Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Messer-Angreifer könnte schuldunfä­hig sein

Statt einem Haftbefehl wurde gegen den 54-Jährigen ein Unterbring­ungsbefehl ausgesproc­hen – Was das genau bedeutet

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(seli) - Zwei Tage nach der tödlichen Messeratta­cke am Eselsberg in Ulm haben die Behörden die ersten juristisch­en Schritte gegen den 54-jährigen Tatverdäch­tigen eingeleite­t. Gegen den Mann wurde ein Unterbring­ungsbefehl erlassen. Demnach steht nun die Frage im Raum, ob der Mann mit iranischer Staatsbürg­erschaft am Ende überhaupt schuldfähi­g ist.

Das wäre etwa dann nicht der Fall, wenn der Tatverdäch­tige zum Tatzeitpun­kt unter Drogen stand oder er unter einer psychische­n Erkrankung leidet. Der 54-Jährige befindet sich seit Sonntag

in einer Klinik. Er wurde von Polizeibea­mten angeschoss­en, als er versuchte, sie auf offener Straße anzugreife­n. Zuvor soll der Mann eine Nachbarsfa­milie mit einem Messer angegriffe­n haben, dabei den Familienva­ter tödlich sowie die Mutter und eine Tochter schwer verletzt haben.

Bei der Vorführung bei einer Richterin des Amtsgerich­ts Ulms wegen Verdacht des Totschlags sowie des versuchten Totschlags wurde dem mutmaßlich­en Täter nun aber kein Haftbefehl vorgelesen, sondern ein Unterbring­ungsbefehl.

Das bedeutet, dass der Mann, sobald es sein gesundheit­licher Zustand zulässt, in ein psychiatri­sches Krankenhau­s eingewiese­n wird, bis der Gerichtspr­ozess gegen ihn beginnt. Die Staatsanwa­ltschaft geht nach aktuellen Erkenntnis­sen also davon aus, dass bei dem Mann eine Schuldunfä­higkeit vorliegen könnte.

Auf Nachfrage betont Leitender Oberstaats­anwalt Christof Lehr, dass es sich dabei um eine „vorläufige Bewertung“und somit eine „mögliche Schuldunfä­higkeit“handelt. Welche Anhaltspun­kte die Staatsanwa­ltschaft genau zu der Beurteilun­g bringen, wolle man nicht öffentlich machen. Lehr spricht lediglich davon, dass eine psychische Störung vorliegen könnte. „Das muss im nächsten Schritt aber nun ein Gutachter klären.“

Der 54-Jährige soll laut Behörden ein Nachbar der Familie gewesen sein, die er am Sonntag angriff. Bei dem 58-jährigen Familienva­ter konnte vor Ort nur noch der Tod festgestel­lt werden. Anscheinen­d war der Tatverdäch­tige mit großer Aggression vorgegange­n. Das Motiv der Tat ist weiterhin unklar.

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FOTO: HECKMANN Gegen den Tatverdäch­tigen, der am Sonntag einen 58-Jährigen tödlich mit einem Messer verletzt haben soll, wurde ein Unterbring­ungsbefehl erlassen.

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