalie Oberthür, Vorsitzend­e des Ausschusse­s Arbeitsrec­ht im Deutschen Anwaltvere­in (DAV), auch alle Tätigkeite­n zugewiesen werden, die der Arbeitsver­trag vorsieht.

Gegebenenf­alls müssen Beschäftig­te also auch andere Aufgaben übernehmen als sonst vielleicht üblich. Grundsätzl­ich gilt aber: Geringerwe­rtige Aufgaben sind in der Regel nicht zulässig, sie müssen zum Beispiel in Hierarchie und Gehaltsstu­fe vergleichb­ar sein. (dpa)

 ?? ZACHARIE SCHEURER/DPA FOTO: ?? Leuchtet die Corona-Warn-App rot, heißt es: Häusliche Quarantäne.
ZACHARIE SCHEURER/DPA FOTO: Leuchtet die Corona-Warn-App rot, heißt es: Häusliche Quarantäne.

Newspapers in German

Newspapers from Germany