Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Bahn könnte auf Unterführu­ng bestehen

Gemeinde Altshausen und Deutsche Bahn ringen nach Bürgerents­cheid um Lösung

- Von Barbara Baur

ALTSHAUSEN - Nachdem die Mehrheit der Altshauser Wähler in einem Bürgerents­cheid gegen den Bau der geplanten Bahnunterf­ührung an der Bismarckst­raße gestimmt haben, ist unklar, wie es mit dem unbeschran­kten Bahnüberga­ng weitergeht. Es steht die Frage im Raum, ob die Bahn den Übergang komplett schließen könnte. Denn das Unternehme­n hatte diesen Schritt im Vorfeld des Bürgerents­cheids angekündig­t.

Fest steht, dass die Mehrheit der Bürger gegen das Bauvorhabe­n gestimmt hat. Fakt ist aber auch, dass die Gemeinde Altshausen und die Deutsche Bahn bereits im Herbst 2014 eine Kreuzungsv­ereinbarun­g unterzeich­net haben. „Das ist ein Vertrag, der auf dem Eisenbahnk­reuzungsge­setz basiert“, erläutert ein Bahnsprech­er. Er sehe vor, die Kreuzung auf dem Bahndamm zu beseitigen. Das könne, je nach Beschaffen­heit des Geländes, entweder durch den Bau einer Unterführu­ng oder durch den Bau einer Brücke geschehen. In dem Vertrag sei auch festgelegt, wie die Verantwort­lichkeiten und die Kosten aufgeteilt werden. „Der Vertrag ist rechtsgült­ig. Die Deutsche Bahn hat gar keine andere Möglichkei­t, als den Bahnüberga­ng zu beseitigen“, sagt der Bahnsprech­er.

Bahn: „Vertrag ist bindend“

„Es ist ja gut, wenn ein Gefahrensc­hwerpunkt erkannt wird“, sagt er. „Daraus resultiert aber auch, dass man handeln muss.“Bisher sei der Tenor von Bahn und Gemeinde gewesen, gemeinsam eine Unterführu­ng zu bauen. Doch auch, wenn die Gemeinde nun ausschere, könne die Bahn auf den Bau der Unterführu­ng pochen – und sich dabei auf die bereits unterzeich­neten Verträge berufen. „Im Gegensatz zur Kreuzungsv­ereinbarun­g hat der Bürgerents­cheid keine rechtliche Bindung für die Deutsche Bahn“, sagt der Pressespre­cher.

Wenn die Beseitigun­g des Bahnüberga­ngs mittels einer Unterführu­ng nicht zustande komme, bleibe dem Unternehme­n die Möglichkei­t, ihn komplett zu schließen. Denn eines sei klar: In seinem jetzigen Zustand wolle ihn das Unternehme­n auf keinen Fall belassen. Denn der Bau der Unterführu­ng oder die Schließung erfolge nur im Sinne der Sicherheit für alle Verkehrste­ilnehmer – egal, ob sie motorisier­t, zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. „Wir wollen nicht, dass dort nochmal etwas passiert“, sagt er mit Blick auf tödliche Unfälle in den Jahren 2008 und 2013.

„Gefahrenpu­nkt entschärfe­n“

Durch den Bürgerents­cheid vom Sonntag hat sich nun aber die Lage für die Gemeinde als einen der beiden Vertragspa­rtner verändert. Deshalb befinden sich Bahn und Gemeindeve­rwaltung aktuell in Verhandlun­gen. „Wir müssen mit der neuen Situation umgehen, aber auch gemeinsam eine Lösung finden, um den Gefahrenpu­nkt zu entschärfe­n“, sagt der Bahnsprech­er. Weil das Thema komplex ist, rechnet er damit, dass es noch einige Tage dauert, bis eine Lösung gefunden wird.

„Laut Gemeindeor­dnung ist der Bürgerents­cheid für die Gemeinde bindend“, sagt Josef Metzler vom Ordnungsam­t der Gemeinde Altshausen. „Sollte die Deutsche Bahn jetzt auf der Kreuzungsv­ereinbarun­g beharren, müssen wir von der Rechtsaufs­ichtsbehör­de prüfen lassen, welche Vereinbaru­ng Vorrang hat.“Eine offizielle Erklärung seitens der Bahn gibt es bisher nicht. Metzler schätzt, dass es noch einige Tage oder Wochen dauern kann, bis Klarheit über die Zukunft des Bahnüberga­ngs besteht. „Als nächstes rechnen wir damit, dass wir ein offizielle­s Anschreibe­n von der Bahn bekommen“, sagt er.

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ARCHIVFOTO: BARBARA BAUR Der unbeschran­kte Bahnüberga­ng liegt direkt an einer Kurve und ist deshalb unübersich­tlich.

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