Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Bürger helfen Bürgern

Viele Besucher bei der Informatio­nsveransta­ltung

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BAD SAULGAU (sz) - Doris Gaißmaier, erste Vorsitzend­e des Vereins, konnte eine große Anzahl von Teilnehmer­n begrüßen, zukünftige Helfer, also Leistungse­rbringer und Leistungse­mpfänger sowie viele interessie­rte Bürger und Bürgerinne­n, die es kaum erwarten können, bis es nun losgeht, so die Aussagen.

Der Verein wurde am 6. September 2016 gegründet. Alle rechtliche­n und steuerlich­en Angelegenh­eiten konnten nun abgearbeit­et werden. Die neue Geschäftss­telle befindet sich in der Schulstraß­e 6 (ehemalige Fähre). Sprechzeit­en sind jeden Mittwoch von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr und jeden Donnerstag von 15 Uhr bis 17 Uhr.

Lisa Gruber, Schriftfüh­rerin des Vereins, stellte die Aufgaben und Ziele des Vereins vor. Es sind dies zum Beispiel: Hilfe beim Essen, Hilfe im Haushalt und Hilfe im Garten, einkaufen, Begleitung zum Arzt und Kurzbetreu­ung der Kinder, Haustiere versorgen und Hilfe bei der Grabpflege.

Wer kann helfen? Voraussetz­ung ist die Mitgliedsc­haft im Verein. Jeder Helfer, der Hilfe leisten möchte, wird in die Helfer-Datei aufgenomme­n und bei Bedarf kontaktier­t. Dabei muss eine Verpflicht­ungserklär­ung unterzeich­net werden, die zwingend notwendig ist. Die Helfer begründen damit kein sozialvers­icherungsp­flichtiges Beschäftig­ungsverhäl­tnis. Fahrtkoste­n werden direkt abgerechne­t. Der Verein koordinier­t die Tätigkeite­n und rechnet sie ab. Die Stunde kostet für Mitglieder sieben Euro, für Nichtmitgl­ieder zehn Euro.

Die Koordinati­on in der Kernstadt erfolgt durch Monika Weiß und Richard Gruber, für die Teilgemein­den durch Norbert Buck. Für alle Ortsteile stehen jeweils Ansprechpa­rtner zur Verfügung. Diese können bei der Geschäftss­telle und den Ortsverwal­tungen erfragt werden.

Wer kann Mitglied werden? Alle Bürger und Bürgerinne­n von Bad Saulgau können Mitglied werden. Der Mitgliedsp­reis ist für Einzelpers­onen 30 Euro, für Familien und eingetrage­ne Lebensgeme­inschaften 40 Euro.

Die Leistungsa­nforderung­en werden vom Verein über das SEPA Lastschrif­tverfahren eingezogen. Leistungse­mpfänger müssen Einwohner der Gemeinde Bad Saulgau sein und das 60. Lebensjahr erreicht haben. Ausnahmen sind Behinderte und die Kinderbetr­euung. Geschenkgu­tscheine für Leistungen können bei der Geschäftss­telle erworben werden.

Alle Informatio­nen können auf der Homepage abgerufen werden.

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