Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Blackout kommt mit Windpark näher
Zur von der Bürgerinitiative Lebenswerte Heimat organisierten Kundgebung in Sigmaringen hat die Redaktionen einen Leserbrief erhalten.
Grundsätzlich war die Veranstaltung gelungen. Das Problem: Die Veranstaltung konnte aus Zeitgründen nur einen kleinen Aspekt der Windkraftprobleme aufgreifen. Susanne Paul appelliert in einem Leserbrief vom 19. September an das Gewissen des Fürstenhauses und seiner Bediensteten, was ich meinerseits voll und ganz unterstützen kann. Von Rentabilität kann keine Rede sein. Dieses belegen schon die ersten beiden bundesweiten Ausschreibungen von Windparks, bei denen aus BadenWürttemberg kein einziges Projekt beworben wurde. Glücklicherweise hat inzwischen die Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz beschlossen, die seitherigen Lärmgutachten um 6 bis 9 dB (A) zu erhöhen, was die Abstände zur Wohnbebauung erhöhen wird.
Zum Stromausfall: Ist es Zufall, dass die SZ vom 18. September von einer groß angelegten Übung des Landkreises berichtet, verursacht allerdings durch ein Sturmtief? Nein, der Blackout kommt mit jedem zusätzlichen Windpark näher durch Überspannung oder Unterspannung. Die Gesetze sind längst geschaffen, wonach bei kritischer Netzspannung ganze Stadtteile und Industrien entschädigungslos vom Netz genommen werden können. Insofern stranguliert der Fürst als Zulieferer der Windkraftindustrie sich selbst und andere. Und das liebe CO2? Trotz 29 000 Windkraftanlagen bundesweit ist es nicht weniger geworden. Es wird sich aber drastisch erhöhen mit jedem abgeschalteten Atomkraftwerk und aus Steuermitteln gebauten neuen Kohle- und Gaskraftwerken. Derzeit unsere Gesellschaft versorgende und zuverlässige Kraftwerke werden „auf Verschleiß“gefahren.
Und der Naturschutz? Selbst die windkraftfreundlichen Verbände BUND und Nabu übten kürzlich massive Kritik an der Genehmigungspraxis der Landratsämter. Ein Rechtsgutachten des Landesverbandes gegen Windkraftanlagen e.V. verdeutlicht dies. Hier wird dargestellt, dass es völlig inakzeptabel ist, wenn sich Verwaltungserlässe (Windenergieerlass BW 2012) oder Gesetze (Klimaschutzgesetz BW) über geltendes EU-Recht hinwegsetzen.