Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Zur Einbürgerung
Als deutsche Staatsbürger erwerben die Menschen bei der Einbürgerung volle Rechte und Pflichten, sie können auch wählen gehen.
Einen Anspruch auf Einbürgerung haben Ausländer grundsätzlich, wenn sie seit acht Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ein auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht besitzen, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen, den Lebensunterhalt für sich und ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben oder verlieren, nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden und über ausreichende Kenntnisse der Rechtsund Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Auch die ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache und das Bekenntnis zur freien demokratischen Grundordnung sind Kriterien.
Wenn sich Menschen aus ihrer Heimatstaatsangehörigkeit entlassen wollen, kann es unter Umständen zu hohen Entlassungsgebühren und komplexen Verfahren kommen. Eine Einbürgerung in Deutschland kostet laut Landratsamt 255 Euro, die Einbürgerung eines minderjährigen Kindes 51 Euro. (sz)