Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Messer-Angreifer könnte schuldunfähig sein
Statt einem Haftbefehl wurde gegen den 54-Jährigen ein Unterbringungsbefehl ausgesprochen – Was das genau bedeutet
(seli) - Zwei Tage nach der tödlichen Messerattacke am Eselsberg in Ulm haben die Behörden die ersten juristischen Schritte gegen den 54-jährigen Tatverdächtigen eingeleitet. Gegen den Mann wurde ein Unterbringungsbefehl erlassen. Demnach steht nun die Frage im Raum, ob der Mann mit iranischer Staatsbürgerschaft am Ende überhaupt schuldfähig ist.
Das wäre etwa dann nicht der Fall, wenn der Tatverdächtige zum Tatzeitpunkt unter Drogen stand oder er unter einer psychischen Erkrankung leidet. Der 54-Jährige befindet sich seit Sonntag
in einer Klinik. Er wurde von Polizeibeamten angeschossen, als er versuchte, sie auf offener Straße anzugreifen. Zuvor soll der Mann eine Nachbarsfamilie mit einem Messer angegriffen haben, dabei den Familienvater tödlich sowie die Mutter und eine Tochter schwer verletzt haben.
Bei der Vorführung bei einer Richterin des Amtsgerichts Ulms wegen Verdacht des Totschlags sowie des versuchten Totschlags wurde dem mutmaßlichen Täter nun aber kein Haftbefehl vorgelesen, sondern ein Unterbringungsbefehl.
Das bedeutet, dass der Mann, sobald es sein gesundheitlicher Zustand zulässt, in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wird, bis der Gerichtsprozess gegen ihn beginnt. Die Staatsanwaltschaft geht nach aktuellen Erkenntnissen also davon aus, dass bei dem Mann eine Schuldunfähigkeit vorliegen könnte.
Auf Nachfrage betont Leitender Oberstaatsanwalt Christof Lehr, dass es sich dabei um eine „vorläufige Bewertung“und somit eine „mögliche Schuldunfähigkeit“handelt. Welche Anhaltspunkte die Staatsanwaltschaft genau zu der Beurteilung bringen, wolle man nicht öffentlich machen. Lehr spricht lediglich davon, dass eine psychische Störung vorliegen könnte. „Das muss im nächsten Schritt aber nun ein Gutachter klären.“
Der 54-Jährige soll laut Behörden ein Nachbar der Familie gewesen sein, die er am Sonntag angriff. Bei dem 58-jährigen Familienvater konnte vor Ort nur noch der Tod festgestellt werden. Anscheinend war der Tatverdächtige mit großer Aggression vorgegangen. Das Motiv der Tat ist weiterhin unklar.