Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Vier zusätzliche Behindertenparkplätze
Verschiedene Standorte in der Innenstadt – Mehr Platz zum Ein- und Aussteigen
BAD SAULGAU (sz) - Die Stadt Bad Saulgau hat für Menschen mit Behinderungen vier weitere Behindertenparkplätze in der Innenstadt eingerichtet. Die Behindertenparkplätze sind bei der Antoniuskirche, auf dem Chalaisplatz beim Ärztehaus, beim Marktplatz – Höhe der Eisboutique – sowie in der Pfarrstraße gegenüber der Baugenossenschaft.
Menschen mit Behinderung sind auf die Nutzung dieser Parkmöglichkeiten angewiesen, da sie in aller Regel die normalen öffentlichen Parkplätze nicht in Anspruch nehmen können. „Einer der Hauptgründe ist, dass die öffentlichen Parkplätze nicht ausreichend Platz zum Ein und Aussteigen bieten“, sagt Michael van Beek, Behindertenbeauftragter der Stadt Bad Saulgau. Die vier Behindertenparkplätze in der Innenstadt sind alle mit einem Verkehrsschild und einem zusätzlichen Rollstuhlsymbol ausgewiesen. „Inhaber eines Schwerbehindertenausweises zu sein, berechtigt nicht automatisch dazu, auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken“, ergänzt van Beek. Die Nutzung dieser Parkplätze ist nur für Fahrer gestattet, die im Besitz eines gültigen Parkausweises sind.
Behindertenparkplätze seien für die Betroffenen eine kleine, aber wichtige Hilfe im Alltag, so van Beek. Daher sollten Menschen ohne Behinderungen diese Parkplätze unbedingt freihalten. Hinsichtlich der besonderen Parkplätze für Menschen mit Behinderung bleibt der Wunsch an alle Autofahrer, „diese Parkplätze zu respektieren und nicht unberechtigt darauf zu parken“, sagt van Beek.
Wer ohne besondere Parkerlaubnis auf einem Behindertenparkplatz parkt, kann umgehend abgeschleppt werden. Darauf weist van Beek deutlich hin. Bei Missachtung wird ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro fällig.
Der internationale blaue Parkausweis kann bei der Stadtverwaltung Bad Saulgau, beim Amt für Sicherheit und Ordnung, unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises beantragt werden. In diesem Ausweis müssen die Merkzeichen außergewöhnlich gehbehindert oder blind eingetragen sein. Der Parkausweis ist kostenlos.