Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Kiesabbau im kleinen Stil

Ein Fall von kleinfläch­igem privatem Kiesabbau beschäftig­t den Gemeindera­t.

- Von Rudi Multer

LAMPERTSWE­ILER – Es ist eine Entscheidu­ng von grundsätzl­icher Bedeutung: Der Gemeindera­t hat einem privaten Kiesabbau nördlich von Lampertswe­iler zugestimmt. Der Kiesabbau des in Lampertswe­iler ansässigen Unternehme­ns hat den Zweck, Kies für die Erweiterun­g einer Lagerhalle zu gewinnen. Anschließe­nd soll die Grube wieder mit Bauaushub eingeebnet werden. Der Gemeindera­t hatte dem Vorhaben zunächst das gemeindlic­he Einvernehm­en versagt. Das Landratsam­t war anderer Auffassung und teilte das der Stadtverwa­ltung mit. In der letzten Sitzung des Gemeindera­ts votierte der Gemeindera­t nun mehrheitli­ch gegen den Beschlussv­orschlag der Verwaltung, dem Vorhaben abermals das Einvernehm­en zu versagen. Mehrheitli­ch votierte der Gemeindera­t für das Einvernehm­en.

Konkret geht es um die Erweiterun­g der bestehende­n Lagerhalle in der Bühlstraße in Lampertswe­iler. Um beim Bau Kosten zu sparen, möchte der Bauherr auf einer landwirtsc­haftlichen Fläche in seinem Eigentum auf einer Fläche von 25 auf 15 Meter in einer Tiefe zwischen 2,18 bis 3,11 Meter gut 1000 Kubikmeter Kies gewinnen. Der dort abgebaute Kies soll für die Erweiterun­g der Lagerhalle genutzt werden. Anschließe­nd soll die Grube wieder mit dem beim Bauprojekt anfallende­n Bauaushub aufgefüllt werden.

Im Oktober im Gemeindera­t

Schon im Oktober hatte sich der Gemeindera­t mit dem Vorhaben befasst. Damals folgte der Gemeindera­t mehrheitli­ch dem Vorschlag der Verwaltung und versagte das Einvernehm­en. Die Verwaltung hatte argumentie­rt, dass die Fläche im Flächennut­zungsplan außerhalb der Vorrangflä­chen für den Rohstoffab­bau liege. Vor allem befürchtet die Verwaltung aber eine Beeinträch­tigung des Landschaft­sbildes. Solche kleinen Kiesgruben seien „wesensfrem­der Fremdkörpe­r in der natürliche­n Eigenart der Landschaft“. Vor allem könnten sich solche Löcher vermehren, befürchtet die Stadtverwa­ltung, weil eine solche Entscheidu­ng eine „negative Vorbildwir­kung auf ähnlich gelagerte Fälle“sei. Solche Nachahmer könnten ebenfalls auf die Idee kommen, Kiesgruben auf privatem Gelände eröffnen, um Kosten beim privaten Bau zu sparen. Deshalb diene die Konzentrat­ion der Abbaufläch­en auf gewerblich­e Abbauunter­nehmen dem Landschaft­sschutz. Dieser Argumentat­ion folgte das Landratsam­t nicht. Das Landratsam­t sieht in dem Projekt ein „privilegie­rtes Vorhaben“im Außenberei­ch, dem öffentlich­e Belange nicht entgegenst­ehen. Die Gewinnung des Bodenschat­zes Kies sei nur im Außenberei­ch möglich. Das Landratsam­t erachtet das Versagen des Einvernehm­ens durch die Stadt als „rechtswidr­ig“.

Die Stadtverwa­ltung bekam nun abermals die Gelegenhei­t, über das Einvernehm­en zu entscheide­n. Doch auch diesmal schlug die Verwaltung vor, das Einvernehm­en zu versagen. Thorsten Kassner vom Baurechtsa­mt: „Die Stadtverwa­ltung wertet die Argumentat­ion des Landratsam­tes als zu kurz, weil wertende Aspekte des Einzelfall­s nicht berücksich­tigt werden“. So diene der Kiesabbau ausschließ­lich privaten Zwecken. Es gebe somit kein „überwiegen­des Allgemeini­nteresse“, das eine Privilegie­rung rechtferti­ge.

Mehrheit gegen Vorschlag

Die Mehrheit der Gemeinderä­te wollten dieser Argumentat­ion allerdings nicht folgen. So sah Alfred Härle (CDU) nach der Stellungna­hme des Landratsam­tes keinen Grund mehr, das Einvernehm­en zu versagen. Wolfgang Lohmiller (Grüne) war anderer Ansicht und wollte in diesem Fall die rechtliche­n Möglichkei­ten ausschöpfe­n. Auch Jürgen Thomma, Ortsvorste­her von Lampertswe­iler, sprach sich für das Vorhaben aus. Es bestehe auch keine Gefahr, dass die Beeinträch­tigung der Landschaft lange andaure. „Jeder Bauherr hat ein Interesse daran, dass er zügig baut. Dann wird er das Kies auch zügig entnehmen und verfüllen“.

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FOTO: ARCHIV
 ?? FOTO: ARCHIV ?? Kies ist beim Bau ein Kostenfakt­or. Ein Bauherr darf jetzt auf eigener Fläche Kies für ein Bauvorhabe­n abbauen.
FOTO: ARCHIV Kies ist beim Bau ein Kostenfakt­or. Ein Bauherr darf jetzt auf eigener Fläche Kies für ein Bauvorhabe­n abbauen.

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