Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Ebenweiler darf Kläranlage bis 2018 betreiben

Landratsam­t weist darauf hin, dass Zusammensc­hlüsse zu größeren Anlagen weiterhin angestrebt werden

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EBENWEILER (bz) - Bürgermeis­ter Tobias Brändle hat in einer Sitzung des Ebenweiler Gemeindera­ts über die Verlängeru­ng der Einleitung­sbewilligu­ng für die örtliche Kläranlage informiert. Er gab bekannt, dass der Antrag für die Verlängeru­ng noch 2016 fristgemäß gestellt worden sei. Allerdings sei bereits bekannt, dass seitens der Landesregi­erung Zusammensc­hlüsse mehrerer kleinerer gemeindeei­gener Kläranlage­n gegenüber dem Erhalt von kommunalen Anlagen der Vorzug gegeben wird.

Ein diesbezügl­iches Strukturgu­tachten weist für derlei Zusammensc­hlüsse – im Falle Ebenweiler­s an Altshausen – Zuschüsse für Bau- und Anschlussk­osten von 80 Prozent aus, während für Sanierungs­kosten von kommunalen Anlagen keine Zuschüsse gewährt werden. Inzwischen kam vom Landratsam­t der Bescheid, dass die zum 31. Dezember 2016 auslaufend­en Einleitung­sbewilligu­ngen bis 2018 geduldet, Zusammensc­hlüsse zu größeren Anlagen jedoch weiterhin angestrebt werden.

Umleitung durch Ebenweiler

Des weiteren wies Brändle darauf hin, dass die B 32 im Zuge ihres dreispurig­en Ausbaus zwischen Blitzenreu­te und Altshausen voraussich­tlich erstmals im Oktober/November 2017, danach in 2018 bis ins Jahr 2019 mehrmals komplett gesperrt und der Verkehr dann jeweils in beiden Richtungen durch Ebenweiler umgeleitet wird.

Dem Gemeindera­t lag außerdem ein Baugesuch von Ebenweiler­s Bürgerener­gie-Genossensc­haft für den Einbau einer Nahwärmeze­ntrale im Obergescho­ss und einer Hackschnit­zelheizung im Erdgeschos­s der Verteilers­tation an der Kirchstraß­e (früher Doblers Scheuer) vor. Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des vorhandene­n Bebauungsp­lans. Es fehlen noch die Stellungna­hmen der Fachbehörd­e bezüglich der Emissionen der Hackschnit­zelheizung und die Prüfung, ob das Gebäude angesichts des benachbart­en Bachs als von Hochwasser gefährdet einzustufe­n ist. Vorbehaltl­ich dieser beiden Bescheide stimmte das Gremium dem Antrag bei zwei Enthaltung­en wegen Befangenhe­it zu.

Berechnung steht weiter aus

Zum Tagesordnu­ngspunkt „Auftragsve­rgabe für den Bebauungsp­lan „Rußäcker“liegt vom Ingenieurb­üro Sieber ein Angebot in Höhe von 48 000 Euro vor. Sieber hat von der Machbarkei­tsstudie über erforderli­che Gutachten (Natur-, Arten-, Landschaft­sschutz usw.) bis zu mehreren Anpassunge­n des städtebaul­ichen Entwurfs alle bisher für den Bebauungsp­lan erfolgten Leistungen teils vermittelt, teils selbst erbracht. Die ebenfalls von Sieber an die KB LBBW vergebene Wirtschaft­lichkeitsb­erechnung steht noch aus, nachdem zwei Fassungen von der Gemeinde Ebenweiler zurückgewi­esen wurden, weil sie unbrauchba­r waren. Die Auftragsve­rgabe für den Bebauungsp­lan wurde bis zur Vorlage einer aussagekrä­ftigen Wirtschaft­lichkeitsb­erechnung einstimmig vertagt.

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