Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Erbe muss unversteue­rtes Vermögen anzeigen

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KOBLENZ (dpa) - Erben haften für den Nachlass. Das bedeutet: Wenn der Nachlass aus unversteue­rtem Vermögen besteht, so muss der Erbe dies anzeigen und gegebenenf­alls Steuern samt Zinsen nachzahlen. Andernfall­s macht er sich strafbar, erklärt die Rechtsanwa­ltskammer Koblenz. Die Pflicht, Schwarzgel­d anzuzeigen, bestehe auch dann, wenn die Erbschafts­teuer bereits festgesetz­t wurde. Findet der Erbe die Schwarzgel­dkonten erst später, so muss er diese unverzügli­ch melden.

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