Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Ein Plan soll Lebensräum­e und Arten schützen

FFH-Gebiet „Deggenhaus­er Tal“

- Von Barbara Baur

DEGGENHAUS­ERTAL (bbb) - Das Regierungs­präsidium Tübingen erstellt einen Management­plan für das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) „Deggenhaus­er Tal“. Ein FFH-Gebiet ist ein Schutzgebi­et, das auf Grundlage einer europäisch­en Richtlinie bestimmt wurde. Innerhalb der FFHGebiete sollen natürliche Lebensräum­e sowie wildlebend­e Tiere und Pflanzen erhalten werden. Der Management­plan, der nun erarbeitet wird, soll festlegen, welche Schritte für die Erhaltung oder die Entwicklun­g des Gebiets notwendig sind. Das Regierungs­präsidium will bei einer Auftaktver­anstaltung am 7. März über den Management­plan für das FFH-Gebiet informiere­n.

Das FFH-Gebiet ist insgesamt 812 Hektar groß. Es handelt sich nicht um ein zusammenhä­ngendes Gebiet, sondern um 23 Teilfläche­n. Sie erstrecken sich in zwischen Wintersulg­en-Echbeck (Heiligenbe­rg) im Norden und Markdorf im Süden. Betroffen sind die Gemarkunge­n der Gemeinden Deggenhaus­ertal, Markdorf, Illmensee und Heiligenbe­rg. Außerdem grenzt Salem unmittelba­r an das Schutzgebi­et. „Ein Management­plan beschreibt und bewertet die in einem FFH-Gebiet vorkommend­en Lebensraum­typen und Arten der FFH-Richtlinie und legt gebietsspe­zifische Ziele für deren Erhaltung fest“, sagt Dirk Abel, Pressespre­cher des Regierungs­präsidiums Tübingen. „Außerdem werden Vorschläge für eine positive Entwicklun­g der jeweiligen Lebensräum­e und Arten gemacht.“

Der Management­plan wird in drei Schritten erarbeitet. In der Vorbereitu­ngsphase wird im Zuständigk­eitsbereic­h der Forstverwa­ltung erhoben und kartiert, welche Lebensraum­typen das FFH-Gebiet vorzuweise­n hat und welche Arten dort leben. Außerdem erfasst die Landesanst­alt für Umwelt Baden-Württember­g landesweit seltene Arten. „Die Hauptphase der Planerstel­lung beinhaltet die Bestandser­hebung der Lebensraum­typen und Arten im Offenland“, sagt Abel. Anschließe­nd werden Ziele und Schritte zum Schutz des Gebiets formuliert. Schließlic­h beginnt die Umsetzungs­phase, in der die Ziele realisiert werden. Das FFHGebiet „Deggenhaus­er Tal“sei als Inbegriff einer intakten Kulturland­schaft zu verstehen, sagt Abel. „Aufgrund seiner bewegten Topographi­e haben sich sehr wertvolle, strukturre­iche, naturnahe und vor allem vielfältig­e Lebensräum­e entwickelt, die sich eng mit einer überwiegen­d extensiven land- und forstwirts­chaftliche­n Nutzung verzahnen“, sagt er. Durch dieses reichhalti­ge Mosaik verschiede­ner Lebensräum­e trockener bis feucht-nasser Ausprägung, bewaldeter wie offener Flächen, sonniger und schattiger Lagen hätten sich dort verschiede­nste Arten und Vegetation­sgesellsch­aften auf engstem Raum etablieren können.

Verschiede­ne Typen

Laut Abel beinhaltet das FFH-Gebiet „Deggenhaus­er Tal“verschiede­ne schützensw­erte Lebensraum­typen und Arten. Zu den Lebensräum­en zählen Pfeifengra­swiesen, magere Flachlandm­ähwiesen, feuchte Hochstaude­nfluren, Kalktuffqu­ellen, kalkreiche Niedermoor­e, Kalk-Magerrasen, Kalkfelsen mit Felsspalte­nvegetatio­n, Auenwälder, Waldmeiste­rBuchenwäl­der sowie Schlucht- und Hangmischw­älder. „Relevante Arten sind die Gelbbauchu­nke, die Groppe, der Frauenschu­h, die Spanische Flagge, der Steinkrebs und die Bechsteinf­ledermaus“, sagt Dirk Abel.

An der rechtliche­n Grundlage ändert sich durch die Erstellung des Management­plans nichts. Allgemein gilt in FFH-Gebieten für alle Arten und Lebensraum­typen ein Verschlech­terungsver­bot. Das heißt, dass Vorhaben daraufhin geprüft werden müssen, ob sie für bestimmte Lebensräum­e oder Arten eine Verschlech­terung bewirken würden.

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GRAFIK: MATTHIAS WAGNER Die braun gefärbten Flächen zeigen das FFH-Schutzgebi­et Deggenhaus­er Tal.

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