Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Windkraft: Gericht stoppt vorerst Bau
Aufschiebende Wirkung wird wiederhergestellt – Entscheidung überrascht Firma Uhl
BAD SAULGAU - Die Firma Uhl Windkraft aus Ellwangen darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen ihre geplanten drei Windkrafträder auf dem Schellenberg bei Steinbronnen vorerst nicht bauen. Das Verwaltungsgericht hatte am 7. September dem Eilantrag eines Anwohners stattgegeben. Das Landratsamt Sigmaringen als zuständige Genehmigungsbehörde, die Firma Uhl sowie der Verein Zukunft Natur, dessen Mitglieder den Bau der Windkraftanlagen verhindern wollen, warten nun auf die Begründung des Gerichts.
Der Verein Zukunft Natur hält seine Mitglieder auf seiner Internetseite auf dem Laufenden. Dort ist auch die vom Verwaltungsgericht gefällte Entscheidung nachzulesen. „Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 6. Februar gegen die erteilte immisionsschutzrechtliche Genehmigung des Landratsamts Sigmaringen wird wiederhergestellt.“Damit darf bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens die erteilte Genehmigung des Landratsamts Sigmaringen nicht umgesetzt werden.
Arbeiten ruhen
Vorausgegangen war Ende Dezember 2016 das gemeindliche Einvernehmen des Gemeinderats Bad Saulgau – allerdings erst in einer zweiten Abstimmung – für den Bau von drei Windkraftanlagen mit jeweils einer Nabenhöhe von 149 Metern und einem Rotorradius von 68 Metern. Es folgte der Sofortvollzug durch das Landratsamt, sodass die Firma Uhl Anfang dieses Jahres mit der Rodung der etwa 29 Hektar großen Waldfläche beginnen konnte.
Die Arbeiten waren aber nicht von langer Dauer, weil ein Anwohner, dessen Haus 717 Meter von der nächstgelegenen Windkraftanlage entfernt steht, beim Verwaltungsgericht Widerspruch eingelegt hatte. Der Rechtsanwalt des Anwohners begründete den Widerspruch damit, dass der Antragsteller aller Voraussicht nach durch unzulässige, erhöhte Lärmbeeinträchtigungen wegen des Betriebs der Windkraftanlage in seinen Rechten beeinträchtigt werde. Die Firma Uhl hatte von diesem Zeitpunkt an die Arbeiten ruhen lassen, war sich aber sicher, „dass das Gericht die Einschätzung des Landratsamts bestätigen wird“, sagte damals Karl-Heinz Linke, Projektleiter der Firma Uhl.
Die Entscheidung des Verwaltungsgericht, die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen, „hat uns überrascht“, sagt Linke zur aktuellen Situation. „Wir können inhaltlich aber nichts dazu sagen, da noch keine Begründung vorliegt“, so Linke. Es könnten vorab keine belastbaren Schlussfolgerungen gezogen werden.
Der Verein Zukunft Natur hält sich nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts mit Freudensprüngen, will ebenfalls erst einmal die Begründung abwarten. „Unsere Hoffnung ruht auf dem Artenschutz“, sagt Alexander Hübschmann, Schriftführer des Vereins Zukunft Natur. Die Windkraftgegner argumentieren unter anderem gegen den Bau, „weil die Windkraftanlagen in einem Dichtezentrum des Rotmilans errichten werden sollen“, so Hübschmann. Grund zum Feiern habe der Verein erst, wenn die Baugenehmigung aufgehoben werde.
Daran glaubt wiederum die Firma Uhl nicht: „Wir sind nach wie vor überzeugt, dass das Projekt alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und deshalb verwirklicht werden kann“, sagt Projektleiter Karl-Heinz Linke. Die Firma Uhl werde vermutlich das Rechtsmittel der Beschwerde einlegen und die Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof prüfen lassen.