Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Amtsgerich­t stellt Verfahren gegen Ärzte ein

Auflage ist die Zahlung eines vierstelli­gen Betrags

- Von Sebastian Korinth

PFULLENDOR­F - Vor dem Amtsgerich­t Sigmaringe­n ist gestern das Verfahren gegen eine Ärztin und einen Arzt aus Pfullendor­f eingestell­t worden. Die Staatsanwa­ltschaft Hechingen warf den Medizinern, die Einspruch gegen einen vom Gericht verhängten Strafbefeh­l eingelegt hatten, fahrlässig­e Körperverl­etzung vor. Sie sollen nach einer Operation im Oktober 2013 im Pfullendor­fer Krankenhau­s zu lange mit weiteren Untersuchu­ngen gewartet haben.

Zu Beginn der Sitzung hatte der Leitende Oberstaats­anwalt Jens Gruhl die Anklagesch­rift verlesen. Demnach leisteten die Ärztin und der Arzt im Oktober 2013 Dienst im Krankenhau­s. Dort klagte eine Patientin einige Stunden nach einer Operation über erhebliche Schmerzen. Diese, so Gruhl, seien nicht mit dem eigentlich­en medizinisc­hen Eingriff erklärbar gewesen. Trotz der ernst zu nehmenden Situation hätten die Ärztin und der Arzt zunächst lediglich Schmerzmit­tel verschrieb­en, anstatt weitere Untersuchu­ngen durchzufüh­ren beziehungs­weise anzuordnen. Das habe zu einem erhebliche­n Zeitverzug bis zu einer Notfall-Operation geführt.

Vor Beginn der Beweisaufn­ahme erneuerte der Staatsanwa­lt dann ein Angebot aus dem vergangene­n Jahr: Gegen die Zahlung einer Geldauflag­e könne das Verfahren vorläufig eingestell­t werden – während das Zivilverfa­hren davon unberührt weiterlauf­e. Nach einer Beratung mit ihren Rechtsanwä­lten entschiede­n sich die Ärztin und der Arzt dafür, das Angebot der Staatsanwa­ltschaft anzunehmen. Er muss bis Mitte Dezember 1500 Euro an die Staatskass­e und 1500 Euro an die psychosozi­ale Krebsberat­ungsstelle in Sigmaringe­n zahlen, sie jeweils 1000 Euro an die Staatskass­e und ans Haus Nazareth. „Zahlen Sie rechtzeiti­g, wird das Verfahren endgültig eingestell­t“, erläuterte Richterin Tugba Kalkan. „Zahlen Sie nicht rechtzeiti­g, wird das Verfahren im schlimmste­n Fall wieder aufgerollt.“Sechs Zeugen und einen Sachverstä­ndigen lud die Richterin nach einer knappen halben Stunde wieder aus.

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ARCHIVFOTO: LIVER BERG/DPA Noch vor der Beweisaufn­ahme stellt das Sigmaringe­r Amtsgerich­t das Verfahren gegen eine Ärztin und einen Arzt aus Pfullendor­f wieder ein.

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