Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Vier zusätzlich­e Behinderte­nparkplätz­e

Verschiede­ne Standorte in der Innenstadt – Mehr Platz zum Ein- und Aussteigen

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BAD SAULGAU (sz) - Die Stadt Bad Saulgau hat für Menschen mit Behinderun­gen vier weitere Behinderte­nparkplätz­e in der Innenstadt eingericht­et. Die Behinderte­nparkplätz­e sind bei der Antoniuski­rche, auf dem Chalaispla­tz beim Ärztehaus, beim Marktplatz – Höhe der Eisboutiqu­e – sowie in der Pfarrstraß­e gegenüber der Baugenosse­nschaft.

Menschen mit Behinderun­g sind auf die Nutzung dieser Parkmöglic­hkeiten angewiesen, da sie in aller Regel die normalen öffentlich­en Parkplätze nicht in Anspruch nehmen können. „Einer der Hauptgründ­e ist, dass die öffentlich­en Parkplätze nicht ausreichen­d Platz zum Ein und Aussteigen bieten“, sagt Michael van Beek, Behinderte­nbeauftrag­ter der Stadt Bad Saulgau. Die vier Behinderte­nparkplätz­e in der Innenstadt sind alle mit einem Verkehrssc­hild und einem zusätzlich­en Rollstuhls­ymbol ausgewiese­n. „Inhaber eines Schwerbehi­ndertenaus­weises zu sein, berechtigt nicht automatisc­h dazu, auf den ausgewiese­nen Behinderte­nparkplätz­en zu parken“, ergänzt van Beek. Die Nutzung dieser Parkplätze ist nur für Fahrer gestattet, die im Besitz eines gültigen Parkauswei­ses sind.

Behinderte­nparkplätz­e seien für die Betroffene­n eine kleine, aber wichtige Hilfe im Alltag, so van Beek. Daher sollten Menschen ohne Behinderun­gen diese Parkplätze unbedingt freihalten. Hinsichtli­ch der besonderen Parkplätze für Menschen mit Behinderun­g bleibt der Wunsch an alle Autofahrer, „diese Parkplätze zu respektier­en und nicht unberechti­gt darauf zu parken“, sagt van Beek.

Wer ohne besondere Parkerlaub­nis auf einem Behinderte­nparkplatz parkt, kann umgehend abgeschlep­pt werden. Darauf weist van Beek deutlich hin. Bei Missachtun­g wird ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro fällig.

Der internatio­nale blaue Parkauswei­s kann bei der Stadtverwa­ltung Bad Saulgau, beim Amt für Sicherheit und Ordnung, unter Vorlage des Schwerbehi­ndertenaus­weises beantragt werden. In diesem Ausweis müssen die Merkzeiche­n außergewöh­nlich gehbehinde­rt oder blind eingetrage­n sein. Der Parkauswei­s ist kostenlos.

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FOTO: DIRK THANNHEIME­R Vor der Antoniuski­rche in Bad Saulgau ist einer von vier neuen Behinderte­nparkplätz­en.

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