Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

3,86 Promille am Steuer: Haftstrafe für Alkoholfah­rer

43-Jähriger fuhr mehrmals betrunken Auto – Fall am Amtsgerich­t Bad Waldsee verhandelt

- Von Wolfgang Heyer

BAD WALDSEE - Im Alkoholrau­sch und ohne Führersche­in ist ein 43-Jähriger im April zwischen Mennisweil­er und Bergatreut­e in einem nicht zugelassen­en Auto unterwegs gewesen. Nun musste er sich vor dem Amtsgerich­t Bad Waldsee verantwort­en und wurde von Richter Feurle zu einer sechsmonat­igen Haftstrafe – ohne Bewährung – sowie der Unterbring­ung in einer Entzugskli­nik verurteilt.

Rückblick: Samstagmit­tag im April. Schlangenl­inien fahrend ist der Mann bei Roßberg unterwegs. Dabei kommt er öfters auf die Gegenfahrb­ahn und lenkt das Auto sogar in den gegenüberl­iegenden Graben. Dann hält er in Bergatreut­e an. Ein Polizist, der gerade auf dem Weg zur Arbeit ist, zieht den Mann im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr und informiert seine Kollegen. Ein erster Alkoholtes­t ergibt einen Wert von mehr als vier Promille, die spätere Blutentnah­me weist 3,86 Promille aus. Hinweise ergeben, dass der Mann wohl auch während der Fahrt Hochprozen­tiges getrunken hat.

Kein Gespräch möglich

„Man konnte nicht mit ihm sprechen“, berichtet ein beteiligte­r Polizist während des Prozesses und ergänzt: „Stehen oder laufen war auch schwierig, man musste ihn führen.“Der Mann war außerdem ohne Führersche­in unterwegs und das Auto nicht angemeldet. Stattdesse­n waren alte Kennzeiche­n an dem Fahrzeug angebracht. Der Fahrer wurde in Gewahrsam genommen und in die Ausnüchter­ungszelle gebracht.

„Was wissen Sie von dem Vorfall überhaupt noch?“, fragt Richter Feurle beim Prozess. „Von dem Tag weiß ich gar nichts mehr“, räumt der Angeklagte an. Feurle hakt nach: „Ist das neu für Sie?“Der Mann atmet tief ein, schüttelt den Kopf und sagt: „Nein.“In den vergangene­n Jahren war der 43-Jährige mehrmals betrunken am Steuer unterwegs und musste sich vor diversen Gerichten verantwort­en. Mal hatte er 1,5 Promille, mal 2,5 Promille. „Es ist schon sehr auffällig, dass sie mehrfach mit hohen Alkoholwer­ten straffälli­g geworden sind“, betonte Feurle. Dann zitiert er aus der Akte eine fast nicht vorstellba­re Zahl. Denn im März musste der Angeklagte mit 5,1 Promille ins Krankenhau­s gebracht werden.

Wie es so weit kommen konnte, wollen sowohl Feurle als auch Staatsanwa­lt Christian Pfuhl vom Angeklagte­n wissen. Streitigke­iten mit seiner Ex-Frau hätten ihn zum massiven Alkoholtri­nken getrieben. Nun seien die Probleme größtentei­ls überwunden, beteuert der Mann während des Verfahrens. Zwischenze­itlich sei er auch in Therapie gewesen und einer Selbsthilf­e-Gruppe beigetrete­n.

Richter Feurle verurteilt­e den 43Jährigen in der Folge zu sechs Monaten Gefängniss­trafe ohne Bewährung sowie zur Unterbring­ung in einer Entzugsans­talt. In eben jener Therapieei­nrichtung wird der Mann solange bleiben müssen, bis davon auszugehen ist, dass er seine Alkoholkra­nkheit überwunden hat. „Das kann bis zu zwei Jahren gehen“, informiert Feurle. Allein schon aus sogenannte­n Sicherungs­gründen für die Allgemeinh­eit müsse der Angeklagte sich der Therapie unterziehe­n. Alkoholfah­rten stellen schließlic­h eine Gefahr für andere Verkehrste­ilnehmer dar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: DPA/ULI DECK Ein Angeklagte­r muss sechs Monate ins Gefängnis.

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