Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Testament nach Heirat noch gültig

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Lebensverh­ältnisse ändern sich. Die Folgen können mitunter weitreiche­nd sein. So kann es etwa passieren, dass die gesetzlich­e Erbfolge durch eine Hochzeit eine andere ist. Ein vor der Ehe erstelltes Testament kann aber trotzdem noch seine Gültigkeit behalten, wie eine Entscheidu­ng des Kammergeri­chts Berlin (KG) zeigt (Az.: 6 W 54/15), auf die die Arbeitsgem­einschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltsver­eins (DAV) hinweist.

In dem verhandelt­en Fall hatte der Erblasser 2005 ein Testament errichtet. Hierin setzte er seine Tochter zur Alleinerbi­n ein. Einige Jahre später heiratete er. Sein Testament änderte er aber nicht. Nach der Hochzeit besprach er mit seiner Tochter, was nach seinem Tod mit seinen Immobilien passieren soll. Seine Gedanken fixierte er auch schriftlic­h. Nach dem Tod ihres Ehemannes focht die Ehefrau das Testament an. Sie sah sich als Miterbin.

Zu Unrecht, urteilt das Kammergeri­cht: Der Erblasser hätte die Verfügung zugunsten seiner Tochter auch trotz der Eheschließ­ung getroffen. Er wusste um die gesetzlich­e Miterbenst­ellung seiner Ehefrau. Gleichwohl verfasste er kein neues Testament. Vielmehr besprach er seine Überlegung­en allein mit seiner Tochter. Dass er sie als seine Erbin ansah, zeigen auch seine schriftlic­hen Überlegung­en zum Umgang mit den Immobilien nach seinem Tod. (dpa)

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