Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Ergebnisse für Vogelschutz sollen dieses Jahr kommen
Regierungspräsidium plant Erweiterung der Schutzgebiete im Pfrunger-Burgweiler Ried
- Fast ein Jahr ist vergangen seitdem die Erweiterung des Naturschutzgebiets im Pfunger-Burgweiler Ried unter Dach und Fach ist. Auch Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes ist nach wie vor beim Regierungspräsidium Tübingen geplant. Hierfür werden derzeit die Grenzen des Vogelschutzgebietes im Detail fachlich geprüft. Erste Ergebnisse der fachlichen Überprüfung der Vogelschutzgebietsgrenze werden in diesem Jahr erwartet. Das Verfahren für das geplante Landschaftsschutzgebiet wird voraussichtlich nicht vor 2020 beginnen können.
Das Pfrunger-Burgweiler Ried ist mit rund 2600 Hektar das zweitgrößte zusammenhängende Moorgebiet in Südwestdeutschland. Bereits seit 1980 ist etwa ein Drittel der Fläche vom Regierungspräsidium (RP) Tübingen als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Von 2002 bis 2016 förderte der Bund das Naturschutzgroßprojekt zur weiteren Renaturierung des Moorgebietes. In der Folge vergrößerte das RP Anfang 2017 das bestehende Naturschutzgebiet auf rund 1515 Hektar. „Gleichzeitig wollen wir in den Grenzen des bestehenden Vogelschutzgebietes ein Landschaftsschutzgebiet ausweisen“, sagt RPPressesprecher Dirk Abel auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Grund sei, im Umfeld des Naturschutzgebietes eine kreisübergreifende, einheitliche und überschaubare Regelung zu schaffen.
Bedenken der Grundeigentümer
Das Landschaftsschutzgebiet sollte das bestehende Naturschutzgebiet umranden. Außerdem sollte es sich den ursprünglichen Planungen zufolge mit einem bereits bestehenden Vogelschutzgebiet decken – dann würde aber das Landschaftsschutzgebiet sich auch über Privatflächen erstrecken. Sowohl vom Ostracher Gemeinderat als auch von Landbesitzern gab es Bedenken. Grundeigentümer bemängelten vor allem die Grenzziehung des geltenden Vogelschutzgebietes. Daher legte das RP diese Maßnahme zunächst auf Eis, konzentrierte sich auf das Naturschutzgebiet. Diese Neuausweisung ist zwar bereits vor einem Jahr gelungen, aber dennoch lässt eine Entscheidung für die weiteren Schutzgebiete auf sich warten. Auch Bürgermeister Christoph Schulz kann die Untersuchungen des RP nur abwarten. „Ich hoffe aber sehr, dass im Zuge der Diskussion Grenzen, die derzeit fast schon an Hausmauern verlaufen, auf einen sinnvollen Abstand zurückgenommen werden können“, sagte Schulz. Denn je nach Grenzverlauf und somit geltendem Schutzgebiet ist die Nutzung einer Fläche eingeschränkt.
Naturschutzgebiete sind von den Regierungspräsidien ausgewiesene streng geschützte Flächen, in denen die Ziele des Naturschutzes Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen haben. Zum Beispiel darf nicht gebaut werden. Etwa ist auch die landwirtschaftliche Nutzung, das Verlassen der gekennzeichneten Wege wie auch das Feuermachen üblicherweise untersagt. Bestehende Nutzungen haben in der Regel Bestandsschutz.
Gegenüber Naturschutzgebieten sollen Landschaftsschutzgebiete eher das allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft erhalten. Sie sind oft großflächiger angelegt, Auflagen und Nutzungseinschränkungen hingegen sind geringer. Zwar bedarf das Anlegen von Straßen, Wegen oder Plätzen einer Erlaubnis, Neubauten sind eigentlich prinzipiell verboten. Dafür sind die Auflagen für die landoder forstwirtschaftliche Bodennutzung geringer.
Raststation für Zugvögel
Vogelschutzgebiete zählen zu den sogenannten Natura 2000-Gebieten. Dies sind Schutzgebiete der Europäischen Union, in denen bestimmte europaweit seltene Arten und Lebensräume erhalten werden sollen. Jegliche Vorhaben müssen geprüft werden, ob sie die Flora oder Fauna beeinträchtigen. Das bestehende Vogelschutzgebiet im Ried und darüber hinaus gibt es seit 2007, es hat eine Größe von rund 2800 Hektar und soll nicht nur den heimischen Vögeln als Lebensraum dienen, sondern auch Zugvögeln als Raststation.
Zudem gibt es im Ried noch ein sogenanntes Fauna-Flora-HabitatGebiet, kurz FFH. Dies umfasst vor allem die Moore sowie die drei natürlichen Seen im Ried und ist nahezu deckungsgleich mit dem Naturschutzgebiet. Das Land derzeit dabei, Grenzen der FFH-Gebiete zu überarbeiten. „Da aber das FFH-Gebiet im Ried und das Naturschutzgebiet schon nahezu deckungsgleich sind, steht die Überarbeitung der Grenzen grundsätzlich nicht in Zusammenhang mit dem geplanten Landschaftsschutzgebiet Pfrunger Burgweiler Ried“, sagt Claudia Wiese von der Pressestelle des RP. Das Landschaftsschutzgebiet sei in den Grenzen des Vogelschutzgebietes geplant.