Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Warum darf jeder Wähler zwei Kreuze machen?

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Bei der Bundestags­wahl am 24. September hat jeder Wähler zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimm­e. Aber warum? Das ist ganz einfach. Mit der ersten Stimme sagt der Wähler, welchen Politiker er bei sich zu Hause im Wahlkreis am besten findet. Das sind meist Menschen, die dort herkommen, wo man selbst wohnt. Insgesamt gibt es in Deutschlan­d 299 Wahlkreise.

Zu einem Wahlkreis gehören meist mehrere Städte. Zum Wahlkreis Zollernalb-Sigmaringe­n gehören beispielsw­eise die Gemeinden Bad Saulgau, Sigmaringe­n, Herberting­en und Meßkirch. Leutkirch im Allgäu, Amtzell, Bad Waldsee und Weingarten zählen zum Wahlkreis Ravensburg. Der Politiker, den die meisten Menschen in einem Wahlkreis am besten finden, darf dann nach Berlin in den Bundestag.

Wenn es ein Politiker aber nicht über diese erste Stimme in den Bundestag schafft, weil die Wähler einem anderen Politiker im Wahlkreis mehr Stimmen geben, dann kann er noch auf die Zweitstimm­e hoffen. Mit der zweiten Stimme entscheide­t sich der Wähler nicht für einen bestimmten Politiker, sondern für eine Partei, beispielsw­eise die CDU oder die SPD. Jede Partei bestimmt vor der Wahl ihre Liste mit den Namen der wichtigste­n Politiker.

Je mehr Zweitstimm­en eine Partei bekommt, umso mehr Sitze im Bundestag sind dann für die bestimmte Partei reserviert. Wichtig ist die Liste vor allem für die kleineren Parteien wie die Grünen oder die FDP. (sz)

An dieser Stelle präsentier­en wir bis zum 23. September alles Wissenswer­te rund um die Bundestags­wahl – in kinderleic­hter Sprache.

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