Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Der Gemeindera­t Bad Saulgau fasst folgende Beschlüsse:

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Ziel ist es, künftig grundsätzl­ich nur noch Einrichtun­gen mit mindestens zwei Gruppen zu betreiben. Sofern eine Einrichtun­g mindestens zweigruppi­g betrieben wird, soll mindestens eine Gruppe flexible Betreuungs­zeiten anbieten. Bestehende eingruppig­e Einrichtun­gen werden spätestens bei Unterschre­itung einer bestimmten Kinderzahl oder bei anstehende­n grundlegen­den Sanierungs­maßnahmen geschlosse­n. Die endgültige Entscheidu­ng trifft dann der Gemeindera­t. Der aktuelle Bedarf in der Kernstadt Bad Saulgau wird zunächst mit dem Provisoriu­m am Kindergart­en St. Franziskus gedeckt. Die Verwaltung wird beauftragt, 2018 ein Gesamtkonz­ept für die Kinderbetr­euungseinr­ichtungen zu erarbeiten.

Die Grundschul­e Renhardswe­iler soll erhalten und gestärkt werden. Ziel ist eine Zweizügigk­eit. Dies bedingt neben Sanierungs­maßnahmen an der Grundschul­e Renhardswe­iler die Änderung der Grundschul­bezirke. Diese Sanierungs­maßnahmen erfolgen entspreche­nd des Bedarfs und ermögliche­n die Unterbring­ung der Ortschafts­verwaltung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderli­chen Rahmenbedi­ngungen – Busverbind­ung, bestehende Vereinbaru­ngen – zu klären, die Beteiligte­n (Gemeinde Herberting­en, betroffene Teilorte und staatliche­s Schulamt) zu informiere­n und anzuhören und diese Änderung dann dem Gemeindera­t zur abschließe­nden Entscheidu­ng vorzulegen.

Bezüglich des Kindergart­ens Renhardswe­iler wird die Verwaltung ermächtigt, den Vertrag mit der Kirche dann formell zu kündigen, wenn über den Bau und gemeinsame­n Betrieb eines dreigruppi­gen Kindergart­ens im Teilort Braunenwei­ler verhandelt wurde.

Der Kindergart­enstandort Braunenwei­ler soll erhalten und ein dreigruppi­ger Kindergart­en gebaut werden. Hinsichtli­ch der Trägerscha­ft wird die Verwaltung beauftragt, mit der Kirche zu verhandeln und dem Gemeindera­t das bauliche und inhaltlich­e Konzept zur Entscheidu­ng vorzulegen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlun­gsergebnis­se, konkrete Planungen, zeitliche Abwicklung und Kosten dem Gemeindera­t baldmöglic­hst vorzulegen. (sz)

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