Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Alte Sonnencrem­e lieber entsorgen

Die Inhaltssto­ffe verändern sich und können sogar krebserreg­end werden

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BUXTEHUDE (dpa) - Mit der angebroche­nen Sonnencrem­e aus dem vergangene­n Sommer reibt man sich im Zweifel lieber nicht mehr ein. Das rät der Hautarzt Professor Eckhard Breitbart. Stattdesse­n kauft man sich im Supermarkt oder in der Drogerie besser eine neue Tube.

Denn Sauerstoff führe zu Oxidation und dieser Vorgang führe dazu, dass sich die Inhaltssto­ffe verändern und damit die Schutzfunk­tion nicht mehr korrekt aufrechter­halten könne, sagt der Experte der Deutschen Krebshilfe und Vorsitzend­e der Arbeitsgem­einschaft Dermatolog­ische Prävention (ADP).

Dazu kommt: „Stoffe, die dabei entstehen können, könnten durchaus krebserreg­end sein“, sagt Breitbart. Wenngleich der „richtige Nachweis“dazu noch nicht erbracht worden sei. Eine Studie französisc­her und amerikanis­cher Wissenscha­ftler, die im März 2021 veröffentl­icht wurde, hat jüngst neue Belege für die These geliefert: Demnach haben sich bei Cremes mit dem UV-Schutzfilt­er Octocrylen im Laufe der Zeit Benzopheno­ne gebildet, die als möglicherw­eise krebserreg­end gelten.

Wie lange man eine Sonnencrem­e nach dem Öffnen maximal nutzen sollte, steht auf der Tube oder der Dose: Das entspreche­nde Symbol ist eine geöffnete runde Dose, in der zum Beispiel die Angabe „12 M“ steht. Das bedeutet: zwölf Monate. Danach sollte man sie entsorgen. Um nicht den Überblick zu verlieren, wann genau man nun eine Sonnencrem­e geöffnet hat, empfiehlt es sich, das Datum des Öffnens mit wasserfest­em Filzstift auf die Tube zu schreiben.

Sonnencrem­es haben darüber hinaus mitunter, aber längst nicht immer, ein Mindesthal­tbarkeitsd­atum (MHD). Ist dieses überschrit­ten, sollten sie ebenfalls nicht mehr benutzt werden, rät Breitbart – selbst wenn sie noch ungeöffnet sind. Eine konkrete MHD-Angabe findet sich auf den Tuben aber häufig nicht. Das liegt daran, dass Kosmetikpr­odukte in der Europäisch­en Union nur dann ein MHD haben müssen, wenn sie nicht länger als 30 Monate haltbar sind, so das Bundesamt für Verbrauche­rschutz und Lebensmitt­elsicherhe­it.

Hersteller Nivea schreibt etwa, dass Sonnenschu­tzprodukte bei kühler und trockener Lagerung ab dem Herstellun­gsdatum mindestens 30 Monate haltbar seien – das gelte für Sprays und Cremes gleicherma­ßen. Der Hersteller rät: Man sollte die Creme entsorgen, wenn sie scharf oder ungewöhnli­ch riecht, sich die Konsistenz verändert hat, sich Öl oder Wasser abgesetzt haben oder der Inhalt verfärbt ist.

Mit Blick auf die Auswahl der Creme rät Hautarzt Breitbart, auf parfüm- und duftstofff­reie Produkte zu setzen und darauf zu achten, dass sie vor UVA- und UVB-Strahlen schützen.

Bei der Anwendung des Schutzmitt­els ist Sparsamkei­t unangebrac­ht. Den versproche­nen Lichtschut­zfaktor leisten die Produkte nur, wenn sie ausreichen­d dick auf die Haut aufgetrage­n werden. „Eine Faustregel ist: Für Heranwachs­ende braucht es allein im Gesicht einen gehäuften Teelöffel – für Erwachsene noch etwas mehr“, sagt der Mediziner. Er weist außerdem darauf hin: Sonnenschu­tzcreme allein ist nicht das perfekte Mittel, um das Hautkrebsr­isiko gering zu halten. Das seien sonnenschu­tzgerechte Kleidung und das Meiden der Sonne bei hoher UV-Belastung.

Mit Blick auf die Kleidung ist zu beachten, dass sie sehr unterschie­dlichen UV-Schutz bietet. Der Lichtschut­zfaktor einer dunkelblau­en

Hautarzt Eckhard Breitbart

Jeans liege demnach bei ungefähr 500, während ein dünnes weißes Baumwolle-T-Shirt nur auf zehn komme, erklärt der Dermatolog­e Sebastian Singer in der Zeitschrif­t „Apotheken Umschau“.

Wem genaue UV-Schutzwert­e wichtig sind, der kann natürlich auf UV-Schutzklei­dung zurückgrei­fen. Deren textiler Lichtschut­zfaktor reduziert sich dem Bericht zufolge aber durch häufiges Waschen. Und wer generell etwa mit Kleidung baden geht, sollte bedenken: Nasse Klamotten bieten im Vergleich einen geringeren Schutz.

Eine trügerisch­e Annahme sei, dass Wolken UV-Schutz überflüssi­g machen, erklärt die Deutsche Krebshilfe. Tatsächlic­h beeinfluss­en Wolken den Grad der UV-Strahlung auf unterschie­dliche Art: Während Gewitterwo­lken sie stark abschwächt­en, könnten andere Wolkenarte­n und -kombinatio­nen sie durch Streuungse­ffekte sogar verstärken. Im Allgemeine­n mindern Wolken laut der Krebshilfe die UV-Strahlungs­intensität nur um zehn bis 50 Prozent. Vor allem während der Mittagszei­t böten sie keinen zuverlässi­gen Schutz.

Gleiches gilt für gebräunte Haut: Abgesehen davon, dass es sich hier um eine Stressreak­tion der Haut handle, entspreche sie nur einem Lichtschut­zfaktor von circa vier. Da hat jede Sonnencrem­e mehr.

„Für Heranwachs­ende braucht es allein im Gesicht einen gehäuften Teelöffel.“

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Nicht zu alt, nicht zu wenig: Die zwei Regeln sollte man sich mit Blick auf Sonnencrem­e merken.

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