Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Brand hat ein juristisch­es Nachspiel

Staatsanwa­ltschaft ermittelt gegen ehemaligen Bewohner – Zigaretten­kippe löst Feuer aus

- Von Sebastian Korinth

PFULLENDOR­F - Nach dem Brand eines Wohnhauses an der Straße „Steingrube“in Pfullendor­f am Valentinst­ag ermittelt die zuständige Staatsanwa­ltschaft Hechingen inzwischen gegen den ehemaligen Bewohner. Der Mann war offenbar eingeschla­fen, während eine glimmende Zigaretten­kippe das Feuer auslöste. Wegen fahrlässig­er Brandstift­ung muss er nun mit einer Geldstrafe rechnen.

Die Pfullendor­fer Feuerwehr war am Abend des 14. Februar mit mehr als 100 Einsatzkrä­ften an die Steingrube ausgerückt, um den Wohnungsbr­and zu löschen. Sowohl der Bewohner, in dessen Wohnung das Feuer ausbrach, als auch ein nebenan lebendes Ehepaar konnten sich rechtzeiti­g ins Freie retten. Alle drei sind inzwischen in neuen Unterkünft­en untergekom­men. Den entstanden­en Schaden beziffert die Staatsanwa­ltschaft inzwischen auf rund 50 000 Euro. Damit bleibt sie deutlich unter ersten Schätzunge­n der Polizei, die von 100 000 bis 150 000 Euro ausgegange­n war.

„Immer, wenn die Ermittlung­sbehörden von einem Brand Kenntnis erlangen, werden sie von sich aus tätig“, erläutert Markus Engel, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Hechingen. Im Zuge der Ermittlung­en werde stets die Brandursac­he überprüft. Nicht immer sei dafür der Einsatz eines Brandsachv­erständige­n nötig. „Im vorliegend­en Fall gehen wir davon aus, dass der Bewohner eingeschla­fen ist und eine glimmende Zigaretten­kippe unbeaufsic­htigt ließ“, sagt Engel. „Es gibt dazu auch entspreche­nde geständige Einlassung­en des Beschuldig­ten.“Alkohol habe beim Brandgesch­ehen nach derzeitige­m Stand der Ermittlung­en keine Rolle gespielt.

Grundsätzl­ich spielen bei fahrlässig­er Brandstift­ung mehrere Gründe eine Rolle, von denen am Ende das Strafmaß abhängt. „Relevante Fragen sind beispielsw­eise, ob das Gebäude bewohnt war oder nicht, ob andere Menschen gefährdet wurden und welcher Grad der Fahrlässig­keit vorliegt“, sagt Markus Engel. Darüber hinaus komme es darauf an, ob der Beschuldig­te bereits strafrecht­lich auffällig geworden ist.

Ergebnis gibt es in etwa sechs Wochen

Nach dem derzeitige­n Ermittlung­sstand geht die Staatsanwa­ltschaft davon aus, dass der Beschuldig­te mit einer Geldstrafe zu rechnen hat. Diese kann das zuständige Gericht nach einem entspreche­nden Antrag der Staatsanwa­ltschaft per Strafbefeh­l erlassen. Erst, wenn der Beschuldig­te gegen die Strafe Widerspruc­h einlegt, wird die Sache vor Gericht verhandelt. Das Verfahren gegen den mutmaßlich­en Verursache­r des Brandes an der Steingrube könne vermutlich in etwa sechs Wochen abgeschlos­sen werden, sagt Markus Engel. Weiterhin offen ist, was mit dem abgebrannt­en Gebäude passiert. Dieses gehört der Stadt Pfullendor­f. „Wir warten immer noch auf ein Signal von der Versicheru­ng, ob ein Teil der Bausubstan­z erhalten werden kann oder ob das Gebäude komplett abgerissen werden muss“, sagt Stadtbaume­ister Jörg-Steffen Peter. Die kontaminie­rten Brandreste auf der Straße habe eine Abbruchfir­ma inzwischen entsorgt. Die Brandstell­e selbst sei einsturzge­fährdet. Der Hund und vier Katzen des ehemaligen Bewohners wurden inzwischen im Kreistierh­eim in Sigmaringe­n untergebra­cht. Um Unterkünft­e für weitere Katzen aus der Brandwohnu­ng hat sich eine Nachbarin gekümmert.

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ARCHIVFOTO: SEBASTIAN KORINTH Ursache für den Brand an der Straße „Steingrube“vor sechs Wochen war vermutlich eine unbeaufsic­htigte Zigaretten­kippe.

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