Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Formalitäten bei der Einreise
Was es bei Einreisen von Haustieren nach Deutschland unter anderem zu beachten gilt.
In Eigenregie: Privatleute dürfen nicht mehr als fünf Tiere über die Grenze bringen. Zwingend notwendig für Reisen innerhalb Europas ist der EU-Heimtierausweis. Dieser wird ausgehändigt, wenn das Tier gechippt und gegen Tollwut geimpft wurde. Der Besitzer und die im Mikrochip hinterlegte Nummer des Tieres müssen eingetragen sein. Auch Datum und Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung müssen aufgeführt sein. Den Ausweis stellen Tierärzte aus.
Über einen Verein: Bringt ein Tierschutzverein Haustiere ins Land, sollten die künftigen Besitzer auf Folgendes achten:
Schutzvertrag: Hunde oder Katzen sollten nur mit schriftlichem Vertrag abgegeben werden. Es muss geregelt sein, dass der Verein das Tier bei Schwierigkeiten zurücknimmt. Für gewöhnlich werden auch Besuchstermine vereinbart, um die Unterbringung zu überprüfen und den neuen Besitzern bei offenen Fragen zu helfen.
Papiere: Auch gemeinnützige Vereine brauchen die Erlaubnis nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz, um Tiere nach Deutschland zu holen. Jeder Transport in der EU muss vom Herkunftsland über das elektronische Meldeverfahren „Traces“an die deutschen Behörden gemeldet werden.
Gesundheit: Aus den Dokumenten sollte hervorgehen, ob Verletzungen diagnostiziert und behandelt wurden und ob Hunde auf Mittelmeerkrankheiten getestet wurden. Im Impfpass sollten neben der Tollwutimpfung auch Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose und Zwingerhusten eingetragen sein. (sz)