Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Kiesabbau im kleinen Stil
Ein Fall von kleinflächigem privatem Kiesabbau beschäftigt den Gemeinderat.
LAMPERTSWEILER – Es ist eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung: Der Gemeinderat hat einem privaten Kiesabbau nördlich von Lampertsweiler zugestimmt. Der Kiesabbau des in Lampertsweiler ansässigen Unternehmens hat den Zweck, Kies für die Erweiterung einer Lagerhalle zu gewinnen. Anschließend soll die Grube wieder mit Bauaushub eingeebnet werden. Der Gemeinderat hatte dem Vorhaben zunächst das gemeindliche Einvernehmen versagt. Das Landratsamt war anderer Auffassung und teilte das der Stadtverwaltung mit. In der letzten Sitzung des Gemeinderats votierte der Gemeinderat nun mehrheitlich gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung, dem Vorhaben abermals das Einvernehmen zu versagen. Mehrheitlich votierte der Gemeinderat für das Einvernehmen.
Konkret geht es um die Erweiterung der bestehenden Lagerhalle in der Bühlstraße in Lampertsweiler. Um beim Bau Kosten zu sparen, möchte der Bauherr auf einer landwirtschaftlichen Fläche in seinem Eigentum auf einer Fläche von 25 auf 15 Meter in einer Tiefe zwischen 2,18 bis 3,11 Meter gut 1000 Kubikmeter Kies gewinnen. Der dort abgebaute Kies soll für die Erweiterung der Lagerhalle genutzt werden. Anschließend soll die Grube wieder mit dem beim Bauprojekt anfallenden Bauaushub aufgefüllt werden.
Im Oktober im Gemeinderat
Schon im Oktober hatte sich der Gemeinderat mit dem Vorhaben befasst. Damals folgte der Gemeinderat mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung und versagte das Einvernehmen. Die Verwaltung hatte argumentiert, dass die Fläche im Flächennutzungsplan außerhalb der Vorrangflächen für den Rohstoffabbau liege. Vor allem befürchtet die Verwaltung aber eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Solche kleinen Kiesgruben seien „wesensfremder Fremdkörper in der natürlichen Eigenart der Landschaft“. Vor allem könnten sich solche Löcher vermehren, befürchtet die Stadtverwaltung, weil eine solche Entscheidung eine „negative Vorbildwirkung auf ähnlich gelagerte Fälle“sei. Solche Nachahmer könnten ebenfalls auf die Idee kommen, Kiesgruben auf privatem Gelände eröffnen, um Kosten beim privaten Bau zu sparen. Deshalb diene die Konzentration der Abbauflächen auf gewerbliche Abbauunternehmen dem Landschaftsschutz. Dieser Argumentation folgte das Landratsamt nicht. Das Landratsamt sieht in dem Projekt ein „privilegiertes Vorhaben“im Außenbereich, dem öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Gewinnung des Bodenschatzes Kies sei nur im Außenbereich möglich. Das Landratsamt erachtet das Versagen des Einvernehmens durch die Stadt als „rechtswidrig“.
Die Stadtverwaltung bekam nun abermals die Gelegenheit, über das Einvernehmen zu entscheiden. Doch auch diesmal schlug die Verwaltung vor, das Einvernehmen zu versagen. Thorsten Kassner vom Baurechtsamt: „Die Stadtverwaltung wertet die Argumentation des Landratsamtes als zu kurz, weil wertende Aspekte des Einzelfalls nicht berücksichtigt werden“. So diene der Kiesabbau ausschließlich privaten Zwecken. Es gebe somit kein „überwiegendes Allgemeininteresse“, das eine Privilegierung rechtfertige.
Mehrheit gegen Vorschlag
Die Mehrheit der Gemeinderäte wollten dieser Argumentation allerdings nicht folgen. So sah Alfred Härle (CDU) nach der Stellungnahme des Landratsamtes keinen Grund mehr, das Einvernehmen zu versagen. Wolfgang Lohmiller (Grüne) war anderer Ansicht und wollte in diesem Fall die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Auch Jürgen Thomma, Ortsvorsteher von Lampertsweiler, sprach sich für das Vorhaben aus. Es bestehe auch keine Gefahr, dass die Beeinträchtigung der Landschaft lange andaure. „Jeder Bauherr hat ein Interesse daran, dass er zügig baut. Dann wird er das Kies auch zügig entnehmen und verfüllen“.