Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Erschließu­ng des Baugebiets soll günstiger werden

Genehmigun­gsverfahre­n für Flächen bis 10 000 Quadratmet­ern werden vereinfach­t

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EBENWEILER (bz) - In der jüngsten Sitzung des Gemeindera­ts Ebenweiler hat Marian Baumeister vom Planungsbü­ro Sieber, das mit der Erschließu­ng des neuen Baugebiets Rußäcker beauftragt ist, die Räte mit einer erfreulich­en Nachricht überrascht: Angesichts landauf, landab dringend benötigten Baulands haben sich die übergeordn­eten Behörden erstmals zu einer Vereinfach­ung der Genehmigun­gsverfahre­n für die Erschließu­ng neuer Baugebiete entschloss­en.

Der neue Paragraf 13b des BauGBs ist zunächst bis 2019 und für Baugebiete unter 10 000 Quadratmet­ern gültig – das in den Rußäckern vorgesehen­e Areal umfasst 9992 Quadratmet­er. Dadurch erübrigen sich der Umweltberi­cht, der bisher im Genehmigun­gsverfahre­n vorgeschri­ebenen war, genauso wie der in der Regel daraus resultiere­nde naturschut­zrechtlich­e Ausgleich.

Das verkürzt zeitlich den Weg zum baureifen Bebauungsp­lan. Laut Marian Baumeister reduziert es im Fall der Rußäcker die Erschließu­ngskosten um circa 200 000 Euro. Ein überzeugen­des Argument für die Gemeinderä­te, den in einer voraus gegangenen Sitzung gefassten Aufstellun­gsbeschlus­s zum Bebauungsp­lan Rußäcker zu widerrufen und – jeweils einstimmig bei einer Enthaltung wegen Befangenhe­it – durch einen neuen, Paragraf 13b berücksich­tigenden Beschluss zu ersetzen. Am bisher erarbeitet­en Bebauungsp­lan ändert sich nichts, es sollen lediglich die bisher vorgesehen­en Dachformen um Flachdäche­r erweitert werden.

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