Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Bürger helfen Bürgern
Viele Besucher bei der Informationsveranstaltung
BAD SAULGAU (sz) - Doris Gaißmaier, erste Vorsitzende des Vereins, konnte eine große Anzahl von Teilnehmern begrüßen, zukünftige Helfer, also Leistungserbringer und Leistungsempfänger sowie viele interessierte Bürger und Bürgerinnen, die es kaum erwarten können, bis es nun losgeht, so die Aussagen.
Der Verein wurde am 6. September 2016 gegründet. Alle rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten konnten nun abgearbeitet werden. Die neue Geschäftsstelle befindet sich in der Schulstraße 6 (ehemalige Fähre). Sprechzeiten sind jeden Mittwoch von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr und jeden Donnerstag von 15 Uhr bis 17 Uhr.
Lisa Gruber, Schriftführerin des Vereins, stellte die Aufgaben und Ziele des Vereins vor. Es sind dies zum Beispiel: Hilfe beim Essen, Hilfe im Haushalt und Hilfe im Garten, einkaufen, Begleitung zum Arzt und Kurzbetreuung der Kinder, Haustiere versorgen und Hilfe bei der Grabpflege.
Wer kann helfen? Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Verein. Jeder Helfer, der Hilfe leisten möchte, wird in die Helfer-Datei aufgenommen und bei Bedarf kontaktiert. Dabei muss eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet werden, die zwingend notwendig ist. Die Helfer begründen damit kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Fahrtkosten werden direkt abgerechnet. Der Verein koordiniert die Tätigkeiten und rechnet sie ab. Die Stunde kostet für Mitglieder sieben Euro, für Nichtmitglieder zehn Euro.
Die Koordination in der Kernstadt erfolgt durch Monika Weiß und Richard Gruber, für die Teilgemeinden durch Norbert Buck. Für alle Ortsteile stehen jeweils Ansprechpartner zur Verfügung. Diese können bei der Geschäftsstelle und den Ortsverwaltungen erfragt werden.
Wer kann Mitglied werden? Alle Bürger und Bürgerinnen von Bad Saulgau können Mitglied werden. Der Mitgliedspreis ist für Einzelpersonen 30 Euro, für Familien und eingetragene Lebensgemeinschaften 40 Euro.
Die Leistungsanforderungen werden vom Verein über das SEPA Lastschriftverfahren eingezogen. Leistungsempfänger müssen Einwohner der Gemeinde Bad Saulgau sein und das 60. Lebensjahr erreicht haben. Ausnahmen sind Behinderte und die Kinderbetreuung. Geschenkgutscheine für Leistungen können bei der Geschäftsstelle erworben werden.
Alle Informationen können auf der Homepage abgerufen werden.