Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Gutachten wegen Streuobstwiese erforderlich
Bei dem in Hundersingen geplanten Baugebiet „Innere Steige“könnten geschützte Vogelarten heimisch sein
HERBERTINGEN - Eigentlich ist alles dafür getan worden, um in Hundersingen so schnell wie möglich dringend benötigtes Bauland zu erschließen. Trotzdem hängt das Vorhaben nun in der Luft, denn nach den Trägern öffentlicher Belange muss vor allem zuerst ein Artenschutzgutachten für die vorgesehene Erschließungsfläche erstellt werden. Das kann aber erst im Frühjahr von März bis Mai erfolgen, wenn bestimmte Vogelarten ihr Nest bezogen haben. Trotzdem hat der Gemeinderat Herbertingen das Bebauungsplanverfahren nun in die Wege geleitet. Der Gesetzgeber bietet für zwei Jahre die Möglichkeit, dass Gemeinden im beschleunigten Verfahren Bauland unkomplizierter erschließen können. Dieses Vorgehen ist aber auch an bestimmte Vorgaben gekoppelt. Dazu zählt auch die direkte Anbindung des neuen Baulands an ein bestehendes Wohngebiet und eine bestimmte Größe des zu erschließenden Areals. Das alles wurde für die „Innere Steige“in Hundersingen geprüft. Die 1,43 Hektar umfassende Fläche trägt dem Gesetz ebenfalls Rechnung. Von einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanz wird dabei abgesehen.
Specht und Wendehals gesichtet
Bernadette Siemensmeyer vom planenden Büro 360 Grad legte dem Gemeinderat Herbertingen Bildmaterial von einer Streuobstwiese vor, die in das Planungsgebiet mit aufgenommen wurde. Sie soll nicht bebaut werden, bildet aber den Anschluss an das bestehende Baugebiet. Bruthöhlen und Nester ließen erkennen, dass dort der Specht zu Hause ist. „Auch der Wendehals wurde in Hundersingen schon gehört“, sagte Siemensmeyer. Beide Vogelarten zählen zu den geschützten Arten. Da diese aber erst im Frühjahr wieder ihr Quartier beziehen, kann ein Artenschutzgutachten nur in der Zeit von März bis Mai erstellt werden. Was das für Konsequenzen für das Bebauungsplanverfahren hat, ist noch offen. Sollten aber zum Beispiel Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden, müssen diese in Vorleistung geschehen, bevor im eigentlichen Baugebiet überhaupt erst mit den Arbeiten begonnen werden darf. „Wir waren auf einem guten Weg, und nun das“, sagte der Hundersinger Ortsvorsteher Reinhold Eisele. „Ich habe Bauchweh und bin maßlos enttäuscht, wie das hier läuft.“Er habe diese Nachricht erst kurz vor der Sitzung des Gemeinderats erhalten. Gerade in Hundersingen, wo für den Landschafts- und Artenschutz viel getan werde, könne er ein solches Vorgehen nicht nachvollziehen. „Wir kriegen was hin. Wir lassen die Maßnahme einfach mal laufen“, zeigte sich Bürgermeister Magnus Hoppe zuversichtlich. Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben zu, das Bebauungsplanverfahren mit allen üblichen Bauvorschriften, mit einer Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf den Weg zu bringen.