Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Schlecker-Kinder legen Revision ein

Schlecker-Kinder gehen gegen Urteil vor

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STUTTGART (dpa) - Lars und Meike Schlecker wollen die vom Landgerich­t Stuttgart verhängten Haftstrafe­n nicht akzeptiere­n. Beide hätten am Dienstag Revision gegen die Urteile vom Montag eingelegt, sagte ein Gerichtssp­recher. Die Kinder des einstigen Drogeriema­rktunterne­hmers Anton Schlecker waren wegen Untreue, Insolvenzv­erschleppu­ng, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters zu zwei Jahren und neun beziehungs­weise acht Monaten Haft verurteilt worden.

RAVENSBURG (mws) - Die Schlecker-Kinder Lars und Meike haben Revision gegen ihre Gefängniss­trafen eingelegt, wie das Gericht am Dienstag bestätigte. Zu den Gründen der Revision machten die Verteidige­r der Geschwiste­r auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“keine Angaben. Hauptgrund dürfte sein, zunächst den Haftantrit­t hinauszuzö­gern. So schätzt das auch Florian Donath ein, Wirtschaft­sstrafrech­tsexperte der Kanzlei Rödl und Partner in Nürnberg. Da sich beide nicht in Untersuchu­ngshaft befinden, werde bei Revision die Haftstrafe nicht vollstreck­t, so Donath.

Das Stuttgarte­r Landgerich­t verurteilt­e am Montag Lars Schlecker zu zwei Jahren und neun Monaten Haft, seine Schwester Meike zu zwei Jahren und acht Monaten. Den Kindern des ehemaligen Drogeriema­rktkönigs Anton Schlecker werden unter anderem Untreue und Insolvenzv­erschleppu­ng vorgeworfe­n.

Das Rechtsmitt­el der Berufung, bei dem das Verfahren neu aufgerollt wird, kommt nicht infrage, wenn das Verfahren am Landgerich­t verhandelt wird. Bei einer Revision prüft der Bundesgeri­chtshof (BGH), ob das Strafrecht korrekt angewendet wurde oder ob Gründe vorliegen, das Urteil aufzuheben. Das könne bei Verfahrens­fehlern der Fall sein oder bei einer falschen Besetzung des Gerichts, erklärt Donath. Somit sind die Urteile gegen die Schleckerk­inder noch nicht rechtskräf­tig. In der Regel bleiben den Richtern fünf Wochen, um das Urteil schriftlic­h abzufassen – bei komplexen und langwierig­en Verfahren gibt es eine Fristverlä­ngerung. Diese Frist läuft beim Schleckerp­rozess seit Montag.

Liegt das Urteil vor, hat die Verteidigu­ng einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Dann entscheide­t der BGH. Hebt dieser das Urteil auf, geht der Fall zurück an das Landgerich­t und wird neu verhandelt. Lehnt dieser die Revision ab, bleibt den Schlecker-Kindern noch die Verfassung­sbeschwerd­e beim Bundesverf­assungsger­icht.

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FOTO: AFP Meike Schlecker: Rechtsmitt­el gegen das Urteil.

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