Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Der Gemeinderat Bad Saulgau fasst folgende Beschlüsse:
Ziel ist es, künftig grundsätzlich nur noch Einrichtungen mit mindestens zwei Gruppen zu betreiben. Sofern eine Einrichtung mindestens zweigruppig betrieben wird, soll mindestens eine Gruppe flexible Betreuungszeiten anbieten. Bestehende eingruppige Einrichtungen werden spätestens bei Unterschreitung einer bestimmten Kinderzahl oder bei anstehenden grundlegenden Sanierungsmaßnahmen geschlossen. Die endgültige Entscheidung trifft dann der Gemeinderat. Der aktuelle Bedarf in der Kernstadt Bad Saulgau wird zunächst mit dem Provisorium am Kindergarten St. Franziskus gedeckt. Die Verwaltung wird beauftragt, 2018 ein Gesamtkonzept für die Kinderbetreuungseinrichtungen zu erarbeiten.
Die Grundschule Renhardsweiler soll erhalten und gestärkt werden. Ziel ist eine Zweizügigkeit. Dies bedingt neben Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule Renhardsweiler die Änderung der Grundschulbezirke. Diese Sanierungsmaßnahmen erfolgen entsprechend des Bedarfs und ermöglichen die Unterbringung der Ortschaftsverwaltung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Rahmenbedingungen – Busverbindung, bestehende Vereinbarungen – zu klären, die Beteiligten (Gemeinde Herbertingen, betroffene Teilorte und staatliches Schulamt) zu informieren und anzuhören und diese Änderung dann dem Gemeinderat zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Bezüglich des Kindergartens Renhardsweiler wird die Verwaltung ermächtigt, den Vertrag mit der Kirche dann formell zu kündigen, wenn über den Bau und gemeinsamen Betrieb eines dreigruppigen Kindergartens im Teilort Braunenweiler verhandelt wurde.
Der Kindergartenstandort Braunenweiler soll erhalten und ein dreigruppiger Kindergarten gebaut werden. Hinsichtlich der Trägerschaft wird die Verwaltung beauftragt, mit der Kirche zu verhandeln und dem Gemeinderat das bauliche und inhaltliche Konzept zur Entscheidung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungsergebnisse, konkrete Planungen, zeitliche Abwicklung und Kosten dem Gemeinderat baldmöglichst vorzulegen. (sz)