Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Gericht urteilt gegen Eltern des todkranken Babys

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STRASSBURG (AFP) - Ein britisches Elternpaar hat den Kampf um sein unheilbar krankes Baby verloren: Der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte urteilte endgültig, dass bei dem zehn Monate alten Jungen die lebenserha­ltenden Maßnahmen eingestell­t werden müssen. Das Gericht stellte sich damit hinter die Entscheidu­ng der britischen Justiz. Das Baby leidet an einer seltenen genetische­n Krankheit, sein Gehirn ist stark geschädigt. Die behandelnd­en Ärzte am Londoner Krankenhau­s Great Ormond Street hatten daher die Abschaltun­g der lebenserha­ltenden Geräte beantragt. Die Ärzte und vom Gericht befragten Experten halten eine Heilung für ausgeschlo­ssen. Die Eltern riefen deshalb das Menschenre­chtsgerich­t an. Sie wollten ihr Kind mit einer Versuchsme­thode in den USA behandeln lassen und sammelten dafür im Internet 1,4 Millionen Euro Spenden. Das Europäisch­e Menschenre­chtsgerich­t hatte das Londoner Krankenhau­s zweimal angewiesen, das Baby zunächst weiter zu behandeln, gab nun allerdings der Einschätzu­ng recht, dass es keine realistisc­he Heilungsch­ance gebe.

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