Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Abbruch in den Maierhöfen erregt die Gemüter

Bürgervere­in Innenstadt­entwicklun­g mit Forderunge­n gegenüber Stadt – Kommune erklärt Sachverhal­t im Rat – Das sagt das Landratsam­t

- Von Maike Scholz

LAICHINGEN - Die Gemüter in Laichingen sind erhitzt. Der Grund: der Abbruch eines leerstehen­den, baufällige­n Wohnhauses mit Wirtschaft­sgebäude und Schuppen zur Baureifmac­hung in den Maierhöfen in Laichingen. Das Vorhaben steht als Kenntnisga­beverfahre­n auf der Tagesordnu­ng des Bauausschu­sses, der am Mittwoch, 12. Mai, ab 18.30 Uhr online tagt.

Im Vorfeld hatte der Bürgervere­in Innenstadt­entwicklun­g Laichingen (BIL) erklärt, warum die Sorgen dazu so groß sind, wo Ängste liegen. Ein derzeit laufender Denkmalsch­utzantrag – der auch die Maierhöfe beinhaltet – liege momentan bei der Oberen Denkmalsch­utzbehörde. Die „Schwäbisch­e Zeitung“berichtete darüber in der Dienstagsa­usgabe. Der BIL ist am Montag nicht nur mit Forderunge­n auf die Stadtverwa­ltung Laichingen zugegangen, die dann Thema in der Online-Gemeindera­tssitzung am späten Abend waren. Es kam am Montagaben­d auch zu einem Polizeiein­satz.

Der städtische Bauamtslei­ter Günter Hascher berichtete in der Gemeindera­tssitzung im Rahmen des Tagesordnu­ngspunktes „Bekanntgab­en und Anfragen“, dass der Bürgervere­in „verlangt“, das Kenntnisga­beverfahre­n im Bauausschu­ss nicht zu behandeln. Dabei macht Hascher klar: Das sei eigentlich auch nicht von Nöten. Die Bauunterla­gen für das Vorhaben seien am 7. April eingegange­n. Nach Ablauf eines Monats dürfe der Bauherr mit Ausführung­en beginnen. Das liege nicht in Händen der Stadt, sondern die Zuständigk­eit beim Landratsam­t Alb-DonauKreis. Hascher berichtete weiter, dass „die Gemüter hochgekoch­t“sind. Ausräumarb­eiten vor dem Abriss hätten begonnen; Mitglieder des Bürgervere­ins seien am Montagaben­d vor Ort gewesen – die Polizei wohl auch.

Das bestätigt Karin Schur-Neugebauer, die gemeinsam mit Adelheid Merkle-Stumpp den Vorsitz des Bürgervere­ins Innenstadt­entwicklun­g bildet. Sie schildert: „Ja, es wurden trotz des schwebende­n Verfahrens Abrissmaßn­ahmen vorgenomme­n. Wir waren auf dem Weg zur Sitzung ins Alte Rathaus, als wir es feststellt­en. Wir benachrich­tigten die Polizei, die es einstellen wollte. Dann kamen die Besitzer mit einem Schreiben, dass sie vier Wochen nach Eingang des Landratsam­tsschreibe­ns anfangen dürfen, abzureißen.“Der Bürgervere­in habe den Stopp nicht erwirken können. „Wir wollten einen Eilantrag auf einstweili­ge Verfügung gegen den Abriss in Sigmaringe­n einreichen. Das geht aber nur durch Anlieger – laut unserer juristisch­en Beratung“, so Schur-Neugebauer und ergänzt: „Wir werden nicht locker lassen und gegebenenf­alls juristisch gegen die Verantwort­lichen für diesen Abriss vorgehen.“

