Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Späte Ursachenforschung
Gestern hat der Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs begonnen
KÖLN (dpa) - Mittwochmorgen vor dem größten Saal des Landgerichts. Mehrere Anwälte und Juraprofessoren in feinem Zwirn haben drinnen schon ihre Plätze eingenommen. Gleich beginnt hier einer der spektakulärsten Prozesse dieses Jahres – das Verfahren über den Einsturz des Kölner Stadtarchivs. Da taucht ein etwas abgerissen wirkender älterer Mann mit zerfurchtem Gesicht an der Tür auf. „Sind Sie Verfahrensbeteiligter?“, fragt ein Gerichtsdiener misstrauisch. Etwas zögerlich kommt die Antwort: „Ich bin Angeklagter.“
Neun Jahre haben die Kölner auf diesen Prozess gewartet. Es gibt wohl niemanden, der 2009 in der Stadt lebte und die Bilder heute nicht mehr im Kopf hat: Den riesigen Schuttberg an der Stelle, an der eben noch das mächtige Archiv mit den wertvollen Dokumenten darin stand. Tief unter den Trümmern lagen die Toten: Zwei junge Anwohner, die wohl geschlafen hatten, als ihre Häuser plötzlich zusammenstürzten.
Zur Rechenschaft gezogen werden sollen dafür nun fünf Mitarbeiter von Baufirmen und Kölner Verkehrsbetrieben (KVB), die am Bau einer neuen U-Bahn beteiligt waren. Sie alle sind wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung angeklagt. Für Oberstaatsanwalt Torsten Elschenbroich gibt es keinen Zweifel: Ein Fehler bei den Bauarbeiten hat den Einsturz ausgelöst.
Ein fataler Gesteinsblock
Der Anklage zufolge lief es folgendermaßen ab: 2005 stoßen Arbeiter beim Ausheben einer U-Bahn-Haltestelle auf einen Gesteinsblock. Der muss weg, damit dort eine Betonwand gebaut werden kann. Aber der Stein hat es in sich – dem Bagger brechen die Greifzähne ab. Der Polier gibt die Anweisung: „Wir machen weiter, bis das Ding auseinanderfliegt!“Das tut es aber nicht.
Also bleibt der Brocken in der Erde. Der angeklagte Polier soll den Vorfall nicht gemeldet und ihn im Baustellenprotokoll vertuscht haben. Mit fatalen Folgen: Laut Elschenbroich wurde dadurch „die technische Ursache für den Einsturz gesetzt“. Denn jetzt hat die unterirdische Schlitzwand ein Loch. Am 3. März 2009 passiert es: Die Erdplombe, die sich an der Fehlstelle gebildet hat, fliegt plötzlich wie ein Korken raus, und große Mengen von Sand, Kies und Wasser ergießen sich in die Grube. Dem Archiv wird der Boden entzogen. Mitsamt zweier Nachbarhäuser stürzt es ein.
Die anderen vier Angeklagten neben dem Polier waren für die Überwachung der Bauarbeiten zuständig. Ankläger Elschenbroich ist überzeugt: Alle vier hätten die Unregelmäßigkeiten erkennen und beheben lassen können – wenn sie ihre Aufgaben vernünftig erledigt hätten. Doch sie hätten die erforderlichen Prüfungen nicht vorgenommen, es habe „zahlreiche Versäumnisse“gegeben.
Im Gerichtssaal sitzen viele Experten, unter anderem von den beteiligten Baufirmen. Sie wissen: Nach dem Strafprozess kommt das Zivilverfahren. Und dann geht es um eine Menge Geld. Nach Angaben der Stadt beläuft sich der Schaden auf 1,2 Milliarden Euro.
Die Baufirmen bestreiten, dass der Einsturz auf die Schadstelle zurückzuführen ist. Vielmehr komme auch ein sogenannter hydraulischer Grundbruch als Ursache infrage – ein durch Erdverschiebungen herbeigeführtes Naturereignis. Dafür wäre niemand haftbar zu machen.
Aber jetzt geht’s erstmal nicht um Geld, sondern um Schuld. Der Verteidiger der KVB-Bauüberwacherin sagt, seine Mandantin treffe keine strafrechtliche Schuld. Sie sei bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben „auf eine Mauer aus Verschweigen, Manipulation und Fälschung“gestoßen. Somit habe sie gar nicht erkennen können, „dass sich tief in der Erde ein sorgsam gehütetes Geheimnis der ausführenden Baufirmen verbarg“.
Der Verteidiger des Poliers betont, die objektive Aufklärung dürfe nicht dem Zeitdruck zum Opfer fallen, unter dem das Verfahren steht. Denn wenn bis Anfang März 2019 kein Urteil gesprochen ist, tritt die absolute Verjährung in Kraft – und die Akten werden zugeklappt.