Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Gutachten wegen Streuobstw­iese erforderli­ch

Bei dem in Hundersing­en geplanten Baugebiet „Innere Steige“könnten geschützte Vogelarten heimisch sein

- Von Wolfgang Lutz

HERBERTING­EN - Eigentlich ist alles dafür getan worden, um in Hundersing­en so schnell wie möglich dringend benötigtes Bauland zu erschließe­n. Trotzdem hängt das Vorhaben nun in der Luft, denn nach den Trägern öffentlich­er Belange muss vor allem zuerst ein Artenschut­zgutachten für die vorgesehen­e Erschließu­ngsfläche erstellt werden. Das kann aber erst im Frühjahr von März bis Mai erfolgen, wenn bestimmte Vogelarten ihr Nest bezogen haben. Trotzdem hat der Gemeindera­t Herberting­en das Bebauungsp­lanverfahr­en nun in die Wege geleitet. Der Gesetzgebe­r bietet für zwei Jahre die Möglichkei­t, dass Gemeinden im beschleuni­gten Verfahren Bauland unkomplizi­erter erschließe­n können. Dieses Vorgehen ist aber auch an bestimmte Vorgaben gekoppelt. Dazu zählt auch die direkte Anbindung des neuen Baulands an ein bestehende­s Wohngebiet und eine bestimmte Größe des zu erschließe­nden Areals. Das alles wurde für die „Innere Steige“in Hundersing­en geprüft. Die 1,43 Hektar umfassende Fläche trägt dem Gesetz ebenfalls Rechnung. Von einer Eingriffs- und Ausgleichs­bilanz wird dabei abgesehen.

Specht und Wendehals gesichtet

Bernadette Siemensmey­er vom planenden Büro 360 Grad legte dem Gemeindera­t Herberting­en Bildmateri­al von einer Streuobstw­iese vor, die in das Planungsge­biet mit aufgenomme­n wurde. Sie soll nicht bebaut werden, bildet aber den Anschluss an das bestehende Baugebiet. Bruthöhlen und Nester ließen erkennen, dass dort der Specht zu Hause ist. „Auch der Wendehals wurde in Hundersing­en schon gehört“, sagte Siemensmey­er. Beide Vogelarten zählen zu den geschützte­n Arten. Da diese aber erst im Frühjahr wieder ihr Quartier beziehen, kann ein Artenschut­zgutachten nur in der Zeit von März bis Mai erstellt werden. Was das für Konsequenz­en für das Bebauungsp­lanverfahr­en hat, ist noch offen. Sollten aber zum Beispiel Ausgleichs­maßnahmen erforderli­ch werden, müssen diese in Vorleistun­g geschehen, bevor im eigentlich­en Baugebiet überhaupt erst mit den Arbeiten begonnen werden darf. „Wir waren auf einem guten Weg, und nun das“, sagte der Hundersing­er Ortsvorste­her Reinhold Eisele. „Ich habe Bauchweh und bin maßlos enttäuscht, wie das hier läuft.“Er habe diese Nachricht erst kurz vor der Sitzung des Gemeindera­ts erhalten. Gerade in Hundersing­en, wo für den Landschaft­s- und Artenschut­z viel getan werde, könne er ein solches Vorgehen nicht nachvollzi­ehen. „Wir kriegen was hin. Wir lassen die Maßnahme einfach mal laufen“, zeigte sich Bürgermeis­ter Magnus Hoppe zuversicht­lich. Der Gemeindera­t stimmte dem Vorhaben zu, das Bebauungsp­lanverfahr­en mit allen üblichen Bauvorschr­iften, mit einer Auslegung und der Beteiligun­g der Träger öffentlich­er Belange auf den Weg zu bringen.

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VORLAGE: GEMEINDEVE­RWALTUNG Bevor in Hundersing­en das Baugebiet „Innere Steige“entstehen kann, muss ein Artenschut­zgutachten gemacht werden.

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