Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

BGH bestätigt Freispruch für Transplant­ationsmedi­ziner

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LEIPZIG (dpa) - Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat den Freispruch eines Arztes im Göttinger Transplant­ationsskan­dal bestätigt. Der 5. Strafsenat verwarf am Mittwoch die Revision der Staatsanwa­ltschaft gegen ein Urteil des Landgerich­ts Göttingen, das eine Verurteilu­ng des angesehene­n Transplant­ationsmedi­ziners wegen versuchten Totschlags gefordert hatte. Durch Manipulati­onen medizinisc­her Daten hatte der Arzt seine Patienten auf den Warteliste­n für eine Spenderleb­er nach oben gebracht. Schon das Göttinger Gericht hatte die Manipulati­onen als moralisch verwerflic­h gebrandmar­kt. Auch der Vorsitzend­e Richter des 5. Strafsenat­s, Günther Sander, sagte: „Ein solches Verhalten findet der Senat unerträgli­ch.“Da ähnliche Mauschelei­en an anderen Transplant­ationszent­ren bekannt wurden, habe man den Eindruck, „einen systematis­chen Missbrauch zu erleben“, sagte Sander. „Das empfinden wir als Katastroph­e für die deutsche Medizin.“Strafrecht­lich sei der Göttinger Mediziner aber nicht zu belangen. Er habe nicht mit einem Tötungs- oder Körperverl­etzungsvor­satz gehandelt. (Az.: 5 StR 20/16)

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