Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
S-Pedelecs und E-Scooter brauchen blaues Schild
Stichtag für neue Versicherung war 1. März – Auch motorisierte Krankenfahrstühle benötigen Versicherung
(sz) neue Versicherungsjahr für Kleinkrafträder, S-Pedelecs und E-Scooter hat am 1. März begonnen. Ein Versicherungsschutz ist seither nur mit gültigem blauen Kennzeichen vorhanden. Darauf weist die Polizei hin.
Ob das Kennzeichen aktuell ist ist leicht zu erkennen, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Denn die Farbe wechselt jedes Jahr und ist für das Versicherungsjahr 2024/2025 blau. Deshalb sollten sich Besitzer rechtzeitig das aktuelle Schild besorgen.
Bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h wird keine Zulassung über die Kfz-Zulassungsstelle benötigt. Eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung sind aber trotzdem erforderlich, so die Polizei.
Als Nachweis für eine bestehende Versicherung dient dabei das sogenannte Versicherungskennzeichen. Das muss jedes Jahr beantragt und zum 1.März gewechselt werden.
Die Versicherung ist immer wichtig, so die Polizei weiter. Denn bei einem Unfall können sehr schnell Sach- oder Personenschäden entstehen. Hierbei fallen häufig Reparaturkosten und Arztrechnungen von mehreren Tausend Euro an. Ein Verursacher ohne Versicherungsschutz muss mit seinem Privatvermögen für den Schaden aufkommen.
Folgende Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen:
Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Also
Mofas, Mopeds sowie Roller bis max 50 ccm Hubraum.
Quads und Trikes, wenn diese über die gleichen Vorgaben verfügen.
Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die erstmals vor dem 1.3.1992 versichert waren.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis maximal 350 kg Leermasse und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
auch Segways, bei der der elektrische Antrieb eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ermöglicht.
Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h.
Motorisierte Krankenfahrstühle (Führerscheinklasse M und S).
Neu wird ein Versicherungskennzeichen auch für E-Scooter mit Betriebserlaubnis benötigt.