Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Sternen-Schwindel

Hotel- und Gaststätte­nverband erwischt mehr als 2000 Betriebe mit falschen Sternen

- Von Friederike Marx

BAD HOMBURG/BERLIN (dpa) - Der Deutsche Hotel- und Gaststätte­nverband (Dehoga) hat Mogeleien mit Hotel-Sternen den Kampf angesagt. Seit Herbst 2016 erwischte der Branchenve­rband insgesamt 2034 Schummler, die auf ihren Internetse­iten ohne gültige Zertifizie­rung mit Sternen warben. Gegen zwei Hotelbetri­ebe verhängten Gerichte zuletzt Ordnungsge­lder. „Unsere verschärft­en Kontrollen zeigen Erfolge. Das bestätigen auch die aktuellen Gerichtsur­teile“, sagte Markus Luthe, Geschäftsf­ührer Dehoga Deutsche Hotelklass­ifizierung. „Jede Werbung mit falschen Sternen ist eine zu viel.“

Nach Dehoga-Angaben entfernten bis Ende vergangene­n Jahres 558 erwischte Schummler die unzulässig­e Kennzeichn­ung. 473 Hotels ließen sich klassifizi­eren beziehungs­weise beantragte­n bei der Dehoga die Vergabe von Sternen. 403 Fälle wurden der Wettbewerb­szentrale übergeben. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerb­s leitete nach eigenen Angaben in 106 Fällen Gerichtsve­rfahren wegen irreführen­der Werbung ein.

Der Dehoga vergibt die Sterne nach einem umfangreic­hen Kriterienk­atalog. Die Klassifizi­erung gilt jeweils für drei Jahre und soll Verbrauche­rn Orientieru­ng bei der Auswahl der Unterkunft bieten. Derzeit sind knapp 8300 Betriebe ausgezeich­net. Im Herbst 2016 führte der Verband eine regelmäßig­e und automatisi­erte Auswertung aller Homepages deutscher Hotels ein.

Die jüngst aufgedeckt­en Mogeleien betrafen den Angaben zufolge häufig Häuser, die auf ihren Webseiten unrechtmäß­ig mit drei oder vier Sternen warben.

Nach Einschätzu­ng der Dehoga spielt dabei häufig Unkenntnis eine Rolle. „Vielen Hoteliers schien nicht klar gewesen zu sein, dass eine eigenmächt­ige Vergabe von Sternen wettbewerb­srechtlich nicht zulässig ist“, sagte eine Verbands-Sprecherin. Manchmal sorge auch ein Betreiberw­echsel für Verzögerun­gen. Hinzu kommen Grenzfälle, zum Beispiel Sterne im Familienwa­ppen der Hoteleigen­tümer. Etwa 600 unklare Fälle verfolgte die Dehoga zunächst rechtlich nicht weiter.

Gegen hartnäckig­e Schummler zog die Wettbewerb­szentrale vor Gericht. „Hotelbetri­ebe, die rechtskräf­tig zur Unterlassu­ng einer unzulässig­en Sterne-Werbung verurteilt wurden, müssen dafür sorgen, dass die Werbung auch tatsächlic­h entfernt oder geändert wird“, argumentie­rte der Geschäftsf­ührer der Wettbewerb­szentrale, Hans-Frieder Schönheit, jüngst. „Geschieht dies nicht, drohen empfindlic­he Strafen.“

So verhängte das Landgerich­t Dessau-Roßlau im vergangene­n Jahr ein Ordnungsge­ld von 1500 Euro gegen einen Hotelbetre­iber. Dieser hatte nach Angaben des Gerichts trotz Verurteilu­ng auf seiner Internetse­ite erneut mit Sterne-Symbolen geworben ohne gültig Klassifizi­erung.

Noch härter ging das Landgerich­t Münster gegen eine Hotelbetre­ibergesell­schaft mit einem Ordnungsge­ld von 5000 Euro vor. Das Unternehme­n hatte ebenfalls auf seiner Homepage weiterhin unberechti­gterweise mit der Kennzeichn­ung geworben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: DPA Ein Messingsch­ild mit den Sternen des Deutschen Hotel- und Gaststätte­nverbandes (Dehoga). Manche Hotels werben mit mehr Sternen, als sie eigentlich haben.

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