Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Betrüger schlüpfen immer öfter in Polizisten-Rolle
Fünf Männer stehen wegen mehrerer Fälle in Tübingen vor Gericht
TÜBINGEN (lsw) - Vor dem Tübinger Landgericht hat am Montag der Prozess gegen fünf Männer begonnen, die wegen einer Betrugsserie mit dem Falsche-Polizisten-Trick angeklagt sind. Die Angeklagten sollen bei fünf Opfern in Bayern und BadenWürttemberg mehr als 100 000 Euro erbeutet haben, wie aus der Anklage hervorgeht. Wie das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württtemberg mitteilt, schlüpfen Betrüger immer öfter in die Rolle von Polizisten, um sich das Geld von vertrauensseligen Bürgern zu erschleichen. Die Fälle hätten sich im laufenden Jahr vervierfacht.
Anrufe aus der Türkei
Bei der Serie in Tübingen griff die Kriminalpolizei in einem Fall Ende April ein. Die aus Bayern stammenden Angeklagten sind zwischen 22 und 33 Jahre alt. Kopf der Bande ist laut Staatsanwaltschaft der Bruder eines 29 Jahre alten Angeklagten, gegen den getrennt ermittelt wird. Er soll von der Türkei aus die Opfer angerufen und sich dabei als Polizist, häufig mit dem Namen Neumann, ausgegeben haben. Am Telefon habe er unter anderem das Szenario geschildert, der Angerufene stehe auf der Liste einer Diebesbande. Auch bei der Bank würden Mittäter vermutet, deshalb müsse das Geld dort weg.
Die Opfer hoben es ab, vier der Angeklagten organisierten die Abholung – angeblich, um das Geld sicher zu verwahren. Sie tauchten laut Staatsanwalt in normaler Kleidung auf, nicht etwa als Polizisten verkleidet. Doch fünf Opfer vertrauten ihnen und überreichten das Geld. Ein 24-Jähriger soll in einem Fall der Fahrer gewesen sein, er ist wegen Beihilfe zum Betrug angeklagt. Ein Urteil wird am 8. Januar erwartet.
Nach Auskunft des LKA gab es im Jahr 2017 bereits mehr als 900 solcher Fälle. Allerdings sei es bei mehr als 90 Prozent beim Versuch geblieben. Das LKA führt das auf verstärkte Präventionsarbeit zurück und zahlreiche Festnahmen von mutmaßlichen Tätern. 2016 gab es laut LKA 225 Fälle und einem dadurch verursachten Vermögensschaden von annähernd 1,4 Millionen Euro.