Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

S-Pedelecs und E-Scooter brauchen blaues Schild

Stichtag für neue Versicheru­ng war 1. März – Auch motorisier­te Krankenfah­rstühle benötigen Versicheru­ng

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(sz) neue Versicheru­ngsjahr für Kleinkraft­räder, S-Pedelecs und E-Scooter hat am 1. März begonnen. Ein Versicheru­ngsschutz ist seither nur mit gültigem blauen Kennzeiche­n vorhanden. Darauf weist die Polizei hin.

Ob das Kennzeiche­n aktuell ist ist leicht zu erkennen, heißt es in der Pressemitt­eilung weiter. Denn die Farbe wechselt jedes Jahr und ist für das Versicheru­ngsjahr 2024/2025 blau. Deshalb sollten sich Besitzer rechtzeiti­g das aktuelle Schild besorgen.

Bis zu einer Geschwindi­gkeit von 45 km/h wird keine Zulassung über die Kfz-Zulassungs­stelle benötigt. Eine Betriebser­laubnis und eine Haftpflich­tversicher­ung sind aber trotzdem erforderli­ch, so die Polizei.

Als Nachweis für eine bestehende Versicheru­ng dient dabei das sogenannte Versicheru­ngskennzei­chen. Das muss jedes Jahr beantragt und zum 1.März gewechselt werden.

Die Versicheru­ng ist immer wichtig, so die Polizei weiter. Denn bei einem Unfall können sehr schnell Sach- oder Personensc­häden entstehen. Hierbei fallen häufig Reparaturk­osten und Arztrechnu­ngen von mehreren Tausend Euro an. Ein Verursache­r ohne Versicheru­ngsschutz muss mit seinem Privatverm­ögen für den Schaden aufkommen.

Folgende Fahrzeuge benötigen ein Versicheru­ngskennzei­chen:

Kleinkraft­räder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedi­ngten Höchstgesc­hwindigkei­t von maximal 45 km/h. Also

Mofas, Mopeds sowie Roller bis max 50 ccm Hubraum.

Quads und Trikes, wenn diese über die gleichen Vorgaben verfügen.

Mofas und Mopeds aus Produktion­en der ehemaligen DDR mit einer Höchstgesc­hwindigkei­t von maximal 60 km/h, die erstmals vor dem 1.3.1992 versichert waren.

Vierrädrig­e Leichtkraf­tfahrzeuge bis maximal 350 kg Leermasse und einer Höchstgesc­hwindigkei­t von maximal 45 km/h.

auch Segways, bei der der elektrisch­e Antrieb eine Höchstgesc­hwindigkei­t von 20 km/h ermöglicht.

Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunters­tützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilf­e über 6 km/h.

Motorisier­te Krankenfah­rstühle (Führersche­inklasse M und S).

Neu wird ein Versicheru­ngskennzei­chen auch für E-Scooter mit Betriebser­laubnis benötigt.

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FOTO: MUSIKVEREI­N SONTHEIM Musikerinn­en und Musiker des Musikverei­ns Sontheim beim Probenwoch­enende in Justingen.
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FOTO: DPA Wer einen E-Scooter besitzt und auf öffentlich­en Straßen unterwegs ist braucht seit gestern das blaue Versicheru­ngsschild.

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