Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Verein startet dritten Aufruf für Leader-Förderprogramm
Bezuschusst werden Projekte aus den Bereichen Wirtschaft, Kommunalentwicklung, Landentwicklung und Tourismus
ALTSHAUSEN (sz) - Ab sofort können sich Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Institutionen und Kommunen wieder auf Zuschüsse aus dem Leader-Programm bewerben. Für den dritten Projektaufruf in der Leader-Region Mittleres Oberschwaben stehen 550 000 Euro zur Verfügung. Leader ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg. Mit dem Geld werden Projekte bezuschusst, die im Rahmen des Aufrufs eingereicht und ausgewählt werden. Der Verein Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben, kurz Remo, nimmt Bewerbungen in der Geschäftsstelle in Altshausen entgegen. Aufgerufen werden Projekte in folgenden Handlungsfeldern: regionale Wirtschaft (Handwerk, Gesundheitswirtschaft, Fachkräftesicherung), Kommunalentwicklung (interkommunale Kooperationen, demografische und inklusive Anpassungsprozesse, Mobilitätslösungen, Kunst und Kultur im ländlichen Raum), Landentwicklung (Gewässerentwicklung, Streuobstpflege, Produktvermarktung, Naturschutz und Umweltbildung), Tourismus (Gesundheits-, Natur-, Kultur- und Familientourismus sowie Kulinarik).
Alle notwendigen Informationen und Formulare gibt es im Internet. Die Projektideen können bis zum 6. Oktober eingereicht werden. Eine Grundregel für Projekte: Es muss im Leader-Aktionsgebiet umgesetzt werden. Zum Mittleren Oberschwaben gehören 25 Gemeinden. Im Landkreis Ravensburg sind das die Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Bergatreute, Fronreute, Horgenzell, Wilhelmsdorf und Wolpertswende. Im Landkreis Sigmaringen gehören Bad Saulgau, Illmensee und Ostrach dazu und im Landkreis Biberach Bad Schussenried, Eberhardzell, Hochdorf und Ingoldingen.
Die Projektauswahl erfolgt voraussichtlich am 28. November durch das Auswahlgremium LeaderSteuerungskreis anhand von festgelegten Bewertungskriterien. Nach einem positiven Beschluss kann der Antragssteller das Projektvorhaben schriftlich bei der Bewilligungsbehörde einreichen. Erst nach der offiziellen Bewilligung kann die Projektumsetzung starten.