Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Stadt Scheer will Vertrag für Tiefbauleistungen abschließen
So soll etwa bei Rohrbrüchen gesichert sein, dass schnell ein Handwerker zur Stelle ist
SCHEER (vr) - Immer wieder kommt es vor, dass die Stadt Scheer bei einem Schaden auf die Schnelle keinen Handwerker bekommen kann. „Wenn ich Firmen anrufe, weil wir einen Rohrbruch in der Gemeinde haben, dann kann keiner kommen, weil alle volle Auftragsbücher und andere Baustellen haben“, sagte Bürgermeister Lothar Fischer in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Dieser unbefriedigenden Situation soll nun mit einem Jahresvertrag für Tiefbauleistungen ein Ende gesetzt werden. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, den Ingenieur Uwe Koschmieder mit der Ausschreibung zu beauftragen, damit der Vertrag schon zu Jahresbeginn greifen kann.
Ingenieur Koschmieder erklärte den Räten detailliert, wie ein solcher Vertrag wirkt. Wenn zum Beispiel ein Rohrbruch auftritt, muss der Schaden schnellstmöglich behoben werden. Der Vertragspartner wird angerufen, innerhalb eines Tages ist er zur Stelle. Das Erstzugriffsrecht bleibt beim Bauhof: Wenn die städtischen Mitarbeiter den Schaden aus eigener Kraft beheben können, muss der Vertragspartner nicht geholt werden. Es gibt Fälle, die aufwendiger sind, weil Behörden wie das Straßenbauamt einbezogen werden müssen. „Ohne Kabelplan können wir gar nicht anfangen zu baggern“, sagte Koschmieder. Dann könne es sein, dass die Schadensbehebung länger als einen Tag dauert.
Zwei Jahre Laufzeit
Der Vertrag soll beschränkt ausgeschrieben werden. Bei vier Firmen wird angefragt. Die eventuellen Schäden, die über das Jahr auftreten können, und ihre Behebung wurden detailliert in den Ausschreibungstext aufgenommen. „An jede Eventualität ist gedacht worden. Auch sind die unterschiedlichen Beläge und Bordsteine aufgenommen worden“, so Fischer. Koschmieder betonte, dass wenn es weniger Schäden gibt als prognostiziert, dann wird der Vertragsrahmen halt nicht ausgeschöpft. Doch die Firma, die den Vertrag unterzeichnet, kann mit einer gewissen Anzahl Aufträge rechnen.
Der Vertrag soll eine Laufzeit von zwei Jahren haben, die Stadt kann den Vertrag einseitig um ein Jahr verlängern.