Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Nur von Hand Geschriebenes ist wirksam
Wer sein Testament eigenhändig aufsetzen will, muss zu Papier und Stift greifen. „Nach deutschem Recht muss ein eigenhändiges Testament handschriftlich verfasst sein“, erklärt Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer in Berlin. Es muss vom Testierenden eigenhändig geschrieben und zum Schluss unterschrieben werden. Computer oder Schreibmaschinen sind tabu: „Jede Zeile des Testaments muss mit der Hand geschrieben werden, sonst ist es unwirksam.“An die Form werden darüber hinaus keine besonderen Anforderungen gestellt. Vorgaben zur Art des Papiers gibt es ebenso wenig wie zu bestimmten Stiften wie Füllfederhalter oder Kugelschreiber. (dpa)