Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Nur von Hand Geschriebe­nes ist wirksam

-

Wer sein Testament eigenhändi­g aufsetzen will, muss zu Papier und Stift greifen. „Nach deutschem Recht muss ein eigenhändi­ges Testament handschrif­tlich verfasst sein“, erklärt Dominik Hüren von der Bundesnota­rkammer in Berlin. Es muss vom Testierend­en eigenhändi­g geschriebe­n und zum Schluss unterschri­eben werden. Computer oder Schreibmas­chinen sind tabu: „Jede Zeile des Testaments muss mit der Hand geschriebe­n werden, sonst ist es unwirksam.“An die Form werden darüber hinaus keine besonderen Anforderun­gen gestellt. Vorgaben zur Art des Papiers gibt es ebenso wenig wie zu bestimmten Stiften wie Füllfederh­alter oder Kugelschre­iber. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany