Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
In Levertsweiler soll ein Baugebiet entstehen
Für eine freie Fläche im Innenbereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt
OSTRACH -Der Ostracher Teilort Levertsweiler bekommt ein Baugebiet. Der Gemeinderat hat einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Die Bauplätze sollen auf einer etwa 16 000 Quadratmeter großen Fläche im Ortsinneren entstehen. In Anlehnung an das benachbarte Gasthaus soll das Baugebiet „Kronensteige“heißen. Momentan ist in Levertsweiler kein einziger Bauplatz verfügbar.
„Es soll eine Wohnbaufläche für mindestens zwölf Einfamilienhäuser geschaffen werden“, erläutert Gertrud Stark-Rothacher vom Bauamt der Gemeinde Ostrach. Weil in den ersten Entwürfen recht große Grundstücke eingeplant wurden, könne es aber gut sein, dass noch mehr Bauplätze entstehen. „Wir sind noch flexibel, was die Größe der Grundstücke anbelangt“, sagt sie. Die bisherige Planung sieht vor, das Baugebiet über eine fünf Meter breite Straße und einen 1,5 Meter breiten Gehweg zu erschließen. Am Ende der Stichstraße soll ein Wendehammer mit einem Radius von neun Metern entstehen, sodass dort ein zweiachsiges Müllfahrzeug umdrehen kann.
Verschiedene Eigentümer
Die Fläche, um die es geht, liegt in der Ortsmitte zwischen der Weithartstraße, der Leiterbergstraße und der Habsthaler Straße. Sie kann eigentlich nicht richtig genutzt werden, weil sie nicht durch eine Straße erschlossen ist. Mehrere Grundstücke haben in diesem Bereich keine eigene Zufahrt. Die Flächen sind nicht in der Hand der Gemeinde, sondern gehören momentan verschiedenen Eigentümern. „Das Baugebiet wird in Zusammenarbeit mit den Eigentümern entwickelt“, sagt Gertrud Stark-Rothacher.
Wie Karl-Heinz Walter vom Büro Reschl Stadtentwicklung aus Stuttgart bereits Anfang Dezember in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung erläutert hatte, wurden die Eigentümer in die Planungen miteinbezogen.
Mit Planungen einverstanden
Derzeit ist noch unklar, welche Eigentümer ihr Land verkaufen wollen und wer es behalten will. Walter berichtete, dass aber alle mit den Planungen einverstanden seien. Deshalb könne es sein, dass die Besitzverhältnisse sich zwar nicht überall ändern, die Eigentümer innerhalb der überplanten Fläche aber Baurecht bekommen. Mit dem Aufstellungsbeschluss hat der Gemeinderat signalisiert, dass die Planungen weitergeführt und ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren abgewickelt werden. Das bedeutet, dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.