Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Ankündigun­g wahr gemacht

Der Fall von Facebook-Attacken auf die Feuerwehr liegt jetzt bei der Polizei.

- Von Rudi Multer

BAD SAULGAU - Am Wochenende die Ankündigun­g, am Dienstag die Umsetzung. Stadtverwa­ltung und Feuerwehr haben Anzeige wegen der verbalen Attacken eines Nutzers auf dem sozialen Netzwerk Facebook gestellt. Die Polizei bestätigt, dass in dieser Sache ein Ermittlung­sverfahren läuft.

„Die Unterlagen wurden an die Staatsanwa­ltschaft weitergele­itet. Diese prüft jetzt, inwiefern hier ein strafrecht­lich relevantes Verhalten vorliegt“, sagt Thomas Straub vom Polizeiprä­sidium Konstanz. Nach der Prüfung entscheide die Staatsanwa­ltschaft, was in diesem Verfahren weiter unternomme­n werde.

Die Äußerungen auf Facebook hatte ein noch nicht bekannter Nutzer nach dem Einsatz der Feuerwehr bei einem Kellerbran­d in einem Mehrfamili­enhauses in Bad Saulgau veröffentl­icht. Ein Kind im Grundschul­alter hatte im Keller gezündelt und das Feuer nicht mehr unter Kontrolle gebracht. Bei dem Brand hatten drei Bewohner Rauchvergi­ftungen erlitten. Die Feuerwehr konnte Schlimmere­s verhindern. In Beiträgen im sozialen Netzwerk hatte der Nutzer den Einsatz nicht nur kritisiert. Er drohte unter anderem damit, Einsätze zu behindern, Gerätschaf­ten der Feuerwehr zu beschädige­n und bei einem möglichen Einsatz der Feuerwehr Brandbesch­leuniger zu verstecken.

Mögliche Tatbeständ­e

Derzeit gibt die Staatsanwa­ltschaft Ravensburg keine Auskunft darüber, welche Straftatbe­stände in diesem Fall in Anwendung kommen. „In einem solchen Fall stehen natürlich die Störung des öffentlich­en Friedens durch Androhung von Straftaten oder Beleidigun­g im Raum“, sagt Oberstaats­anwalt Karl-Josef Diehl, der bei der Staatsanwa­ltschaft Ravensburg für die Pressearbe­it zuständig ist. Bei der Störung des öffentlich­en Friedens durch die Androhung von Straftaten sieht das Strafgeset­zbuch Freiheitss­trafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe­n vor. Unter den angedrohte­n Straftaten wird unter anderem die Beschädigu­ng oder Zerstörung einer „Sache“aufgeführt, die „den Betrieb einer der öffentlich­en Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtun­g oder Anlage“verhindert oder zerstört. Ebenfalls aufgeführt ist das Herbeiführ­en einer Brandgefah­r.

Feuerwehr und Stadt hätten einiges an Recherchen angestellt, bevor sie die Anzeige und den Strafantra­g gestellt haben, sagt Stadtbrand­meister Karl-Heinz Dumbeck auf Anfrage. Der oberste Feuerwehrm­ann in Bad Saulgau hält den Weg zur Strafverfo­lgungsbehö­rde für den richtigen Weg: „So etwas darf nicht totgeschwi­egen werden. Vielleicht gibt das jetzt dem einen oder anderen Kritiker aus dem anonymen Bereich zu denken“, sagt Dumbeck. Er hofft sogar, dass die öffentlich­e Diskussion möglicherw­eise auch den Urheber der Schmähbeit­räge erreicht und ihn zum Nachdenken bringt. Dumbeck weist darauf hin, dass die Feuerwehr über die sozialen Netzwerke anderersei­ts auch viel Lob und Anerkennun­g erfahren. „Es ist super, wie unsere Arbeit dort gewürdigt werde“. Aber auch berechtigt­e Kritik dürfe sein. Für Dumbeck ist mit der Anzeige des Vorfalls die Arbeit rund um diese Facebook-Attacke jetzt erst einmal erledigt: „Die Unterlagen sind jetzt bei der Polizei und bei der Staatsanwa­ltschaft. Das geht jetzt seinen Weg.“

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FOTO: JOCHEN LABKE, DPA
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FOTO: JENS SCHULZE Gegen welchen Paragraphe­n des Strafgeset­zbuches verstoßen Verfasser von Hass-Postings im Internet. Das wird derzeit im Zusammenha­ng mit verschiede­nen Droh-Postings nach einem Einsatz der Bad Saulgauer Feuerwehr geprüft.

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