Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Bahn könnte auf Unterführung bestehen
Gemeinde Altshausen und Deutsche Bahn ringen nach Bürgerentscheid um Lösung
ALTSHAUSEN - Nachdem die Mehrheit der Altshauser Wähler in einem Bürgerentscheid gegen den Bau der geplanten Bahnunterführung an der Bismarckstraße gestimmt haben, ist unklar, wie es mit dem unbeschrankten Bahnübergang weitergeht. Es steht die Frage im Raum, ob die Bahn den Übergang komplett schließen könnte. Denn das Unternehmen hatte diesen Schritt im Vorfeld des Bürgerentscheids angekündigt.
Fest steht, dass die Mehrheit der Bürger gegen das Bauvorhaben gestimmt hat. Fakt ist aber auch, dass die Gemeinde Altshausen und die Deutsche Bahn bereits im Herbst 2014 eine Kreuzungsvereinbarung unterzeichnet haben. „Das ist ein Vertrag, der auf dem Eisenbahnkreuzungsgesetz basiert“, erläutert ein Bahnsprecher. Er sehe vor, die Kreuzung auf dem Bahndamm zu beseitigen. Das könne, je nach Beschaffenheit des Geländes, entweder durch den Bau einer Unterführung oder durch den Bau einer Brücke geschehen. In dem Vertrag sei auch festgelegt, wie die Verantwortlichkeiten und die Kosten aufgeteilt werden. „Der Vertrag ist rechtsgültig. Die Deutsche Bahn hat gar keine andere Möglichkeit, als den Bahnübergang zu beseitigen“, sagt der Bahnsprecher.
Bahn: „Vertrag ist bindend“
„Es ist ja gut, wenn ein Gefahrenschwerpunkt erkannt wird“, sagt er. „Daraus resultiert aber auch, dass man handeln muss.“Bisher sei der Tenor von Bahn und Gemeinde gewesen, gemeinsam eine Unterführung zu bauen. Doch auch, wenn die Gemeinde nun ausschere, könne die Bahn auf den Bau der Unterführung pochen – und sich dabei auf die bereits unterzeichneten Verträge berufen. „Im Gegensatz zur Kreuzungsvereinbarung hat der Bürgerentscheid keine rechtliche Bindung für die Deutsche Bahn“, sagt der Pressesprecher.
Wenn die Beseitigung des Bahnübergangs mittels einer Unterführung nicht zustande komme, bleibe dem Unternehmen die Möglichkeit, ihn komplett zu schließen. Denn eines sei klar: In seinem jetzigen Zustand wolle ihn das Unternehmen auf keinen Fall belassen. Denn der Bau der Unterführung oder die Schließung erfolge nur im Sinne der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer – egal, ob sie motorisiert, zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. „Wir wollen nicht, dass dort nochmal etwas passiert“, sagt er mit Blick auf tödliche Unfälle in den Jahren 2008 und 2013.
„Gefahrenpunkt entschärfen“
Durch den Bürgerentscheid vom Sonntag hat sich nun aber die Lage für die Gemeinde als einen der beiden Vertragspartner verändert. Deshalb befinden sich Bahn und Gemeindeverwaltung aktuell in Verhandlungen. „Wir müssen mit der neuen Situation umgehen, aber auch gemeinsam eine Lösung finden, um den Gefahrenpunkt zu entschärfen“, sagt der Bahnsprecher. Weil das Thema komplex ist, rechnet er damit, dass es noch einige Tage dauert, bis eine Lösung gefunden wird.
„Laut Gemeindeordnung ist der Bürgerentscheid für die Gemeinde bindend“, sagt Josef Metzler vom Ordnungsamt der Gemeinde Altshausen. „Sollte die Deutsche Bahn jetzt auf der Kreuzungsvereinbarung beharren, müssen wir von der Rechtsaufsichtsbehörde prüfen lassen, welche Vereinbarung Vorrang hat.“Eine offizielle Erklärung seitens der Bahn gibt es bisher nicht. Metzler schätzt, dass es noch einige Tage oder Wochen dauern kann, bis Klarheit über die Zukunft des Bahnübergangs besteht. „Als nächstes rechnen wir damit, dass wir ein offizielles Anschreiben von der Bahn bekommen“, sagt er.