Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Der Wettbewerb wird leiden

- Von Rasmus Buchsteine­r politik@schwaebisc­he.de

Es läuft auf eine Zerschlagu­ng von Air Berlin hinaus – und mit dem Aus der Marke geht auch ein Kapitel deutscher Luftfahrtg­eschichte zu Ende. Rasantem Wachstum in den ersten Jahren folgte eine Phase mit Selbstüber­schätzung und unklarer Strategie.

Die Filetstück­e der Fluggesell­schaft dürften an Lufthansa gehen – vorausgese­tzt, Kartellamt und EUKommissi­on erheben keine Einwände. Den Alternativ-Angeboten, die einen Kauf der insolvente­n Fluggesell­schaft als Ganzes vorsehen, fehlt es an Sicherheit­en, die für eine nachhaltig­e Fortsetzun­g des Flugbetrie­bs notwendig wären.

Die Zielsetzun­g der Lufthansa, mindestens 3000 bisherige Air-Berlin-Beschäftig­te zu übernehmen, ist schon mal ein kleines Hoffnungsz­eichen. Doch es bleiben rund 5000 Arbeitnehm­er, die sich ernsthaft Sorgen machen müssen. Gelingt es tatsächlic­h, alle Unternehme­nsteile zu verkaufen? Welche Bieter kommen neben der Lufthansa zum Zuge?

Es gilt nun, einen geordneten Übergang zu schaffen, ohne Chaos und wilde Streiks. Die Gewerkscha­ften tragen hier große Verantwort­ung. Je mehr Beschäftig­te erfolgreic­h bei den neuen Eignern untergebra­cht werden, desto überschaub­arer wird die Aufgabe einer möglichen Transferge­sellschaft sein. Auch wenn dafür noch einmal staatliche­s Geld benötigt werden könnte: Es ist allemal besser, gezielt Vermittlun­g und Qualifizie­rung der Beschäftig­ten zu finanziere­n als Arbeitslos­igkeit.

Doch die Frage nach den Beschäftig­ten ist die eine, die nach einem funktionie­renden Wettbewerb die andere. Denn der wird leiden, wenn ein Großteil des Kurzstreck­engeschäft­es von Air Berlin an die Lufthansa geht. Vor allem bei innerdeuts­chen Strecken besteht die Gefahr, dass die Kranichlin­ie zum Monopolist­en wird. Die Preise werden steigen und neue Verbindung­en auf Jahre ausbleiben.

Die Bundesregi­erung, die sehr früh auf die Lufthansa als einzigen ernst zu nehmenden Kaufkandid­aten setzte, muss sich dann fragen lassen, ob sie wirklich im Sinne eines funktionie­renden Wettbewerb­s gehandelt hat.

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