Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Knapp an der Blamage vorbei
In letzter Minute haben Grüne und CDU eine Blamage vermieden. Sie haben ein Gesetz verabschiedet, das weit in die Grundrechte eingreift. Dennoch ist die Quellen-TKÜ, das Mitlesen von Internetdiensten, notwendig. Wer soll Terroristen oder Verbrecher stoppen, wenn er die Kommunikation nicht anzapfen darf?
Doch weder Innenminister Thomas Strobl (CDU) noch die Grünen sollten sich dafür loben. Beide haben riskiert, mit einem angeblich bundesweit vorbildlichen Gesetz vor dem Verfassungsgericht zu scheitern. Das Innenministerium hat viel zu lange auf seinem Entwurf beharrt. Dabei hatten mehrere Experten gewarnt, der Entwurf sei verfassungswidrig. Die Grünen haben sich zu einem Werk bekannt, an dem sie massive Bedenken hatten.
Auf den allerletzten Metern haben sie kleine, aber entscheidende Änderungen beschlossen, um das Gesetz rechtssicher zu gestalten. Dass man darüber so lange streiten muss, ist kein Ruhmesblatt.
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Grüne und CDU einigten sich schließlich, hier nachzubessern. Die Polizei hat außerdem nun auch bei Gefahr im Verzug nur drei Tage Zeit, um sich die Überwachung nachträglich von einem Richter genehmigen zu lassen. Wer überwacht wird, muss jetzt in der Regel danach darüber informiert werden. „Die Änderungen sind ein großer Schritt in Richtung eines bestimmteren und damit verfassungskonformeren Gesetzes, als es im ursprünglichen Entwurf der Fall war“, so das Fazit des Juristen Gazeas.