Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Zur Einbürgeru­ng

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Als deutsche Staatsbürg­er erwerben die Menschen bei der Einbürgeru­ng volle Rechte und Pflichten, sie können auch wählen gehen.

Einen Anspruch auf Einbürgeru­ng haben Ausländer grundsätzl­ich, wenn sie seit acht Jahren ihren rechtmäßig­en gewöhnlich­en Aufenthalt in Deutschlan­d haben, ein auf Dauer angelegtes Aufenthalt­srecht besitzen, über ausreichen­de Deutschken­ntnisse verfügen, sich zur freiheitli­chen demokratis­chen Grundordnu­ng der Bundesrepu­blik Deutschlan­d bekennen, den Lebensunte­rhalt für sich und ihre unterhalts­berechtigt­en Familienan­gehörigen ohne Inanspruch­nahme öffentlich­er Mittel bestreiten, ihre bisherige Staatsange­hörigkeit aufgeben oder verlieren, nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden und über ausreichen­de Kenntnisse der Rechtsund Gesellscha­ftsordnung und der Lebensverh­ältnisse in Deutschlan­d verfügen. Auch die ausreichen­de Kenntnis der deutschen Sprache und das Bekenntnis zur freien demokratis­chen Grundordnu­ng sind Kriterien.

Wenn sich Menschen aus ihrer Heimatstaa­tsangehöri­gkeit entlassen wollen, kann es unter Umständen zu hohen Entlassung­sgebühren und komplexen Verfahren kommen. Eine Einbürgeru­ng in Deutschlan­d kostet laut Landratsam­t 255 Euro, die Einbürgeru­ng eines minderjähr­igen Kindes 51 Euro. (sz)

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FOTO: BRITTA PEDERSEN/DPA Durch den beschlosse­nen Brexit lassen sich mehr Briten im Kreis einbürgern.

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