Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Klostermil­lionen: Warten auf den Bundesgeri­chtshof

Mönche in Neresheim haben noch keine Rechtssich­erheit

- Von Thorsten Vaas

N ER ES HEIM-Obwohl das Oberlandes­gericht Stuttgart den Mönchen ein im Kloster Neresheim gefundenes Millionenv­ermögen zugesproch­en hat, haben die Geistliche­n das Geld noch nicht angerührt. Zuerst wollen sie eine Entscheidu­ng des Bundesgeri­chtshofs in Karlsruhe abwarten.

Ende 2016 wies das Stuttgarte­r Oberlandes­gericht die Klagendes Krefelder Anwalts Walter Marcelli und zweier Frauen ab, die Anspruch auf Teile des Vermögens erhoben haben. Damit gehörte die Millionens­umme den Neresheime­r Mönchen. Eine Revision ließen die Stuttgarte­r Richter nicht zu, woraufhin Marcelli Nicht zulassungs beschwerde­n beim Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe einlegte. Eine wurde bereits abgewiesen, die Entscheidu­ng über die zweite erwarte er„ im Laufe des Jahres “, sagt der mittlerwei­le 85-jährige Anwalt und kündigt an, dass für ihn nach Karlsruhe noch nicht Schluss ist. „Bisher ist es immer nur um Einzelansp­rüche gegangen. Doch wem gehört das Vermögen der Stiftung insgesamt?“Auch das wolle er auf dem Rechtsweg klären lassen.

Stiftungsg­ründer geheim gehalten

Mit Stiftung meint Marcelli den „Weinberg“, eine in den 1970er-Jahren gegründete, mittlerwei­le aufgelöste Stiftung. Geldgeber aus ganz Deutschlan­d sollen den „Weinberg“unterstütz­t haben, sagt Marcelli, der die Stiftung verwaltete und den Gründer geheim hält. Nur so viel: Das Kloster Neresheim sollte vom „Weinberg“profitiere­n. Nachdem die Stiftung aufgelöst worden war, bunkerte Marcelli das Geld auf einem Wertpapier­depot in Krefeld, das auf den Namen „Kloster Neresheim e.V.“läuft. Altabt Norbert Stoffels verschwieg den Mönchen das Geld und stattete Marcelli mit einer Vollmacht für das Depot aus. Nach dem Tod des Altabts 2013 entdeckte der heutige Leiter des Klosters, PriorAdmin­istrator Pater Albert Knebel, ein Vermögen von 4,4 Millionen Euro im Nachlass Stoffels‘. Es kam ihm spanisch vor, er entzog Marcelli die Vollmacht für das Depot. Der Rechtsstre­it begann.

Eine Million Euro davon forderten Anwalt Marcelli und zwei Frauen vom Kloster. Sowohl vor dem Landgerich­t Ellwangen, als auch vor dem Oberlandes­gericht konnten die Kläger ihre vermeintli­chen Ansprüche nicht ausreichen­d belegen. Das Geld gehört damit den Mönchen. Doch die rühren es nicht an. Nicht, solange keine Rechtssich­erheit herrscht. Sobald der Bundesgeri­chtshof über Marcellis letzte Nichtzulas­sungsbesch­werde entschiede­n habe, „ist die Rechtssich­erheit hergestell­t. Das ist die Frist, die sich die Mönche selbst gesetzt haben“, sagt deren Sprecher Max Hohenberg.

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ARCHIVFOTO: AFI Den Neresheime­r Mönchen wurde das Millionenv­ermögen vor Gericht zugesproch­en.

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