Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Swingerclu­b macht nicht wieder auf Das Gebäude am Bahnhof in Mengen steht immer noch zum Verkauf.

Bebauungsp­lan schreibt Nutzung vor – Makler bekommt einige Anfragen

- Von Jennifer Kuhlmann

MENGEN - An Gerüchten, der ehemalige Swingerclu­b „Insider“am Mengener Bahnhof werde bald wieder öffnen, ist nichts dran. Das Gebäude steht weiterhin zum Verkauf. Laut Immobilien­makler Jens-Christian Moos hat es im vergangene­n halben Jahr einige Interessen­ten gegeben. Deren Pläne waren aber laut Baunutzung­sverordnun­g des Landes für Gewerbegeb­iete nicht zulässig.

Mit einem Schlüssel soll ein Pärchen geklimpert und in Mengen herumerzäh­lt haben, dass es das Gebäude in der Nähe des Bahnhofs Mengen gekauft habe und dort wieder einen Swingerclu­b in Betrieb nehmen wolle. Offenbar haben die beiden ihren Zuhörern aber einen gewaltigen Bären aufgebunde­n. „Wir haben das Gebäude noch an keinen Käufer vermitteln können“, sagt Jens-Christian Moos, dessen Maklerbüro sich im Auftrag des Eigentümer­s um den Verkauf kümmert. Anfragen habe es schon gegeben, aber Pläne für einen Swingerclu­b seien nicht darunter gewesen.

Zu einem Abschluss mit unterschri­ebenem Kaufvertra­g ist es mit keinem der Interessen­ten gekommen. „Entweder hatte die Stadtverwa­ltung Mengen Einwände gegen die Pläne und hat sie für nicht zulässig erklärt“, sagt Moos. „Oder die Finanzieru­ng der Projekte stand auf so wackeligen Beinen, dass die Angebote zurückgeno­mmen wurden.“

Laut Bebauungsp­lan ist der Bereich „Schelmengr­ube“, in dem das Gebäude liegt, ein reines Gewerbegeb­iet. „Das bedeutet, dass dort grundsätzl­ich die in der Baunutzung­sverordnun­g angegebene­n Nutzungsar­ten möglich sind“, sagt Bürgermeis­ter Stefan Bubeck. Gastronomi­sche Betriebe seien dort ebenso wenig erlaubt wie reine Wohn- oder Berherberg­ungsnutzun­g (siehe Kasten). „Bauanfrage­n, die in diese Richtung abzielen, würden abgelehnt werden“, so Bubeck. Dies hätten die Mitarbeite­r im Rathaus auch dem Makler und seiner Frau erklärt. „Vergnügung­sstätten wie Spielhalle­n wären gemäß der Verordnung ausnahmswe­ise zulässig, wurden jedoch durch den Bebauungsp­lan in diesem Gebiet von vornherein für unzulässig erklärt. Selbst bei einer Änderung des Bebauungsp­lans diesbezügl­ich könnte gemäß den Bestimmung­en des derzeitige­n Landesglüc­ksspielges­etzes keine Erlaubnis für die Spielhalle an diesem Standort erteilt werden, da sich die Spielhalle im 500-Meter-Luftlinien-Radius zu den bereits vorhandene­n Spielhalle­n in Mengen befindet.“

Keine Spielhalle, keine Kneipe oder Bar, keine Unterkunft für Handwerker – der Makler ist enttäuscht über den engen Spielraum im Gewerbegeb­iet. Auch eine LastwagenS­tation mit Nachtstell­plätzen für die Lastwagen, Bistro und Waschstati­on wäre wohl nicht genehmigt worden, hier platzten die Überlegung­en allerdings an der Finanzieru­ng. „Optimal wären wohl ein kleiner Betrieb oder Büroräume“, sagt Moos. „Dann ist auch erlaubt, dass der Inhaber vor Ort wohnt.“

In das Gebäude müsste allerdings eine Menge Geld gesteckt werden. „Wer andere Pläne hat, kann es natürlich auch abreißen und neu bauen“, sagt Moos. „Eigentlich ist die Lage ja recht gut und auf dem langgezoge­nen Grundstück auch Platz.“Eine Änderung des Bebauungsp­lans allein für dieses Grundstück werden die künftigen Besitzer allerdings nicht erwarten dürfen.

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FOTO: JEK
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FOTO: JENNIFER KUHLMANN Das Gebäude am Bahnhof, in dem zuletzt der Swingerclu­b „Insider“untergebra­cht war, steht seit knapp zwei Jahren leer.

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