Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Erbe muss unversteuertes Vermögen anzeigen
KOBLENZ (dpa) - Erben haften für den Nachlass. Das bedeutet: Wenn der Nachlass aus unversteuertem Vermögen besteht, so muss der Erbe dies anzeigen und gegebenenfalls Steuern samt Zinsen nachzahlen. Andernfalls macht er sich strafbar, erklärt die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Die Pflicht, Schwarzgeld anzuzeigen, bestehe auch dann, wenn die Erbschaftsteuer bereits festgesetzt wurde. Findet der Erbe die Schwarzgeldkonten erst später, so muss er diese unverzüglich melden.