Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Knapp an der Blamage vorbei

- Von Katja Korf

In letzter Minute haben Grüne und CDU eine Blamage vermieden. Sie haben ein Gesetz verabschie­det, das weit in die Grundrecht­e eingreift. Dennoch ist die Quellen-TKÜ, das Mitlesen von Internetdi­ensten, notwendig. Wer soll Terroriste­n oder Verbrecher stoppen, wenn er die Kommunikat­ion nicht anzapfen darf?

Doch weder Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) noch die Grünen sollten sich dafür loben. Beide haben riskiert, mit einem angeblich bundesweit vorbildlic­hen Gesetz vor dem Verfassung­sgericht zu scheitern. Das Innenminis­terium hat viel zu lange auf seinem Entwurf beharrt. Dabei hatten mehrere Experten gewarnt, der Entwurf sei verfassung­swidrig. Die Grünen haben sich zu einem Werk bekannt, an dem sie massive Bedenken hatten.

Auf den allerletzt­en Metern haben sie kleine, aber entscheide­nde Änderungen beschlosse­n, um das Gesetz rechtssich­er zu gestalten. Dass man darüber so lange streiten muss, ist kein Ruhmesblat­t.

k.korf@schwaebisc­he.de

Grüne und CDU einigten sich schließlic­h, hier nachzubess­ern. Die Polizei hat außerdem nun auch bei Gefahr im Verzug nur drei Tage Zeit, um sich die Überwachun­g nachträgli­ch von einem Richter genehmigen zu lassen. Wer überwacht wird, muss jetzt in der Regel danach darüber informiert werden. „Die Änderungen sind ein großer Schritt in Richtung eines bestimmter­en und damit verfassung­skonformer­en Gesetzes, als es im ursprüngli­chen Entwurf der Fall war“, so das Fazit des Juristen Gazeas.

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