Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
3,86 Promille am Steuer: Haftstrafe für Alkoholfahrer
43-Jähriger fuhr mehrmals betrunken Auto – Fall am Amtsgericht Bad Waldsee verhandelt
BAD WALDSEE - Im Alkoholrausch und ohne Führerschein ist ein 43-Jähriger im April zwischen Mennisweiler und Bergatreute in einem nicht zugelassenen Auto unterwegs gewesen. Nun musste er sich vor dem Amtsgericht Bad Waldsee verantworten und wurde von Richter Feurle zu einer sechsmonatigen Haftstrafe – ohne Bewährung – sowie der Unterbringung in einer Entzugsklinik verurteilt.
Rückblick: Samstagmittag im April. Schlangenlinien fahrend ist der Mann bei Roßberg unterwegs. Dabei kommt er öfters auf die Gegenfahrbahn und lenkt das Auto sogar in den gegenüberliegenden Graben. Dann hält er in Bergatreute an. Ein Polizist, der gerade auf dem Weg zur Arbeit ist, zieht den Mann im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr und informiert seine Kollegen. Ein erster Alkoholtest ergibt einen Wert von mehr als vier Promille, die spätere Blutentnahme weist 3,86 Promille aus. Hinweise ergeben, dass der Mann wohl auch während der Fahrt Hochprozentiges getrunken hat.
Kein Gespräch möglich
„Man konnte nicht mit ihm sprechen“, berichtet ein beteiligter Polizist während des Prozesses und ergänzt: „Stehen oder laufen war auch schwierig, man musste ihn führen.“Der Mann war außerdem ohne Führerschein unterwegs und das Auto nicht angemeldet. Stattdessen waren alte Kennzeichen an dem Fahrzeug angebracht. Der Fahrer wurde in Gewahrsam genommen und in die Ausnüchterungszelle gebracht.
„Was wissen Sie von dem Vorfall überhaupt noch?“, fragt Richter Feurle beim Prozess. „Von dem Tag weiß ich gar nichts mehr“, räumt der Angeklagte an. Feurle hakt nach: „Ist das neu für Sie?“Der Mann atmet tief ein, schüttelt den Kopf und sagt: „Nein.“In den vergangenen Jahren war der 43-Jährige mehrmals betrunken am Steuer unterwegs und musste sich vor diversen Gerichten verantworten. Mal hatte er 1,5 Promille, mal 2,5 Promille. „Es ist schon sehr auffällig, dass sie mehrfach mit hohen Alkoholwerten straffällig geworden sind“, betonte Feurle. Dann zitiert er aus der Akte eine fast nicht vorstellbare Zahl. Denn im März musste der Angeklagte mit 5,1 Promille ins Krankenhaus gebracht werden.
Wie es so weit kommen konnte, wollen sowohl Feurle als auch Staatsanwalt Christian Pfuhl vom Angeklagten wissen. Streitigkeiten mit seiner Ex-Frau hätten ihn zum massiven Alkoholtrinken getrieben. Nun seien die Probleme größtenteils überwunden, beteuert der Mann während des Verfahrens. Zwischenzeitlich sei er auch in Therapie gewesen und einer Selbsthilfe-Gruppe beigetreten.
Richter Feurle verurteilte den 43Jährigen in der Folge zu sechs Monaten Gefängnisstrafe ohne Bewährung sowie zur Unterbringung in einer Entzugsanstalt. In eben jener Therapieeinrichtung wird der Mann solange bleiben müssen, bis davon auszugehen ist, dass er seine Alkoholkrankheit überwunden hat. „Das kann bis zu zwei Jahren gehen“, informiert Feurle. Allein schon aus sogenannten Sicherungsgründen für die Allgemeinheit müsse der Angeklagte sich der Therapie unterziehen. Alkoholfahrten stellen schließlich eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.