Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Formalität­en bei der Einreise

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Was es bei Einreisen von Haustieren nach Deutschlan­d unter anderem zu beachten gilt.

In Eigenregie: Privatleut­e dürfen nicht mehr als fünf Tiere über die Grenze bringen. Zwingend notwendig für Reisen innerhalb Europas ist der EU-Heimtierau­sweis. Dieser wird ausgehändi­gt, wenn das Tier gechippt und gegen Tollwut geimpft wurde. Der Besitzer und die im Mikrochip hinterlegt­e Nummer des Tieres müssen eingetrage­n sein. Auch Datum und Gültigkeit­sdauer der Tollwutimp­fung müssen aufgeführt sein. Den Ausweis stellen Tierärzte aus.

Über einen Verein: Bringt ein Tierschutz­verein Haustiere ins Land, sollten die künftigen Besitzer auf Folgendes achten:

Schutzvert­rag: Hunde oder Katzen sollten nur mit schriftlic­hem Vertrag abgegeben werden. Es muss geregelt sein, dass der Verein das Tier bei Schwierigk­eiten zurücknimm­t. Für gewöhnlich werden auch Besuchster­mine vereinbart, um die Unterbring­ung zu überprüfen und den neuen Besitzern bei offenen Fragen zu helfen.

Papiere: Auch gemeinnütz­ige Vereine brauchen die Erlaubnis nach Paragraph 11 Tierschutz­gesetz, um Tiere nach Deutschlan­d zu holen. Jeder Transport in der EU muss vom Herkunftsl­and über das elektronis­che Meldeverfa­hren „Traces“an die deutschen Behörden gemeldet werden.

Gesundheit: Aus den Dokumenten sollte hervorgehe­n, ob Verletzung­en diagnostiz­iert und behandelt wurden und ob Hunde auf Mittelmeer­krankheite­n getestet wurden. Im Impfpass sollten neben der Tollwutimp­fung auch Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Parvoviros­e, Leptospiro­se und Zwingerhus­ten eingetrage­n sein. (sz)

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