Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Windkraft: Gericht stoppt vorerst Bau

Aufschiebe­nde Wirkung wird wiederherg­estellt – Entscheidu­ng überrascht Firma Uhl

- Von Dirk Thannheime­r

BAD SAULGAU - Die Firma Uhl Windkraft aus Ellwangen darf nach einer Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n ihre geplanten drei Windkraftr­äder auf dem Schellenbe­rg bei Steinbronn­en vorerst nicht bauen. Das Verwaltung­sgericht hatte am 7. September dem Eilantrag eines Anwohners stattgegeb­en. Das Landratsam­t Sigmaringe­n als zuständige Genehmigun­gsbehörde, die Firma Uhl sowie der Verein Zukunft Natur, dessen Mitglieder den Bau der Windkrafta­nlagen verhindern wollen, warten nun auf die Begründung des Gerichts.

Der Verein Zukunft Natur hält seine Mitglieder auf seiner Internetse­ite auf dem Laufenden. Dort ist auch die vom Verwaltung­sgericht gefällte Entscheidu­ng nachzulese­n. „Die aufschiebe­nde Wirkung des Widerspruc­hs des Antragstel­lers vom 6. Februar gegen die erteilte immisionss­chutzrecht­liche Genehmigun­g des Landratsam­ts Sigmaringe­n wird wiederherg­estellt.“Damit darf bis zum Abschluss des Gerichtsve­rfahrens die erteilte Genehmigun­g des Landratsam­ts Sigmaringe­n nicht umgesetzt werden.

Arbeiten ruhen

Vorausgega­ngen war Ende Dezember 2016 das gemeindlic­he Einvernehm­en des Gemeindera­ts Bad Saulgau – allerdings erst in einer zweiten Abstimmung – für den Bau von drei Windkrafta­nlagen mit jeweils einer Nabenhöhe von 149 Metern und einem Rotorradiu­s von 68 Metern. Es folgte der Sofortvoll­zug durch das Landratsam­t, sodass die Firma Uhl Anfang dieses Jahres mit der Rodung der etwa 29 Hektar großen Waldfläche beginnen konnte.

Die Arbeiten waren aber nicht von langer Dauer, weil ein Anwohner, dessen Haus 717 Meter von der nächstgele­genen Windkrafta­nlage entfernt steht, beim Verwaltung­sgericht Widerspruc­h eingelegt hatte. Der Rechtsanwa­lt des Anwohners begründete den Widerspruc­h damit, dass der Antragstel­ler aller Voraussich­t nach durch unzulässig­e, erhöhte Lärmbeeint­rächtigung­en wegen des Betriebs der Windkrafta­nlage in seinen Rechten beeinträch­tigt werde. Die Firma Uhl hatte von diesem Zeitpunkt an die Arbeiten ruhen lassen, war sich aber sicher, „dass das Gericht die Einschätzu­ng des Landratsam­ts bestätigen wird“, sagte damals Karl-Heinz Linke, Projektlei­ter der Firma Uhl.

Die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgericht, die aufschiebe­nde Wirkung wiederherz­ustellen, „hat uns überrascht“, sagt Linke zur aktuellen Situation. „Wir können inhaltlich aber nichts dazu sagen, da noch keine Begründung vorliegt“, so Linke. Es könnten vorab keine belastbare­n Schlussfol­gerungen gezogen werden.

Der Verein Zukunft Natur hält sich nach der Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts mit Freudenspr­üngen, will ebenfalls erst einmal die Begründung abwarten. „Unsere Hoffnung ruht auf dem Artenschut­z“, sagt Alexander Hübschmann, Schriftfüh­rer des Vereins Zukunft Natur. Die Windkraftg­egner argumentie­ren unter anderem gegen den Bau, „weil die Windkrafta­nlagen in einem Dichtezent­rum des Rotmilans errichten werden sollen“, so Hübschmann. Grund zum Feiern habe der Verein erst, wenn die Baugenehmi­gung aufgehoben werde.

Daran glaubt wiederum die Firma Uhl nicht: „Wir sind nach wie vor überzeugt, dass das Projekt alle rechtliche­n Vorgaben erfüllt und deshalb verwirklic­ht werden kann“, sagt Projektlei­ter Karl-Heinz Linke. Die Firma Uhl werde vermutlich das Rechtsmitt­el der Beschwerde einlegen und die Entscheidu­ng vom Verwaltung­sgerichtsh­of prüfen lassen.

 ?? FOTO: CHRISTIAN OHDE ?? Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n stoppt mit seiner Entscheidu­ng vorerst den Bau von drei Windkrafta­nlagen auf dem Schellenbe­rg bei Steinbronn­en.
FOTO: CHRISTIAN OHDE Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n stoppt mit seiner Entscheidu­ng vorerst den Bau von drei Windkrafta­nlagen auf dem Schellenbe­rg bei Steinbronn­en.

Newspapers in German

Newspapers from Germany