Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Brand hat ein juristisches Nachspiel
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ehemaligen Bewohner – Zigarettenkippe löst Feuer aus
PFULLENDORF - Nach dem Brand eines Wohnhauses an der Straße „Steingrube“in Pfullendorf am Valentinstag ermittelt die zuständige Staatsanwaltschaft Hechingen inzwischen gegen den ehemaligen Bewohner. Der Mann war offenbar eingeschlafen, während eine glimmende Zigarettenkippe das Feuer auslöste. Wegen fahrlässiger Brandstiftung muss er nun mit einer Geldstrafe rechnen.
Die Pfullendorfer Feuerwehr war am Abend des 14. Februar mit mehr als 100 Einsatzkräften an die Steingrube ausgerückt, um den Wohnungsbrand zu löschen. Sowohl der Bewohner, in dessen Wohnung das Feuer ausbrach, als auch ein nebenan lebendes Ehepaar konnten sich rechtzeitig ins Freie retten. Alle drei sind inzwischen in neuen Unterkünften untergekommen. Den entstandenen Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft inzwischen auf rund 50 000 Euro. Damit bleibt sie deutlich unter ersten Schätzungen der Polizei, die von 100 000 bis 150 000 Euro ausgegangen war.
„Immer, wenn die Ermittlungsbehörden von einem Brand Kenntnis erlangen, werden sie von sich aus tätig“, erläutert Markus Engel, Sprecher der Staatsanwaltschaft Hechingen. Im Zuge der Ermittlungen werde stets die Brandursache überprüft. Nicht immer sei dafür der Einsatz eines Brandsachverständigen nötig. „Im vorliegenden Fall gehen wir davon aus, dass der Bewohner eingeschlafen ist und eine glimmende Zigarettenkippe unbeaufsichtigt ließ“, sagt Engel. „Es gibt dazu auch entsprechende geständige Einlassungen des Beschuldigten.“Alkohol habe beim Brandgeschehen nach derzeitigem Stand der Ermittlungen keine Rolle gespielt.
Grundsätzlich spielen bei fahrlässiger Brandstiftung mehrere Gründe eine Rolle, von denen am Ende das Strafmaß abhängt. „Relevante Fragen sind beispielsweise, ob das Gebäude bewohnt war oder nicht, ob andere Menschen gefährdet wurden und welcher Grad der Fahrlässigkeit vorliegt“, sagt Markus Engel. Darüber hinaus komme es darauf an, ob der Beschuldigte bereits strafrechtlich auffällig geworden ist.
Ergebnis gibt es in etwa sechs Wochen
Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte mit einer Geldstrafe zu rechnen hat. Diese kann das zuständige Gericht nach einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl erlassen. Erst, wenn der Beschuldigte gegen die Strafe Widerspruch einlegt, wird die Sache vor Gericht verhandelt. Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Verursacher des Brandes an der Steingrube könne vermutlich in etwa sechs Wochen abgeschlossen werden, sagt Markus Engel. Weiterhin offen ist, was mit dem abgebrannten Gebäude passiert. Dieses gehört der Stadt Pfullendorf. „Wir warten immer noch auf ein Signal von der Versicherung, ob ein Teil der Bausubstanz erhalten werden kann oder ob das Gebäude komplett abgerissen werden muss“, sagt Stadtbaumeister Jörg-Steffen Peter. Die kontaminierten Brandreste auf der Straße habe eine Abbruchfirma inzwischen entsorgt. Die Brandstelle selbst sei einsturzgefährdet. Der Hund und vier Katzen des ehemaligen Bewohners wurden inzwischen im Kreistierheim in Sigmaringen untergebracht. Um Unterkünfte für weitere Katzen aus der Brandwohnung hat sich eine Nachbarin gekümmert.