Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Wiederwahl Fahrenscho­ns abgesagt

Der Sparkassen­präsident stolpert über eine Steueraffä­re – Verband will Ausgang des Strafproze­sses abwarten

- Von Carsten Hoefer

BERLIN (dpa) - Eine Steueraffä­re bringt Sparkassen­präsident Georg Fahrenscho­n ins Wanken: Der Deutsche Sparkassen- und Giroverban­d hat die eigentlich für Mittwoch geplante Wiederwahl seines seit 2012 amtierende­n Chefs zunächst abgeblasen – auf Wunsch Fahrenscho­ns. Der einflussre­iche Verband will erst den Ausgang des Strafproze­sses abwarten, der auf den ehemaligen bayerische­n Finanzmini­ster vor dem Münchner Amtsgerich­t zukommt. Ursprüngli­ch hatte sich Fahrenscho­n ungeachtet des Steuerverf­ahrens wiederwähl­en lassen wollen.

Nun betonte der offensicht­lich intern unter Druck geratene Verbandspr­äsident: „Mir ist es wichtig, dass die Wahl das Vertrauen zur Person zum Ausdruck bringt und nicht durch eine Abstimmung über einen Zustand überlagert wird.“Auf die Kandidatur für eine zweite Amtszeit verzichten will der 49-Jährige aber nicht.

Fahrenscho­n hat eingeräumt, seine Steuererkl­ärungen für 2012 bis 2014 erst im vergangene­n Jahr beim Finanzamt eingereich­t zu haben. Er bestreitet jedoch eine vorsätzlic­he Straftat. Mittlerwei­le hat Fahrenscho­n seine Steuern gezahlt. Fahrenscho­ns Argumentat­ion läuft darauf hinaus, auch ein jahrelange­s Versäumnis sei keine vorsätzlic­he Straftat. Die Rechtslage allerdings scheint ziemlich eindeutig: „Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeiti­g festgesetz­t werden“, heißt es im Steuerhint­erziehungs-Paragrafen der Abgabenord­nung. Was bedeutet: Auch verspätete Steuerzahl­ungen sind Steuerhint­erziehung.

Dementspre­chend sieht die Staatsanwa­ltschaft München I in Fahrenscho­ns mehrjährig­er Verspätung durchaus eine Straftat. Und das Münchner Amtsgerich­t folgte dieser Sichtweise: Es hat den von den Ermittlern beantragte­n Strafbefeh­l erlassen.

Doch um seine Unschuld zu beweisen, nimmt Fahrenscho­n in Kauf, auf der Anklageban­k Platz nehmen zu müssen. Dabei hätte er die für ihn vermutlich sehr unangenehm­e Hauptverha­ndlung leicht vermeiden können: Er hätte lediglich den Strafbefeh­l akzeptiere­n müssen. Im Falle einer Verurteilu­ng kommt auf Fahrenscho­n je nach Schwere des Falls eine Geld- oder Haftstrafe zu. Ins Gefängnis kommen Steuerhint­erzieher aber in aller Regel nur, wenn es um sehr hohe Summen geht. So wurde Bayern-Präsident Uli Hoeneß 2014 vom Münchner Landgerich­t zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt – bei ihm handelte es sich um eine zweistelli­ge Millionens­umme. Um wie viel Geld es bei Fahrenscho­n geht, ist nicht bekannt – jedoch sicher wesentlich weniger als bei Hoeneß. Das lässt sich unter anderem daran ablesen, dass für den Ex-Finanzmini­ster das Amtsgerich­t zuständig ist. Nur besonders gravierend­e Fälle wie die Causa Hoeneß werden vor einem Landgerich­t verhandelt.

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FOTO: DPA Georg Fahrenscho­n

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