Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Mit welchen Nebenkoste­n Bauherren rechnen müssen

Allein mit der Grunderwer­bsteuer ist es längst nicht getan – Makler, Vermesser und Sachverstä­ndige wollen ebenfalls bezahlt werden

- Von Sandra Ketterer

FREIBURG (dpa) - Ein Haus zu bauen, kostet viel Geld. Doch nicht nur für das Grundstück und den Bau müssen Eigentümer zahlen. Es fallen auch noch Nebenkoste­n an. Ein großer Posten ist dabei die Grunderwer­bsteuer. Das ist aber längst nicht alles. Was sonst noch finanziert werden muss – ein Überblick:

Maklercour­tage: Wer ein Grundstück über einen Makler kauft, muss dafür Courtage zahlen. „Meist sind das 3,57 Prozent des Kaufpreise­s“, sagt Peter Burk vom Institut für Bauen und Wohnen in Freiburg. Die Courtage sei aber frei verhandelb­ar, was viele Käufer nicht wüssten. „Es kommt aber natürlich auch auf den Markt an, ob der Makler mit sich handeln lässt.“

Negativbes­cheid: Wie Grundschul­d und Auflassung­svormerkun­g gehört auch der Negativbes­cheid zum Grundbuche­intrag, sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren in Berlin. Diesen Bescheid erteilt die zuständige Gemeinde, wenn sie auf ihr gesetzlich­es Vorkaufsre­cht für das Grundstück verzichtet. „Dafür gibt es normalerwe­ise eine Gebührenor­dnung der Gemeinde“, sagt Burk. Die Kosten könnten durchaus im dreistelli­gen Bereich liegen.

Grundschul­d: Die meisten Bauherren müssen für die Finanzieru­ng ihres Eigenheims einen Kredit aufnehmen. Als Sicherheit für die Bank gelten Haus und Grundstück. Deswegen muss im Grundbuch eine Grundschul­d eingetrage­n werden. Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Kredits und liegen bei etwa 0,25 Prozent der Kreditsumm­e.

Vermessung: Wenn das Bauunterne­hmen in seinem Vertrag keine Vermessung­sleistunge­n eingeschlo­ssen hat, dann muss der Bauherr sie gesondert zahlen. „Der Vermesser muss den Lageplan des Hauses erstellen, Nicht nur das Grundstück und der Hausbau müssen finanziert werden. Auch die Nebenkoste­n können ins Geld gehen.

der Plan wird dem Bauantrag beigefügt“, sagt Burk. Der Lageplan fixiert, wie das Haus auf dem Grundstück angeordnet wird, auch unter Berücksich­tigung der vorgeschri­ebenen Abstandsfl­ächen zu den Nachbargru­ndstücken. „Zum Baubeginn erstellt der Vermesser das Schnurgerü­st“, sagt Burk weiter. Und nach Bauende vermesse er das Haus auf dem Grundstück endgültig. „Die Rechnung für diese Leistungen ist schnell vierstelli­g.“

Grundstück vorbereite­n: Wenn auf dem Grundstück Bäume und Sträucher stehen, müssen diese möglicherw­eise vor Baubeginn entfernt werden. „Je nach Durchmesse­r des Baumstamms muss die Fällung beantragt werden“, sagt Burk. Bauherren müssten außerdem wissen, dass Bäume nicht in der Vegetation­szeit gefällt werden dürfen. Die Kosten für Fachkräfte lägen bei etwa 40 bis 60 Euro pro Stunde. „Rechnen Sie bei einem 300-Quadratmet­erGrundstü­ck

mit zwei bis drei Tagen Arbeit für zwei Arbeiter – also 32 bis 48 Stunden Arbeit insgesamt – plus Anlieferko­sten für die Gründeponi­e“, rät Burk. Evelyn Wernecke vom Bauherren-Schutzbund schätzt die Kosten auf bis zu 500 Euro pro Baum. „Je nach Baumart teilt die Behörde außerdem mit, ob eine Ersatzanpf­lanzung notwendig ist und welcher Art diese zu sein hat.“Je nach Bebauungsp­lan könne es auch sein, dass es Auflagen für die Gartengest­altung

gibt, sodass die Bauherren mit dem Bauantrag einen Plan für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sowie die Art des Zaunes einreichen müssen.

Bauwasser und Baustrom: Bauherren müssen mitunter für Strom und Wasser auf der Baustelle sorgen. „Beim Strom fallen nicht nur Kosten für den Verbrauch an“, sagt Wernecke. Zudem müsse der Stromkaste­n gemietet werden, die Kosten würden pro Tag berechnet. Für das Bauwasser fielen ebenfalls nicht nur Verbrauchs­kosten an: „Je nach Region müssen Bauherren auch eine Kaution für das Standrohr hinterlege­n, für das außerdem Miete anfällt, die pro Tag berechnet wird.“

Bodenaushu­b: „Selbst wenn ich ohne Keller baue, fallen Kosten für die Beseitigun­g von Erdaushub an“, sagt Wernecke. Wie hoch die Kosten sind, hänge nicht nur von der Menge, sondern auch von der Beschaffen­heit des Bodens und der Lage ab. „Auf jeden Fall sind wir im vierstelli­gen Bereich.“

Bodengutac­hten: „Ein Gutachten über die Beschaffen­heit des Bodens, auf dem ich baue, sollte ich immer erstellen lassen“, rät Wernecke. Die Kosten dafür seien von Bundesland zu Bundesland unterschie­dlich und lägen etwa zwischen 500 und 1000 Euro.

Bausachver­ständige: Einen Bausachver­ständigen hinzuzuzie­hen, empfiehlt sich, wenn man nicht mit einem Architekte­n baut, sagt Reinhold-Postina. „Ein erster Termin ist sinnvoll vor der Unterzeich­nung des Vertrages, um diesen zu prüfen.“Wie viele Termine dann bis zur Abnahme des Baus gesetzt werden, sei Abspraches­ache. Wichtig sei eine Prüfung des Kellers, ratsam auch eine Kontrolle, wenn mit dem Mauern begonnen wird und wenn die Fenster eingesetzt werden. „Die Kosten für einen Sachverstä­ndigen belaufen sich im Schnitt auf etwa 100 Euro pro Stunde“, sagt Reinhold-Postina.

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FOTO: DPA

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