Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Narren zerren Siegbert Krall vors hochwohllöbliche Streckgericht
Dem Gemeinderat und „Gasbaron“werden zahlreiche Vergehen vorgeworfen
PFULLENDORF (sz) - Otterswangs Ortsvorsteher Siegbert Krall muss sich am schmotzigen Donnerstag, 8. Februar, vor dem hochwohllöblichen Streckgericht der Pfullendorfer Narrenzunft Stegstrecker verantworten. Krall, „Gemeinderat, Gasbaron und Kehlbach-Oberratte“, habe sich unzählige Vergehen gegen Recht und Sitte zu Schulden kommen lassen, teilt die Zunft mit.
„Herr Krall wird der Streckbank wohl nicht entkommen, denn dazu sind die Anklagepunkte zu schwerwiegend“, schreibt die Narrenzunft in einer Pressemitteilung. Als „Gasbaron“– in Otterswang betreibt Krall zusammen mit Josef Weißhaupt und Günter Roth eine Biogasanlage – sei der Angeklagte der lebende Beweis dafür, dass im Pfullendorfer Gemeinderat nur stinkige Luft produziert und in Geldwerte umgesetzt wird.
Als Ortsvorsteher versuche Siegbert Krall, das Zentrum der schönen Linzgau-Stadt nach Otterswang zu verlegen, schreiben die Stegstrecker. So sei zum Beispiel das Dorfgemeinschaftshaus in Otterswang funktioneller und schöner als die Pfullendorfer Stadthalle. Auf der Suche nach Räumen für ein Fest gäben auch viele Pfullendorfer dem Ortsteil den Vorzug. „Die Musik soll an der Fasnet besser sein als die in der Kernstadt“, beklagen die Stegstrecker.
Die Pfullendorfer Narrenzunft wirft Siegbert Krall außerdem vor, dass er bei den Umzügen als „Kehlbach-Konfetti-Ratte“für Verdruss sorge. So repräsentiert Krall die Otterswanger Narren stets auf einem Wagen, der auf Knopfdruck Konfetti in die Luft bläst. Erst am Montag hatte Thomas Klingenberg, Präsident der Stuttgarter Karnevalgesellschaft, von einem Konfettiverbot für den Fastnachtsumzug am 13. Februar durch die Stuttgarter Innenstadt berichtet. Die Reinigungskosten auf dem Schlossplatz seien zu hoch, sagte er.
„Das närrische Volk ist aufgerufen, Zeuge eines beispiellosen Prozesses sowie einer gerechten Verurteilung zu sein“, schreibt die Narrenzunft Stegstrecker in ihrer Pressemitteilung. Das hochwohllöbliche Streckgericht tagt am Donnerstag, 8. Februar, im Anschluss an den Hemdglonkerumzug (Beginn: 18.30 Uhr) auf dem Pfullendorfer Marktplatz.