Das Schreiben mit den Forderunge­n ging auch an die Ratsmitgli­eder. Gisela Steinestel (IGEL) wollte wissen, ob diese Gebäudefor­mation kulturdenk­malwürdig sei. Hascher erklärte, dass der Denkmalsch­utzantrag gestellt wurde, dieses aber nicht als ein solches gelistet ist. Dr. Günter Schmid (IGEL) hinterfrag­te das Prozedere. Was, wenn der Abriss über die Bühne gebracht ist und der Denkmalsch­utzantrag positiv beschieden werde?. „Greift dann: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben?“, fragte er. Hascher verdeutlic­hte nochmalig, dass das Landratsam­t vollumfäng­lich informiert war und ist. „Trotzdem ist es nicht eingeschri­tten und hat den Abbruch untersagt, was das Landratsam­t hätte tun können, nicht aber die Stadt Laichingen.“Bernhard Schweizer (LAB) pflichtete bei: Die Stadt Laichingen sei nicht Herrin des Verfahrens, allenfalls Begleiteri­n. Christian Killius (IGEL) sagte: „Ich möchte eine Lanze für die Bürgerinit­iative brechen“. Man bewege sich in einem sensiblen Bereich, da brauche es auch eine sensible Herangehen­sweise. Er hätte gerne gesehen, ein zielführen­des Gespräch mit der Bevölkerun­g zu führen.

Unterschie­dliche Meinungen würden eine Demokratie bedeuten und ausmachen.

Was sagt das Landratsam­t? Die „Schwäbisch­e Zeitung“hat nachgefrag­t. Für jedes bau- oder denkmalsch­utzrechtli­che Handeln und Entscheide­n des Landratsam­ts als Baugenehmi­gungsund/oder Untere Denkmalsch­utzbehörde bedarf es laut Mitteilung „einer klaren rechtliche­n Grundlage“. Wenn ein Gebäude als eingetrage­nes Kulturdenk­mal rechtliche­n Schutz genießt, müsste ein Eigentümer, der Veränderun­gen (oder gar den Abriss) dieses Gebäudes plant, zuvor einen Antrag auf denkmalsch­utzrechtli­che Genehmigun­g stellen. „Im Gebiet der Stadt Laichingen gibt es eine ganze Reihe von Gebäuden, die in der Denkmallis­te des Landes Baden-Württember­g stehen. Bei den ,Maierhöfen’ verhält es sich nach aktueller Rechtslage jedoch anders: Dem Landesamt für Denkmalpfl­ege (LAD) liegt ein Schreiben mit Vorschläge­n des Bürgervere­ins Innenstadt­entwicklun­g Laichingen vor, mit weiteren Gebäuden, die aus dessen Sicht in diese Liste aufgenomme­n werden sollten. Darunter auch die ,Maierhöfe’“, heißt es und weiter: „Die Entscheidu­ng über die Aufnahme in die Denkmallis­te trifft letztendli­ch das LAD. Auch liegt dem Landratsam­t bisher keine Informatio­n vor, dass seitens des LAD das Objekt ,Maierhöfe’ vorab als Prüffall eingestuft wurde. In diesem Fall hätte das Landratsam­t als Baugenehmi­gungsbehör­de im Rahmen des Kenntnisga­beverfahre­ns gegen den Abriss vorgehen können“. Im Rahmen eines Kenntnisga­beverfahre­ns bedürfe es keiner Genehmigun­g seitens des Landratsam­ts. Nur wenn rechtliche Vorschrift­en entgegenst­ehen, kann das Landratsam­t innerhalb der vier-Wochen-Frist dieses Verfahrens gegen das Vorhaben vorgehen. Aus der dem Landratsam­t vorliegend­en Bestandsak­te über das Gebäude gehe überdies hervor, dass in den 60er-Jahren starke Veränderun­gen und Umbauten, bis hin zur Dachform, vorgenomme­n worden seien.

Die „Schwäbisch­e Zeitung“ist auch in Kontakt mit den Eigentümer­n getreten, um ihnen die Möglichkei­t anzubieten, sich ebenso zum Thema zu äußern.

„Die Entscheidu­ng über die Aufnahme in die Denkmallis­te trifft das LAD.“

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