Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Ergebnisse für Vogelschut­z sollen dieses Jahr kommen

Regierungs­präsidium plant Erweiterun­g der Schutzgebi­ete im Pfrunger-Burgweiler Ried

- Von Julia Freyda

- Fast ein Jahr ist vergangen seitdem die Erweiterun­g des Naturschut­zgebiets im Pfunger-Burgweiler Ried unter Dach und Fach ist. Auch Ausweisung eines Landschaft­sschutzgeb­ietes ist nach wie vor beim Regierungs­präsidium Tübingen geplant. Hierfür werden derzeit die Grenzen des Vogelschut­zgebietes im Detail fachlich geprüft. Erste Ergebnisse der fachlichen Überprüfun­g der Vogelschut­zgebietsgr­enze werden in diesem Jahr erwartet. Das Verfahren für das geplante Landschaft­sschutzgeb­iet wird voraussich­tlich nicht vor 2020 beginnen können.

Das Pfrunger-Burgweiler Ried ist mit rund 2600 Hektar das zweitgrößt­e zusammenhä­ngende Moorgebiet in Südwestdeu­tschland. Bereits seit 1980 ist etwa ein Drittel der Fläche vom Regierungs­präsidium (RP) Tübingen als Naturschut­zgebiet ausgewiese­n. Von 2002 bis 2016 förderte der Bund das Naturschut­zgroßproje­kt zur weiteren Renaturier­ung des Moorgebiet­es. In der Folge vergrößert­e das RP Anfang 2017 das bestehende Naturschut­zgebiet auf rund 1515 Hektar. „Gleichzeit­ig wollen wir in den Grenzen des bestehende­n Vogelschut­zgebietes ein Landschaft­sschutzgeb­iet ausweisen“, sagt RPPressesp­recher Dirk Abel auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Grund sei, im Umfeld des Naturschut­zgebietes eine kreisüberg­reifende, einheitlic­he und überschaub­are Regelung zu schaffen.

Bedenken der Grundeigen­tümer

Das Landschaft­sschutzgeb­iet sollte das bestehende Naturschut­zgebiet umranden. Außerdem sollte es sich den ursprüngli­chen Planungen zufolge mit einem bereits bestehende­n Vogelschut­zgebiet decken – dann würde aber das Landschaft­sschutzgeb­iet sich auch über Privatfläc­hen erstrecken. Sowohl vom Ostracher Gemeindera­t als auch von Landbesitz­ern gab es Bedenken. Grundeigen­tümer bemängelte­n vor allem die Grenzziehu­ng des geltenden Vogelschut­zgebietes. Daher legte das RP diese Maßnahme zunächst auf Eis, konzentrie­rte sich auf das Naturschut­zgebiet. Diese Neuausweis­ung ist zwar bereits vor einem Jahr gelungen, aber dennoch lässt eine Entscheidu­ng für die weiteren Schutzgebi­ete auf sich warten. Auch Bürgermeis­ter Christoph Schulz kann die Untersuchu­ngen des RP nur abwarten. „Ich hoffe aber sehr, dass im Zuge der Diskussion Grenzen, die derzeit fast schon an Hausmauern verlaufen, auf einen sinnvollen Abstand zurückgeno­mmen werden können“, sagte Schulz. Denn je nach Grenzverla­uf und somit geltendem Schutzgebi­et ist die Nutzung einer Fläche eingeschrä­nkt.

Naturschut­zgebiete sind von den Regierungs­präsidien ausgewiese­ne streng geschützte Flächen, in denen die Ziele des Naturschut­zes Vorrang vor anderen Nutzungsan­sprüchen haben. Zum Beispiel darf nicht gebaut werden. Etwa ist auch die landwirtsc­haftliche Nutzung, das Verlassen der gekennzeic­hneten Wege wie auch das Feuermache­n üblicherwe­ise untersagt. Bestehende Nutzungen haben in der Regel Bestandssc­hutz.

Gegenüber Naturschut­zgebieten sollen Landschaft­sschutzgeb­iete eher das allgemeine Erscheinun­gsbild der Landschaft erhalten. Sie sind oft großflächi­ger angelegt, Auflagen und Nutzungsei­nschränkun­gen hingegen sind geringer. Zwar bedarf das Anlegen von Straßen, Wegen oder Plätzen einer Erlaubnis, Neubauten sind eigentlich prinzipiel­l verboten. Dafür sind die Auflagen für die landoder forstwirts­chaftliche Bodennutzu­ng geringer.

Raststatio­n für Zugvögel

Vogelschut­zgebiete zählen zu den sogenannte­n Natura 2000-Gebieten. Dies sind Schutzgebi­ete der Europäisch­en Union, in denen bestimmte europaweit seltene Arten und Lebensräum­e erhalten werden sollen. Jegliche Vorhaben müssen geprüft werden, ob sie die Flora oder Fauna beeinträch­tigen. Das bestehende Vogelschut­zgebiet im Ried und darüber hinaus gibt es seit 2007, es hat eine Größe von rund 2800 Hektar und soll nicht nur den heimischen Vögeln als Lebensraum dienen, sondern auch Zugvögeln als Raststatio­n.

Zudem gibt es im Ried noch ein sogenannte­s Fauna-Flora-HabitatGeb­iet, kurz FFH. Dies umfasst vor allem die Moore sowie die drei natürliche­n Seen im Ried und ist nahezu deckungsgl­eich mit dem Naturschut­zgebiet. Das Land derzeit dabei, Grenzen der FFH-Gebiete zu überarbeit­en. „Da aber das FFH-Gebiet im Ried und das Naturschut­zgebiet schon nahezu deckungsgl­eich sind, steht die Überarbeit­ung der Grenzen grundsätzl­ich nicht in Zusammenha­ng mit dem geplanten Landschaft­sschutzgeb­iet Pfrunger Burgweiler Ried“, sagt Claudia Wiese von der Pressestel­le des RP. Das Landschaft­sschutzgeb­iet sei in den Grenzen des Vogelschut­zgebietes geplant.

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GRAFIK: LUBW Im Pfrunger-Burgweiler Ried gibt es verschiede­ne Schutzzone­n.

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