Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Ebenweiler darf Kläranlage bis 2018 betreiben
Landratsamt weist darauf hin, dass Zusammenschlüsse zu größeren Anlagen weiterhin angestrebt werden
EBENWEILER (bz) - Bürgermeister Tobias Brändle hat in einer Sitzung des Ebenweiler Gemeinderats über die Verlängerung der Einleitungsbewilligung für die örtliche Kläranlage informiert. Er gab bekannt, dass der Antrag für die Verlängerung noch 2016 fristgemäß gestellt worden sei. Allerdings sei bereits bekannt, dass seitens der Landesregierung Zusammenschlüsse mehrerer kleinerer gemeindeeigener Kläranlagen gegenüber dem Erhalt von kommunalen Anlagen der Vorzug gegeben wird.
Ein diesbezügliches Strukturgutachten weist für derlei Zusammenschlüsse – im Falle Ebenweilers an Altshausen – Zuschüsse für Bau- und Anschlusskosten von 80 Prozent aus, während für Sanierungskosten von kommunalen Anlagen keine Zuschüsse gewährt werden. Inzwischen kam vom Landratsamt der Bescheid, dass die zum 31. Dezember 2016 auslaufenden Einleitungsbewilligungen bis 2018 geduldet, Zusammenschlüsse zu größeren Anlagen jedoch weiterhin angestrebt werden.
Umleitung durch Ebenweiler
Des weiteren wies Brändle darauf hin, dass die B 32 im Zuge ihres dreispurigen Ausbaus zwischen Blitzenreute und Altshausen voraussichtlich erstmals im Oktober/November 2017, danach in 2018 bis ins Jahr 2019 mehrmals komplett gesperrt und der Verkehr dann jeweils in beiden Richtungen durch Ebenweiler umgeleitet wird.
Dem Gemeinderat lag außerdem ein Baugesuch von Ebenweilers Bürgerenergie-Genossenschaft für den Einbau einer Nahwärmezentrale im Obergeschoss und einer Hackschnitzelheizung im Erdgeschoss der Verteilerstation an der Kirchstraße (früher Doblers Scheuer) vor. Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des vorhandenen Bebauungsplans. Es fehlen noch die Stellungnahmen der Fachbehörde bezüglich der Emissionen der Hackschnitzelheizung und die Prüfung, ob das Gebäude angesichts des benachbarten Bachs als von Hochwasser gefährdet einzustufen ist. Vorbehaltlich dieser beiden Bescheide stimmte das Gremium dem Antrag bei zwei Enthaltungen wegen Befangenheit zu.
Berechnung steht weiter aus
Zum Tagesordnungspunkt „Auftragsvergabe für den Bebauungsplan „Rußäcker“liegt vom Ingenieurbüro Sieber ein Angebot in Höhe von 48 000 Euro vor. Sieber hat von der Machbarkeitsstudie über erforderliche Gutachten (Natur-, Arten-, Landschaftsschutz usw.) bis zu mehreren Anpassungen des städtebaulichen Entwurfs alle bisher für den Bebauungsplan erfolgten Leistungen teils vermittelt, teils selbst erbracht. Die ebenfalls von Sieber an die KB LBBW vergebene Wirtschaftlichkeitsberechnung steht noch aus, nachdem zwei Fassungen von der Gemeinde Ebenweiler zurückgewiesen wurden, weil sie unbrauchbar waren. Die Auftragsvergabe für den Bebauungsplan wurde bis zur Vorlage einer aussagekräftigen Wirtschaftlichkeitsberechnung einstimmig vertagt.