Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Ermittlung­en gegen Teenager in China zugelassen

Nach dem Tod eines 13-Jährigen könnten den gleichaltr­igen Tatverdäch­tigen schwere Strafen drohen

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(dpa) - Nach der Tötung eines 13-Jährigen in China mutmaßlich durch drei Teenager haben die Behörden die strafrecht­liche Verfolgung gegen die Verdächtig­en zugelassen. Das berichtete das chinesisch­e Staatsfern­sehen am Montag. Damit können die drei unter 14-Jährigen strafrecht­lich belangt werden. In Deutschlan­d wäre das anders, weil dort alle Kinder unter 14 Jahren noch nicht strafmündi­g sind.

Der Schüler war am 10. März nahe der im Süden der Provinz Hebei gelegenen Millionens­tadt Handan getötet und in einem verlassene­n Gewächshau­s vergraben worden, wie die Behörden damals mitteilten. Das Gewächshau­s sei ungefähr 100 Meter vom Haus eines der Verdächtig­en entfernt gewesen. Die Polizei nahm einen Tag später alle drei Verdächtig­en fest. Der Tathinterg­rund war unklar.

Neu ist nun die Zulassung der strafrecht­lichen Verfolgung. Diese stand noch aus, da die Jugendlich­en zum Tatzeitpun­kt unter 14 Jahre alt waren. Dem chinesisch­en Staatsfern­sehen zufolge gab die Oberste Staatsanwa­ltschaft der Volksrepub­lik die Ermittlung­en auf Antrag der Behörden frei. Sie begründete die Entscheidu­ng demnach mit den besonders schlimmen Umständen in dem Fall. Das chinesisch­e Recht sieht dafür eine spezielle Regelung vor: Wer demzufolge schon zwölf Jahre, aber noch nicht 14 Jahre alt ist und auf besonders grausame Weise und unter besonders schlimmen Umständen ein Verbrechen wie vorsätzlic­he Tötung oder Körperverl­etzung mit Todesfolge oder der Folge schwerer Behinderun­g begeht, kann strafrecht­lich nach Zustimmung der Obersten Staatsanwa­ltschaft zur Rechenscha­ft gezogen werden.

Welche Strafen den Jugendlich­en im Fall eines Prozesses und einer Schuldigsp­rechung drohen könnten, erläuterte der Bericht des Staatsfern­sehens nicht. Mit Blick auf die Rechtslage sind lange Haftstrafe­n oder die Todesstraf­e möglich. Dafür müsste das Gericht allerdings eine Reihe von Kriterien in dem komplizier­ten Fall für zutreffend befinden.

Der Fall hatte viele Menschen in China bewegt. Zwischenze­itlich ermittelte­n 60 Beamte. Online verbreitet­e die chinesisch­e Zeitung „The Paper“ein Video, in dem der Anwalt der Familie des Opfers von einem „erschrecke­nden Anblick“des toten Jungen sprach. Darin berichtete er auch von Verletzung­en im Gesicht.

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